Ratgeber für Eltern

Gründen in der Elternzeit: Was ist erlaubt und wie geht es?

Du überlegst, dich während der Elternzeit selbstständig zu machen? Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Regeln, die Auswirkungen auf dein Elterngeld und zeigt dir Schritt für Schritt, wie du als Mutter oder Vater erfolgreich gründest.

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Darf man sich in der Elternzeit selbstständig machen?

Ja – du darfst dich in der Elternzeit selbstständig machen. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt dir eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden pro Woche. Das gilt für angestellte und selbstständige Tätigkeiten gleichermaßen.

Eine Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du für die Selbstständigkeit nicht. Du musst ihn aber rechtzeitig über die Aufnahme informieren. Dein Arbeitsvertrag bleibt bestehen – die Elternzeit schützt dein Arbeitsverhältnis.

Wichtig: Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Wie stark, hängt davon ab, ob du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehst. Lass dir die Berechnung vor dem Start durchrechnen.

Rechtliche Voraussetzungen und Regeln

Bevor du loslegst, solltest du die wichtigsten Regeln kennen. Die Elternzeit bietet einen geschützten Rahmen – aber mit klaren Grenzen.

32-Stunden-Grenze

Maximal 32 Wochenstunden Erwerbstätigkeit (§ 15 Abs. 4 BEEG). Alle Tätigkeiten zusammengerechnet.

Arbeitgeber informieren

Keine Zustimmung nötig, aber rechtzeitige Information über die selbstständige Nebentätigkeit.

Elterngeld-Anrechnung

Einkommen wird anteilig angerechnet. ElterngeldPlus ist oft günstiger bei Nebenverdienst.

Hände füllen Formulare aus mit Smartphone als Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Elterngeld und Selbstständigkeit: Was wird angerechnet?

Das Elterngeld soll Einkommensausfälle nach der Geburt ausgleichen. Verdienst du während der Elternzeit Geld – auch durch Selbstständigkeit – wird dein Elterngeld reduziert. Die Höhe der Kürzung hängt von deinem Gewinn und der Elterngeld-Variante ab.

So funktioniert die Anrechnung

  • Basiselterngeld: Einkommen wird voll angerechnet. Du erhältst die Differenz zwischen Elterngeld und Einkommen.
  • ElterngeldPlus: Günstigere Regelung. Du kannst bis zu 50 % deines Elterngelds behalten, auch wenn du nebenbei verdienst.
  • Gewinnermittlung: Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht der Umsatz.
  • Freibetrag: Es gibt keinen pauschalen Freibetrag. Jeder Euro Gewinn wird angerechnet.

Tipp: Lass dir vor dem Start von der Elterngeldstelle oder einem Steuerberater durchrechnen, wie sich dein geplantes Einkommen auf das Elterngeld auswirkt. So vermeidest du Rückzahlungen.

Vorteile und Herausforderungen der Gründung in der Elternzeit

Die Elternzeit als Gründungsphase hat klare Vorteile – aber auch Grenzen, die du kennen solltest.

Vorteile

Flexibles Arbeiten

Du bestimmst selbst, wann und wie viel du arbeitest. Ideal, um Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.

Risikoarmer Einstieg

Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Falls die Gründung nicht klappt, kehrst du einfach in deinen Job zurück.

Elterngeld als Puffer

Das Elterngeld sichert dein Grundeinkommen. So kannst du die ersten Monate ohne Umsatzdruck aufbauen.

Geschäftsidee validieren

Die Elternzeit gibt dir Raum, deine Idee zu testen, bevor du dich voll in die Selbstständigkeit stürzt.

Herausforderungen

  • Doppelbelastung durch Kinderbetreuung und Gründung
  • Elterngeld wird bei Einkommen anteilig gekürzt
  • Maximal 32 Stunden Arbeitszeit pro Woche (§ 15 BEEG)
  • Arbeitgeber muss informiert werden (bei Angestellten)
  • Krankenversicherungsstatus kann sich ändern
Frau plant ihre Gründung im Notizbuch während ihr Kind auf dem Spielplatz spielt

Du willst deine Gründung in der Elternzeit planen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam deine Gründungsidee, prüfen Fördermöglichkeiten und besprechen die nächsten Schritte.

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Schritt für Schritt: So gründest du in der Elternzeit

Von der Geschäftsidee bis zum ersten Kunden – diese acht Schritte bringen dich strukturiert in die Selbstständigkeit.

01

Geschäftsidee entwickeln und prüfen

Was kannst du gut? Welches Problem löst du? Prüfe, ob deine Idee als Nebenerwerbsgründung funktioniert – mit begrenzter Arbeitszeit und wenig Startkapital.

02

Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Informiere dich über die 32-Stunden-Grenze (§ 15 BEEG), die Auswirkungen auf dein Elterngeld und die Pflicht, deinen Arbeitgeber zu informieren.

03

Arbeitgeber informieren

Du musst deinen Arbeitgeber über die geplante Selbstständigkeit informieren. Eine Zustimmung ist in der Regel nicht nötig – aber die Information schon.

04

Businessplan erstellen

Auch für eine Nebenerwerbsgründung lohnt sich ein Businessplan. Er hilft dir, Zielgruppe, Einnahmen und Kosten realistisch einzuschätzen.

05

Gewerbe oder Freiberuflichkeit anmelden

Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe an oder informierst das Finanzamt über deine freiberufliche Tätigkeit. Die Kleinunternehmerregelung spart am Anfang Bürokratie.

06

Versicherung und Steuern klären

Prüfe deinen Krankenversicherungsstatus. Familienversicherung kann bei Einkommen über 505 € pro Monat entfallen. Kläre auch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

07

Kinderbetreuung organisieren

Ohne verlässliche Betreuung wird es schwierig. Kläre frühzeitig Kita-Platz, Tagesmutter, Großeltern oder flexible Betreuungsmodelle.

08

Starten und schrittweise wachsen

Beginne mit wenigen Kunden und steigere dich langsam. Nach der Elternzeit entscheidest du, ob du Vollzeit gründest oder die Selbstständigkeit als Nebenerwerb weiterführst.

Elternpaar auf dem Sofa – einer hält das Baby, der andere zeigt etwas auf dem Tablet

Tipps für die Gründung in der Elternzeit

Klein starten

Beginne mit einem Minimum Viable Product. Teste deine Idee, bevor du investierst.

Betreuung planen

Ohne verlässliche Kinderbetreuung wird es schwierig. Kläre Optionen frühzeitig.

Coaching nutzen

Ein AVGS-gefördertes Gründercoaching ist kostenlos und hilft bei Businessplan und Strategie.

Netzwerk aufbauen

Tritt Gründerinnen-Netzwerken bei und tausche dich mit anderen Eltern in der Gründungsphase aus.

Finanzen trennen

Eröffne ein separates Geschäftskonto. Das erleichtert die Buchhaltung und die Elterngeld-Nachweise.

Langfristig denken

Die Elternzeit ist die Testphase. Entscheide erst danach, ob Vollzeit-Selbstständigkeit der richtige Weg ist.

Gründerin im Video-Call-Coaching in ihrem Home-Office

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit in der Elternzeit

Darf ich mich in der Elternzeit selbstständig machen?
Ja. Nach § 15 Abs. 4 BEEG darfst du während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen – auch einer selbstständigen. Die Voraussetzung: Du arbeitest nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (bei Geburten vor dem 1. September 2021 gilt noch die 30-Stunden-Grenze).
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Nein. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist für die selbstständige Tätigkeit nicht erforderlich. Du musst ihn aber über die Aufnahme der Selbstständigkeit informieren. Bei einer unselbstständigen Nebentätigkeit (Teilzeitjob) wäre eine Zustimmung nötig.
Was passiert mit meinem Elterngeld, wenn ich Geld verdiene?
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Es reduziert sich anteilig. Beim ElterngeldPlus ist die Anrechnung oft günstiger, weil der Freibetrag höher ausfällt. Lass dir die Berechnung von der Elterngeldstelle oder einem Steuerberater durchrechnen.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Maximal 32 Stunden pro Woche (§ 15 BEEG). