Der Weg in die eigene Niederlassung ist stark reguliert. In vielen Großstädten sind die Planungsbereiche gesperrt – eine Neugründung ist unmöglich, der Kauf eines Kassensitzes erzwungen. Wir klären auf: Kassenzulassung, Bedarfsplanung, Freiberufler-Status und was eine Praxis wirklich kostet.
Die eigene Praxis verspricht mehr Autonomie, bessere Work-Life-Balance und oft ein höheres Einkommen als eine Festanstellung im Krankenhaus. Klinikärzte klagen häufig über Schichtdienste, starre Hierarchien und hohe Arbeitsbelastung – die eigene Praxis bietet die Freiheit, Arbeitszeiten und Abläufe selbst zu gestalten.
Finanziell kann sich die Niederlassung deutlich lohnen. Der Reinertrag einer Arztpraxis liegt im Durchschnitt oft über dem Gehalt eines Oberarztes. Allerdings trägst du als Praxisinhaber das volle unternehmerische Risiko, musst Personalverantwortung übernehmen und dich mit komplexen Abrechnungssystemen (EBM und GOÄ) auseinandersetzen.
Deine Optionen im Überblick

Wer GKV-Patienten behandeln und über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abrechnen möchte, benötigt zwingend eine Kassenzulassung (Vertragsarztzulassung). Die Vergabe wird durch die Bedarfsplanung streng reguliert.
In den meisten deutschen Großstädten gelten die Planungsbereiche für viele Fachrichtungen als gesperrt (Versorgungsgrad über 110 %). Eine Neugründung ist faktisch unmöglich – du musst eine Praxis im Nachbesetzungsverfahren § 103 SGB V übernehmen. Der Kassensitz fließt als „Goodwill" in den Kaufpreis ein und kann 50.000 bis über 300.000 € kosten.
In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten (Versorgungsgrad unter Zielmarke) kannst du jederzeit eine neue Kassenzulassung beantragen – ohne teuren Kassensitz-Kauf. Viele KVen und Kommunen fördern die Niederlassung in diesen Regionen mit Strukturfonds und Zuschüssen.
Abmahnfalle: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Das HWG verbietet Heilsversprechen, Vorher-Nachher-Bilder (besonders bei ästhetischen Eingriffen) und Patientenempfehlungen zur Heilung. Lass deine Praxis-Website von einem Medizinrechtler prüfen.


Als niedergelassener Arzt übst du einen Katalogberuf nach § 18 EStG aus. Du bist Freiberufler: kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer. Deine Einkünfte unterliegen lediglich der Einkommensteuer.
Achtung Gewerbefalle: GmbH & Produktverkauf
Eine GmbH ist kraft Rechtsform immer gewerbesteuerpflichtig – auch wenn ärztliche Leistungen erbracht werden. Beim Produktverkauf (Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, orthopädische Hilfsmittel) kann die Abfärbetheorie greifen: Übersteigen gewerbliche Einnahmen 3 % des Gesamtumsatzes oder 24.500 €, wird der gesamte Praxisgewinn gewerbesteuerpflichtig.
Ärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Vorsicht bei Leistungen ohne therapeutischen Zweck:
Von der Entscheidung bis zur Praxiseröffnung – so gehst du strukturiert vor.
Kassenpraxis oder Privatpraxis? Übernahme oder Neugründung? Bedarfsplanung der KV für deinen Wunschstandort prüfen.
Frühzeitig ins Arztregister eintragen. Bei gesperrtem Gebiet: auf ausgeschriebenen Kassensitz beim Zulassungsausschuss bewerben.
Detaillierten Businessplan erstellen. Banken verlangen solide Planung für Kreditvergabe bei hohen Investitionskosten.
Mietvertrag abschließen (langfristige Laufzeit & Konkurrenzschutzklausel!). Medizingeräte, IT-Infrastruktur und Praxismöbel bestellen.
MFA einstellen, Praxis beim Gesundheitsamt und BGW anmelden, Qualitätsmanagement (QM) einrichten.
Die Wahl der Rechtsform hat direkte Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Kassenzulassung.
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelpraxis (Freiberufler) | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Einfachste Form. Keine Gewerbesteuer, nur Einkommensteuer. Ideal für den Start als niedergelassener Arzt. |
| Berufsausübungsgemeinschaft (BAG / GbR) | Unbeschränkt (alle Partner solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gemeinschaftspraxen mit mehreren Ärzten. Kostenteilung bei Räumen und Personal. Alle Partner haften mit Privatvermögen. |
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB) | Beschränkt auf handelnden Partner | Kein Mindestkapital | Speziell für Freiberufler. Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner bei Berufsfehlern. |
| GmbH (MVZ-Träger) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Für Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Achtung: GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig! |
Die Kosten variieren extrem stark nach Fachrichtung, Standort und ob du neu gründest oder übernimmst. Eine radiologische Praxis mit MRT ist ungleich teurer als eine psychotherapeutische Praxis.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Kassensitz / Goodwill (Praxisübernahme Großstadt) | 50.000 € – 150.000 €+ |
| Substanzwert (Altgeräte, Möbel bei Übernahme) | 20.000 € – 50.000 € |
| Neue Medizintechnik & IT (Praxissoftware, Geräte) | 20.000 € – 120.000 € |
| Umbau & Modernisierung der Praxisräume | 10.000 € – 100.000 € |
| Berufshaftpflichtversicherung (für das 1. Jahr) | 1.500 € – 5.000 € |
| Website, Logo & HWG-konformes Marketing | 1.500 € – 5.000 € |
| Betriebsmittelreserve (Startphase 6 Monate) | 30.000 € – 50.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf (Übernahme Großstadt) | ca. 130.000 € – 300.000 €+ |
KfW-Gründerkredit
Zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer bis 125.000 €. Antrag über Hausbank.
Praxisübernahme (Land)
In offenen Planungsbereichen entfällt der teure Kassensitz-Kauf. KV-Strukturfonds und kommunale Zuschüsse möglich.
AVGS-Förderung
Arbeitslose Gründer (z. B. befristeter Klinikvertrag ausgelaufen) können Gründungsberatung 100 % staatlich fördern lassen.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Nein. Du kannst jederzeit eine reine Privatpraxis eröffnen. Du darfst dann jedoch keine gesetzlich versicherten Patienten über die KV abrechnen, sondern nur Privatrechnungen nach GOÄ stellen.
Ein Gebiet, in dem laut Bedarfsplanung der KV bereits eine Überversorgung (über 110 %) mit Ärzten deiner Fachrichtung besteht. Hier werden keine neuen Kassenzulassungen mehr erteilt. Du kannst dich dort nur niederlassen, indem du die Praxis eines ausscheidenden Arztes übernimmst.
Nein, als niedergelassener Arzt in einer Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bist du Freiberufler und zahlst keine Gewerbesteuer. Ausnahmen gelten bei der Rechtsform GmbH oder wenn du in erheblichem Umfang gewerbliche Produkte verkaufst.
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bietest du jedoch Leistungen ohne medizinische Indikation an (z. B. rein ästhetische Eingriffe, bestimmte Gutachten), sind diese umsatzsteuerpflichtig.
Das Verfahren beim Zulassungsausschuss dauert in der Regel mehrere Monate. Hinzu kommt die Zeit für die Suche nach einer geeigneten Praxis zur Übernahme in gesperrten Gebieten. Plane für den gesamten Prozess der Niederlassung mindestens 9 bis 12 Monate Vorlaufzeit ein.
Die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis ist ein komplexes Projekt mit hohem finanziellem Risiko. Ein professioneller Businessplan ist für die Bankenfinanzierung zwingend erforderlich. Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit kannst du professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.