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Gewinnermittlung · Anlage EÜR · ELSTER

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): einfach erklärt und richtig erstellt

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung für Selbstständige und Freiberufler in Deutschland. In diesem Leitfaden erfährst du, wer die Einnahmenüberschussrechnung nutzen darf, wie die Berechnung funktioniert und wie du die Anlage EÜR Schritt für Schritt ausfüllst.

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Selbstständige erstellt eine Einnahmenüberschussrechnung am Schreibtisch

Das Wichtigste zur EÜR auf einen Blick

  • Wer: Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht.
  • Formel: Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben.
  • Prinzip: Zufluss-Abfluss-Prinzip – es zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnung.
  • Formular: Anlage EÜR wird elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.
  • Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 3 EStG – Gewinnermittlung durch Überschussrechnung.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ist eine Methode zur Gewinnermittlung für Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Sie ist in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und bildet die einfachere Alternative zur doppelten Buchführung mit Bilanzierung.

Das Grundprinzip ist denkbar einfach: Du stellst deine Betriebseinnahmen deinen Betriebsausgaben gegenüber. Die Differenz ergibt deinen Gewinn oder Verlust. Anders als bei der Bilanzierung musst du weder ein Bestandsverzeichnis führen noch eine Eröffnungs- oder Schlussbilanz erstellen.

Die EÜR-Formel

Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben

Ist das Ergebnis negativ, ergibt sich ein steuerlicher Verlust.

Wer darf oder muss eine EÜR erstellen?

Grundsätzlich dürfen alle Selbstständigen eine EÜR nutzen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Die Buchführungspflicht ergibt sich aus § 141 AO oder aus dem Handelsrecht (§ 238 HGB). Im Detail sieht das so aus:

EÜR erlaubt

  • Freiberufler (unabhängig vom Umsatz)
  • • Einzelunternehmer mit Gewinn unter 80.000 € und Umsatz unter 800.000 €
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG
  • • GbR und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag
  • • Land- und Forstwirte (unter bestimmten Grenzen)

Bilanzierung Pflicht

  • • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • • Einzelunternehmer mit Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €
  • • OHG und KG (Handelsgesellschaften)
  • • e.K. (eingetragene Kaufleute)
  • • Wenn das Finanzamt zur Buchführung auffordert

Wichtig: Überschreitest du die Umsatz- oder Gewinngrenze, fordert dich das Finanzamt schriftlich zur Buchführung auf. Die Bilanzierungspflicht beginnt dann erst ab dem folgenden Wirtschaftsjahr.

So funktioniert die Gewinnermittlung mit der EÜR

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip einfach erklärt

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG. Das bedeutet: Einnahmen zählen in dem Kalenderjahr, in dem das Geld auf deinem Konto eingeht. Ausgaben zählen, wenn du sie tatsächlich bezahlst. Es kommt nicht auf das Datum der Rechnung an, sondern auf den Zeitpunkt des Geldflusses.

Beispiel zum Zufluss-Abfluss-Prinzip

Du stellst am 20. Dezember 2026 eine Rechnung über 5.000 Euro. Dein Kunde zahlt am 8. Januar 2027. Die Einnahme zählt steuerlich erst im Jahr 2027 – nicht 2026. Umgekehrt: Zahlst du am 28. Dezember deine Büromiete für Januar, zählt die Ausgabe noch im alten Jahr.

Ausnahme: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Miete, Versicherung) dürfen dem anderen Jahr zugeordnet werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel fließen (§ 11 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Gewinnformel: Einnahmen minus Ausgaben

Dein steuerlicher Gewinn ergibt sich, indem du von der Summe aller Betriebseinnahmen die Summe aller Betriebsausgaben abziehst. Dieses Ergebnis trägst du in der Anlage EÜR ein und übermittelst es zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung an das Finanzamt.

