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Das Einstiegsgeld unterstützt Bürgergeld-Empfänger beim Übergang in die Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Hier erfährst du, wie du den Antrag beim Jobcenter stellst, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Förderung ausfällt.

Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung des Jobcenters nach §16b SGB II. Es richtet sich an Menschen, die Bürgergeld beziehen und den Schritt in die Selbstständigkeit oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wagen möchten.
Wie auch der Gründungszuschuss ist das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Du hast keinen Rechtsanspruch darauf – dein Jobcenter entscheidet nach eigenem Ermessen. Umso wichtiger ist eine professionelle Vorbereitung deiner Unterlagen.
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll den finanziellen Übergang erleichtern, bis du genug eigenes Einkommen erzielst.
Beide Förderprogramme unterstützen die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit – richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen.
| Kriterium | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Bürgergeld-Empfänger | ALG-I-Empfänger |
| Rechtsgrundlage | §16b SGB II | §93 SGB III |
| Zuständigkeit | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Leistungsart | Ermessensleistung (Kann) | Ermessensleistung (Kann) |
| Höhe | Ca. 50 % Regelsatz (individuell) | ALG I + 300 € Pauschale |
| Dauer | 6–24 Monate | 6 + 9 Monate (zwei Phasen) |
| Gründung + Beschäftigung | Beides möglich | Nur Selbstständigkeit |
| Tragfähigkeitsbescheinigung | Ja (bei Gründung) | Ja (immer) |
Tipp: Wenn du derzeit Bürgergeld beziehst, ist das Einstiegsgeld dein Förderweg. ALG-I-Empfänger nutzen stattdessen den Gründungszuschuss.

Nicht jeder Bürgergeld-Empfänger erhält automatisch Einstiegsgeld. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
Du beziehst aktuell Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV). Der Leistungsbezug nach SGB II ist die zentrale Voraussetzung für das Einstiegsgeld.
Du planst entweder eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder nimmst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Beide Wege werden gefördert.
Bei einer Existenzgründung brauchst du einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
Wie bei allen Förderungen gilt: Der Antrag muss vor der Aufnahme deiner Selbstständigkeit oder Beschäftigung gestellt werden. Rückwirkende Bewilligungen sind ausgeschlossen.
Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell bemessen. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, orientiert sich aber an festen Richtwerten:
In der Regel 50 % des maßgeblichen Bürgergeld-Regelsatzes. Für Alleinstehende sind das aktuell ca. 281 € monatlich (Stand 2026).
Für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann ein Zuschlag von 10 % des Regelsatzes hinzukommen.
Die reguläre Förderdauer beträgt 6 Monate. Eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate ist möglich – abhängig vom Einzelfall und deinem Fortschritt.
Bei längerer Förderung kann das Einstiegsgeld schrittweise reduziert werden, wenn dein eigenes Einkommen steigt. Das Ziel: vollständige finanzielle Unabhängigkeit.
Der Antragsprozess beim Jobcenter folgt einem klaren Ablauf. Starte frühzeitig, damit du keine Fristen verpasst.
Kontaktiere dein zuständiges Jobcenter und teile deine Absicht mit – egal ob Gründung oder Arbeitsaufnahme. Im Beratungsgespräch klärst du die grundsätzliche Förderfähigkeit.
Bei einer Existenzgründung: Erstelle einen vollständigen Businessplan mit Finanzplan und hole die Tragfähigkeitsbescheinigung ein. Bei einer Beschäftigung: Halte den Arbeitsvertrag oder die Stellenzusage bereit.
Den Antrag stellst du direkt beim Jobcenter – in der Regel vor Ort oder schriftlich. Ein standardisiertes Online-Formular gibt es nicht überall. Dein Sachbearbeiter prüft deinen Antrag im Einzelfall.
Das Jobcenter entscheidet über die Bewilligung. Bei positivem Bescheid erhältst du das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld. Erst danach nimmst du die geförderte Tätigkeit auf.
Wenn du das Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit beantragst, benötigst du diese Dokumente:
Geschäftsidee, Zielgruppe, Marktanalyse und Marketingstrategie – vollständig und nachvollziehbar.
Kapitalbedarfsplan, Umsatzplanung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan für mindestens 12 Monate.
Eine fachkundige Stelle bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Vorhabens.
Tabellarisch mit Fokus auf fachliche Qualifikation und Branchenerfahrung.
Je nach Rechtsform: Gewerbeschein oder Anmeldung beim Finanzamt.


Da das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung ist, kommt es auf deine Vorbereitung an. Diese Faktoren erhöhen deine Chancen:
Ein durchdachter, realistischer Businessplan ist das stärkste Argument. Nutze ein Gründercoaching, um Schwachstellen vor der Einreichung zu erkennen.
Informiere deinen Sachbearbeiter bereits in der Planungsphase. Ein kooperativer Umgang verbessert deine Position.
Wähle eine erfahrene fachkundige Stelle. Die Bescheinigung zeigt dem Jobcenter, dass dein Vorhaben extern geprüft wurde.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommst du ein kostenloses Gründercoaching. Das stärkt deinen Antrag und bereitet dich auf die Selbstständigkeit vor.
Übertreibe nicht bei den Umsatzerwartungen. Eine konservative, aber plausible Kalkulation wirkt überzeugender als optimistische Schätzungen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam deine Fördermöglichkeiten und bereiten deinen Antrag optimal vor. Mit dem AVGS ist das Coaching komplett kostenlos.
Jetzt Erstgespräch buchenDas Einstiegsgeld steht nicht nur Existenzgründern offen. Auch Bürgergeld-Empfänger, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können die Förderung beantragen.
In diesem Fall entfällt die Pflicht zum Businessplan und zur Tragfähigkeitsbescheinigung. Stattdessen brauchst du in der Regel:
Auch hier gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Beschäftigung beim Jobcenter gestellt werden. Die Förderung soll den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern und finanzielle Anreize zur Arbeitsaufnahme schaffen.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie du deine Chancen maximierst. Mit dem AVGS-Gutschein ist das gesamte Coaching kostenlos.
Kostenloses Erstgespräch buchenHinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.