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Du willst neben dem Hauptjob gründen? Gute Idee – aber es gibt einiges zu beachten. Von der Gewerbeanmeldung über Steuern bis zur Krankenversicherung: Hier findest du alles, was du für den sicheren Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit brauchst.
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Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn dein Hauptjob – also dein Angestelltenverhältnis – zeitlich und wirtschaftlich den Schwerpunkt bildet. Die Selbstständigkeit läuft „nebenbei": weniger Stunden, weniger Einkommen als im Hauptberuf.
Die Krankenkasse zieht in der Regel eine Grenze bei 20 Stunden pro Woche und dem Verhältnis von Angestelltengehalt zu Selbstständigeneinkommen. Übersteigt die Selbstständigkeit beides, wirst du als hauptberuflich eingestuft – mit Folgen für deine Sozialversicherung.
| Kriterium | Nebenberuflich | Hauptberuflich |
|---|---|---|
| Arbeitszeit Selbstständigkeit | Unter 20 Std./Woche | Über 20 Std./Woche |
| Einkommen | Hauptjob überwiegt | Selbstständigkeit überwiegt |
| Krankenversicherung | Über Arbeitgeber | Selbst versichern |
| Rentenversicherung | Über Hauptjob | Eigene Beiträge |
| Arbeitgeber informieren | Ja (empfohlen/Pflicht) | Entfällt (kein Arbeitgeber) |

Der Start im Nebenerwerb ist unkomplizierter als gedacht. Diese sechs Schritte bringen dich sicher von der Idee zum laufenden Business.
Analysiere, ob deine Idee neben dem Hauptjob umsetzbar ist. Prüfe Marktpotenzial, Zielgruppe und ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender startest.
Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln. Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig – in den meisten Fällen besteht eine Informationspflicht.
Gewerbetreibende melden beim Gewerbeamt an. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt. In beiden Fällen bekommst du eine Steuernummer.
Entscheide, ob die Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Jahresumsatz) für dich sinnvoll ist. Kläre Einkommensteuer, Umsatzsteuer und EÜR-Pflicht.
Solange der Hauptjob überwiegt, bleibst du über deinen Arbeitgeber versichert. Ab bestimmten Einkommens- oder Stundengrenzen ändert sich dein Status.
Auch im Nebenerwerb lohnt sich ein schlanker Businessplan. Er hilft dir bei Positionierung, Preisfindung und – falls gewünscht – beim Zugang zu Fördermitteln.
Dein Gewinn aus der Nebentätigkeit wird mit deinem Angestelltengehalt zusammengerechnet. Auf die Gesamtsumme zahlst du Einkommensteuer nach deinem persönlichen Steuersatz. Liegen deine Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, unter 410 € im Jahr, bleiben sie steuerfrei (Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG).
Grundsätzlich musst du auf deine Leistungen 19 % (bzw. 7 %) Umsatzsteuer berechnen. Mit der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bist du davon befreit, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €.
Im Nebenerwerb reicht in der Regel eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sammle alle Belege, trenne private und geschäftliche Finanzen und nutze eine Buchhaltungssoftware. Die Steuererklärung gibst du über ELSTER ab.
Solange dein Hauptjob den zeitlichen und wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet, bleibst du über deinen Arbeitgeber kranken- und sozialversichert. Aber: Deine Krankenkasse muss über die Nebentätigkeit informiert werden.
Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze oder verdienst du mit der Selbstständigkeit mehr als im Hauptjob, stuft die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig ein. Dann musst du dich freiwillig versichern – Mindestbeitrag aktuell ca. 200 € pro Monat.
| Rechtsform | Geeignet für | Haftung | Aufwand |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Solo-Gründer ohne hohes Risiko | Unbeschränkt | Gering |
| Freiberufler | Berater, Designer, Texter, Coaches | Unbeschränkt | Minimal |
| GbR | Teams / Partnerschaften | Unbeschränkt | Gering |
| UG (haftungsbeschränkt) | Haftungsbegrenzung ab 1 € Stammkapital | Beschränkt | Mittel |
Mehr dazu: Rechtsform wählen – Vergleich und Entscheidungshilfe
Beamte brauchen eine Genehmigung des Dienstherrn. Die Nebentätigkeit darf dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen. Umfang und Art sind streng reguliert.
Auch bei Teilzeit gilt: Arbeitszeitgesetz beachten (max. 48 Std./Woche insgesamt). Der Arbeitgeber muss informiert werden, ein Verbot ist nur bei berechtigtem Interesse möglich.
ALG-I-Empfänger dürfen einen Gewinn von bis zu 165 € pro Monat anrechnungsfrei erzielen. Beim Bürgergeld gelten eigene Freibeträge. Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter muss informiert werden.
Studenten können nebenberuflich gründen. Achtung: Über 520 € monatlich oder 20 Stunden pro Woche können BAföG und Familienversicherung gefährdet sein.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn du auf dem Papier selbstständig bist, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitest. Die Folgen: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Im Zweifel kannst du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, um Klarheit zu bekommen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob deine Geschäftsidee neben dem Hauptjob funktioniert – und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
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Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Situation und klären die nächsten Schritte für deine nebenberufliche Selbstständigkeit.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.