Was gehört in die EÜR? Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Typische Betriebseinnahmen

  • Umsatzerlöse aus Dienstleistungen oder Warenverkauf
  • Honorare und Provisionen
  • Eingenommene Umsatzsteuer (bei Regelbesteuerung)
  • Erstattungen (z. B. Krankenkasse, Finanzamt)
  • Sachentnahmen und private Kfz-Nutzung
  • Einnahmen aus dem Verkauf von Betriebsvermögen
  • Zuschüsse und Fördermittel

Typische Betriebsausgaben

  • Miete für Büro oder Coworking-Space
  • Büromaterial, Software und Arbeitsmittel
  • Telefon- und Internetkosten
  • Fahrt- und Reisekosten
  • Versicherungen und Beiträge
  • Gezahlte Vorsteuer (bei Regelbesteuerung)
  • Abschreibungen (AfA) auf Anlagegüter
  • Steuerberatung und Fortbildung
Hände sortieren Belege und ordnen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in einem Notizbuch

Abschreibungen, AfA und Anlagevermögen

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 Euro netto darfst du nicht sofort in voller Höhe als Ausgabe verbuchen. Stattdessen verteilst du die Kosten als Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) über die Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle. Güter bis 800 Euro netto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und werden sofort abgesetzt.

Entnahmen, Einlagen und private Kfz-Nutzung

Nutzt du ein Betriebsfahrzeug auch privat, musst du den privaten Anteil als Betriebseinnahme erfassen – entweder über die 1-%-Methode oder ein Fahrtenbuch. Umgekehrt gelten private Einlagen (z. B. privates Geld in die Firma) und Entnahmen (z. B. Geld aus der Firma für Private) nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben, müssen aber in der Anlage EÜR separat angegeben werden.

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Anlage EÜR ausfüllen: Aufbau des Formulars

Die Anlage EÜR ist das offizielle Formular zur Gewinnermittlung und wird elektronisch über ELSTER eingereicht. Das Formular gliedert sich in mehrere Abschnitte:

1

Allgemeine Angaben

Name, Steuernummer, Rechtsform, Art der Tätigkeit und Beginn/Ende des Wirtschaftsjahres.

2

Betriebseinnahmen

Umsatzerlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer, sonstige Einnahmen und Sachentnahmen – aufgeschlüsselt nach Zeilen.

3

Betriebsausgaben

Wareneinsatz, Personal, Raumkosten, Versicherungen, Kfz-Kosten, Reisekosten, Abschreibungen und sonstige Betriebsausgaben.

4

Gewinn oder Verlust

Automatische Berechnung: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den steuerlichen Gewinn.

5

Ergänzende Angaben

Entnahmen, Einlagen, Schuldzinsen und Angaben zum Anlagevermögen (Anlage AVEÜR).

Unternehmerin arbeitet am Laptop mit ELSTER zur Abgabe der Anlage EÜR

EÜR Schritt für Schritt erstellen

So gehst du vor, um deine Einnahmenüberschussrechnung systematisch und fehlerfrei aufzustellen:

1

Belege sammeln und sortieren

Sammle alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge des Jahres. Ordne sie chronologisch und trenne Einnahmen von Ausgaben.

2

Einnahmen erfassen

Trage alle Betriebseinnahmen auf – inklusive vereinnahmter Umsatzsteuer, Sachentnahmen und privater Kfz-Nutzung.

3

Ausgaben dokumentieren

Erfasse alle Betriebsausgaben: laufende Kosten, Abschreibungen, gezahlte Vorsteuer und nicht abziehbare Ausgaben (z. B. Bewirtung über 70 %).

4

Gewinn berechnen

Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt deinen steuerlichen Gewinn oder Verlust.

5

Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen

Übertrage die Werte in die Anlage EÜR. Vergiss nicht die Anlage AVEÜR für abnutzbare Wirtschaftsgüter.

6

Elektronisch an das Finanzamt übermitteln

Sende die Anlage EÜR zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung über ELSTER ab.

Tipp: Eine Buchhaltungssoftware übernimmt die Kategorisierung und erstellt die Anlage EÜR automatisch. Das spart Zeit und reduziert Fehler deutlich.

EÜR oder Bilanzierung: Was ist der Unterschied?

Die beiden Methoden der Gewinnermittlung unterscheiden sich grundlegend in Aufwand, Detailtiefe und Pflichtumfang:

KriteriumEÜRBilanzierung
PrinzipZufluss-AbflussPeriodenabgrenzung
AufwandGering – einfache BuchführungHoch – doppelte Buchführung
Bilanz nötig?NeinJa (Eröffnungs- & Schlussbilanz)
BestandsverzeichnisNur Anlage AVEÜRVollständiges Inventar
SteuerberaterOptionalDringend empfohlen
Geeignet fürFreiberufler, Einzelunternehmer, KleingewerbeGmbH, UG, AG, OHG, KG, e.K.
Unternehmer vergleicht Dokumente zu EÜR und Bilanzierung am Schreibtisch

Häufige Fehler bei der EÜR – und wie du sie vermeidest

Private Ausgaben als Betriebsausgaben verbucht

Nur Ausgaben mit betrieblichem Anlass absetzen. Bei gemischter Nutzung (z. B. Handy) den betrieblichen Anteil nachweisen.

