Deine Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies, um dir das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten. Du kannst deine Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

Ratgeber · Einstiegsgeld §16b SGB II

Einstiegsgeld beantragen: Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Das Einstiegsgeld unterstützt Bürgergeld-Empfänger beim Übergang in die Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Hier erfährst du, wie du den Antrag beim Jobcenter stellst, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Förderung ausfällt.

  • Förderung für Bürgergeld-Empfänger nach §16b SGB II
  • Wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt
  • Für Existenzgründung und Arbeitsaufnahme
Kostenloses Erstgespräch zur Gründung

Einstiegsgeld auf einen Blick

  • Förderung nach §16b SGB II für Bürgergeld-Empfänger
  • Für Existenzgründung und Arbeitsaufnahme
  • Höhe: ca. 50 % des Regelsatzes (individuell)
  • Dauer: 6 bis 24 Monate möglich
  • Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen
  • Ermessensleistung – kein Rechtsanspruch
  • Wird zusätzlich zum Bürgergeld ausgezahlt
  • Mit AVGS-Gründercoaching kombinierbar

Was ist Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung des Jobcenters nach §16b SGB II. Es richtet sich an Menschen, die Bürgergeld beziehen und den Schritt in die Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wagen möchten.

Wie auch der Gründungszuschuss ist das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf – dein Jobcenter entscheidet nach eigenem Ermessen. Umso wichtiger ist eine professionelle Vorbereitung deiner Unterlagen.

Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll den finanziellen Übergang erleichtern, bis du genug eigenes Einkommen erzielst.

Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss: Die wichtigsten Unterschiede

Beide Förderprogramme unterstützen die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit – richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen.

KriteriumEinstiegsgeldGründungszuschuss
ZielgruppeBürgergeld-EmpfängerALG-I-Empfänger
Rechtsgrundlage§16b SGB II§93 SGB III
ZuständigkeitJobcenterAgentur für Arbeit
LeistungsartErmessensleistung (Kann)Ermessensleistung (Kann)
HöheCa. 50 % Regelsatz (individuell)ALG I + 300 € Pauschale
Dauer6–24 Monate6 + 9 Monate (zwei Phasen)
Gründung + BeschäftigungBeides möglichNur Selbstständigkeit
TragfähigkeitsbescheinigungJa (bei Gründung)Ja (immer)

Tipp: Wenn du derzeit Bürgergeld beziehst, ist das Einstiegsgeld dein Förderweg. ALG-I-Empfänger nutzen stattdessen den Gründungszuschuss.

Voraussetzungen für das Einstiegsgeld

Nicht jeder Bürgergeld-Empfänger erhält automatisch Einstiegsgeld. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:

Bürgergeld-Bezug

Du beziehst aktuell Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV). Der Leistungsbezug nach SGB II ist die zentrale Voraussetzung für das Einstiegsgeld.

Selbstständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Du planst entweder eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder nimmst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Beide Wege werden gefördert.

Tragfähiges Geschäftskonzept (bei Gründung)

Bei einer Existenzgründung brauchst du einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.

Antrag vor Beginn der Tätigkeit

Wie bei allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor der Aufnahme deiner Selbstständigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. Rückwirkende Bewilligungen sind ausgeschlossen.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld und wie lange wird es gezahlt?

Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell bemessen. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, orientiert sich aber an festen Richtwerten:

Grundbetrag

In der Regel 50 % des maßgeblichen Bürgergeld-Regelsatzes. Für Alleinstehende sind das aktuell ca. 281 € monatlich (Stand 2026).

Zuschlag bei Bedarfsgemeinschaft

Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Zuschlag von 10 % des Regelsatzes hinzukommen.

Förderdauer

Die reguläre Förderdauer beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist möglich – abhängig vom Einzelfall und deinem Fortschritt.

Degressive Staffelung

Bei längerer Förderung kann das Einstiegsgeld schrittweise reduziert werden, wenn dein eigenes Einkommen steigt. Das Ziel: vollständige finanzielle Unabhängigkeit.

Einstiegsgeld beantragen: Schritt für Schritt

Der Antragsprozess beim Jobcenter folgt einem klaren Ablauf. Starte frühzeitig, damit du keine Fristen verpasst.

