Du überlegst, dich während der Elternzeit selbstständig zu machen? Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Regeln, die Auswirkungen auf dein Elterngeld und zeigt dir Schritt für Schritt, wie du als Mutter oder Vater erfolgreich gründest.
Kostenloses Erstgespräch
Ja – du darfst dich in der Elternzeit selbstständig machen. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt dir eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche. Das gilt für angestellte und selbstständige Tätigkeiten gleichermaßen.
Eine Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du für die Selbstständigkeit nicht. Du musst ihn aber rechtzeitig über die Aufnahme informieren. Dein Arbeitsvertrag bleibt bestehen – die Elternzeit schützt dein Arbeitsverhältnis.
Wichtig: Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Wie stark, hängt davon ab, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst. Lass dir die Berechnung vor dem Start durchrechnen.
Bevor du loslegst, solltest du die wichtigsten Regeln kennen. Die Elternzeit bietet einen geschützten Rahmen – aber mit klaren Grenzen.
Maximal 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit (§ 15 Abs. 4 BEEG). Alle Tätigkeiten zusammengerechnet.
Keine Zustimmung nötig, aber rechtzeitige Information über die selbstständige Nebentätigkeit.
Einkommen wird anteilig angerechnet. ElterngeldPlus ist oft günstiger bei Nebenverdienst.

Das Elterngeld soll Einkommensausfälle nach der Geburt ausgleichen. Verdienst du während der Elternzeit Geld – auch durch Selbstständigkeit – wird dein Elterngeld reduziert. Die Höhe der Kürzung hängt von deinem Gewinn und der Elterngeld-Variante ab.
Tipp: Lass dir vor dem Start von der Elterngeldstelle oder einem Steuerberater durchrechnen, wie sich dein geplantes Einkommen auf das Elterngeld auswirkt. So vermeidest du Rückzahlungen.
Die Elternzeit als Gründungsphase hat klare Vorteile – aber auch Grenzen, die du kennen solltest.
Du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest. Ideal, um Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.
Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Falls die Gründung nicht klappt, kehrst du einfach in deinen Job zurück.
Das Elterngeld sichert dein Grundeinkommen. So kannst du die ersten Monate ohne Umsatzdruck aufbauen.
Die Elternzeit gibt dir Raum, deine Idee zu testen, bevor du dich voll in die Selbstständigkeit stürzt.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam deine Gründungsidee, prüfen Fördermöglichkeiten und besprechen die nächsten Schritte.
Kostenloses Erstgespräch buchenVon der Geschäftsidee bis zum ersten Kunden – diese acht Schritte bringen dich strukturiert in die Selbstständigkeit.
Was kannst du gut? Welches Problem löst du? Prüfe, ob deine Idee als Nebenerwerbsgründung funktioniert – mit begrenzter Arbeitszeit und wenig Startkapital.
Informiere dich über die 32-Stunden-Grenze (§ 15 BEEG), die Auswirkungen auf dein Elterngeld und die Pflicht, deinen Arbeitgeber zu informieren.
Du musst deinen Arbeitgeber über die geplante Selbstständigkeit informieren. Eine Zustimmung ist in der Regel nicht nötig – aber die Information schon.
Auch für eine Nebenerwerbsgründung lohnt sich ein Businessplan. Er hilft dir, Zielgruppe, Einnahmen und Kosten realistisch einzuschätzen.
Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an oder informierst das Finanzamt über deine freiberufliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmerregelung spart am Anfang Bürokratie.
Prüfe deinen Krankenversicherungsstatus. Familienversicherung kann bei Einkommen über 505 € pro Monat entfallen. Kläre auch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Ohne verlässliche Betreuung wird es schwierig. Kläre frühzeitig Kita-Platz, Tagesmutter, Großeltern oder flexible Betreuungsmodelle.
Beginne mit wenigen Kunden und steigere dich langsam. Nach der Elternzeit entscheidest du, ob du Vollzeit gründest oder die Selbstständigkeit als Nebenerwerb weiterführst.

Beginne mit einem Minimum Viable Product. Teste deine Idee, bevor du investierst.
Ohne verlässliche Kinderbetreuung wird es schwierig. Kläre Optionen frühzeitig.
Ein AVGS-gefördertes Gründercoaching ist kostenlos und hilft bei Businessplan und Strategie.
Tritt Gründerinnen-Netzwerken bei und tausche dich mit anderen Eltern in der Gründungsphase aus.
Eröffne ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert die Buchhaltung und die Elterngeld-Nachweise.
Die Elternzeit ist die Testphase. Entscheide erst danach, ob Vollzeit-Selbstständigkeit der richtige Weg ist.

Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Gründungsidee, prüfen Fördermöglichkeiten und planen die nächsten Schritte – individuell und unverbindlich.
Jetzt Erstgespräch buchenHinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.