Abschreibungen vergessen oder falsch berechnet

Anlagegüter über 800 Euro netto über die Nutzungsdauer abschreiben. AfA-Tabellen nutzen.

Umsatzsteuer nicht korrekt berücksichtigt

Eingenommene Umsatzsteuer als Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe erfassen.

Zufluss-Abfluss-Prinzip nicht beachtet

Nur tatsächliche Geldflüsse zählen – nicht das Rechnungsdatum.

Keine Belege aufbewahrt

Alle Belege 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Digitale Belege revisionssicher archivieren.

Anlage AVEÜR vergessen

Bei abnutzbarem Anlagevermögen die Anlage AVEÜR immer mit abgeben.

Beispiel: Einfache EÜR-Musterrechnung

Angenommen, du bist freiberuflich als Webdesignerin tätig. So könnte deine vereinfachte EÜR für ein Jahr aussehen:

PositionBetrag
Betriebseinnahmen
Umsatzerlöse (Honorare)48.000 €
Vereinnahmte Umsatzsteuer (19 %)9.120 €
Summe Betriebseinnahmen57.120 €
Betriebsausgaben
Büromiete6.000 €
Software und Arbeitsmittel1.800 €
Telefon und Internet960 €
Fortbildung und Fachliteratur1.200 €
Abschreibung Laptop (AfA)400 €
Gezahlte Vorsteuer1.968 €
Steuerberatung1.500 €
Summe Betriebsausgaben13.828 €
Gewinn (EÜR)43.292 €

Hinweis: Dieses Beispiel ist stark vereinfacht. In der Praxis kommen weitere Positionen hinzu – z. B. Fahrtkosten, Versicherungen, Bewirtungskosten oder Sonderabschreibungen. Die tatsächliche Anlage EÜR enthält über 80 Zeilen für unterschiedliche Einnahmen- und Ausgabenkategorien.

Bis wann muss die EÜR abgegeben werden?

Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung über ELSTER eingereicht. Die Fristen richten sich danach, ob du einen Steuerberater beauftragst:

Ohne Steuerberater

31. Juli des Folgejahres

Mit Steuerberater

Ende Februar des übernächsten Jahres

Seit 2011 ist die elektronische Übermittlung der Anlage EÜR über ELSTER für alle Steuerpflichtigen Pflicht. Eine Abgabe auf Papier ist nicht mehr möglich. Du benötigst dafür ein ELSTER-Zertifikat, das du kostenlos unter elster.de beantragen kannst.

EÜR mit Software erstellen: lohnt sich das?

Grundsätzlich kannst du die EÜR auch manuell mit einer Excel-Tabelle führen und die Werte dann in ELSTER übertragen. Allerdings lohnt sich eine Buchhaltungssoftware in den meisten Fällen, weil sie:

  • Belege automatisch kategorisiert und den richtigen EÜR-Zeilen zuordnet
  • Die Anlage EÜR automatisch erstellt und direkt per ELSTER übermittelt
  • Abschreibungen (AfA) berechnet und im Anlagenverzeichnis führt
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen generiert
  • Fehler bei Pflichtangaben und Zuordnungen erkennt
  • Belege revisionssicher archiviert (GoBD-konform)

Die meisten Programme kosten zwischen 5 und 30 Euro pro Monat und sind als Betriebsausgabe absetzbar. Für Gründer mit wenigen Buchungen kann ELSTER in Kombination mit einer Excel-Vorlage ausreichen – bei steigender Komplexität ist Software aber fast immer die bessere Wahl.

Checkliste: EÜR richtig erstellen

  • Alle Betriebseinnahmen vollständig erfasst (auch Sachentnahmen)?
  • Alle Betriebsausgaben mit Belegen dokumentiert?
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip korrekt angewendet?
  • Abschreibungen (AfA) nach amtlicher Tabelle berechnet?
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer richtig zugeordnet?
  • Anlage AVEÜR bei Anlagevermögen mit abgegeben?
  • Private Kfz-Nutzung als Einnahme erfasst?
  • Entnahmen und Einlagen separat erfasst?
  • Frist für Abgabe beachtet?
  • Elektronische Übermittlung über ELSTER vorbereitet?

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.