01

Beratungstermin beim Jobcenter vereinbaren

Kontaktiere dein zuständiges Jobcenter und teile deine Absicht mit – egal ob Gründung oder Arbeitsaufnahme. Im Beratungsgespräch klärst du die grundsätzliche Förderfähigkeit.

02

Unterlagen vorbereiten

Bei einer Existenzgründung: Erstelle einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan und hole die Tragfähigkeitsbescheinigung ein. Bei einer Beschäftigung: Halte den Arbeitsvertrag oder die Stellenzusage bereit.

03

Einstiegsgeld-Antrag stellen

Den Antrag stellst du direkt beim Jobcenter – in der Regel vor Ort oder schriftlich. Ein standardisiertes Online-Formular gibt es nicht überall. Dein Sachbearbeiter prüft deinen Antrag im Einzelfall.

04

Bescheid abwarten und Tätigkeit aufnehmen

Das Jobcenter entscheidet über die Bewilligung. Bei positivem Bescheid erhältst du das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld. Erst danach nimmst du die geförderte Tätigkeit auf.

Unterlagen für das Einstiegsgeld bei Existenzgründung

Wenn du das Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit beantragst, benötigst du diese Dokumente:

  • Businessplan

    Geschäftsidee, Zielgruppe, Marktanalyse und Marketingstrategie – vollständig und nachvollziehbar.

  • Finanzplan

    Kapitalbedarfsplan, Umsatzplanung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan für mindestens 12 Monate.

  • Tragfähigkeitsbescheinigung

    Eine fachkundige Stelle bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Vorhabens.

  • Lebenslauf

    Tabellarisch mit Fokus auf fachliche Qualifikation und Branchenerfahrung.

  • Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis

    Je nach Rechtsform: Gewerbeschein oder Anmeldung beim Finanzamt.

Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung

Da das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist, kommt es auf deine Vorbereitung an. Diese Faktoren erhöhen deine Chancen:

  • Professionellen Businessplan erstellen

    Ein durchdachter, realistischer Businessplan ist das stärkste Argument. Nutze ein Gründercoaching, um Schwachstellen vor der Einreichung zu erkennen.

  • Frühzeitig das Jobcenter einbinden

    Informiere deinen Sachbearbeiter bereits in der Planungsphase. Ein kooperativer Umgang verbessert deine Position.

  • Tragfähigkeitsbescheinigung sorgfältig vorbereiten

    Wähle eine erfahrene fachkundige Stelle. Die Bescheinigung zeigt dem Jobcenter, dass dein Vorhaben extern geprüft wurde.

  • AVGS-Coaching nutzen

    Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommst du ein kostenloses Gründercoaching. Das stärkt deinen Antrag und bereitet dich auf die Selbstständigkeit vor.

  • Realistische Einkommensprognose liefern

    Übertreibe nicht bei den Umsatzerwartungen. Eine konservative, aber plausible Kalkulation wirkt überzeugender als optimistische Schätzungen.

Einstiegsgeld beantragen – mit professioneller Unterstützung

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam deine Fördermöglichkeiten und bereiten deinen Antrag optimal vor. Mit dem AVGS ist das Coaching komplett kostenlos.

Jetzt Erstgespräch buchen

Einstiegsgeld bei Arbeitsaufnahme (nicht nur für Gründer)

Das Einstiegsgeld steht nicht nur Existenzgründern offen. Auch Bürgergeld-Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können die Förderung beantragen.

In diesem Fall entfällt die Pflicht zum Businessplan und zur Tragfähigkeitsbescheinigung. Stattdessen brauchst du in der Regel:

  • Arbeitsvertrag oder schriftliche Stellenzusage
  • Nachweis, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist
  • Angaben zu Arbeitszeit und Gehalt

Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung beim Jobcenter gestellt werden. Die Förderung soll den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen.

Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Bereit für deine Gründung mit Einstiegsgeld?

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie du deine Chancen maximierst. Mit dem AVGS-Gutschein ist das gesamte Coaching kostenlos.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.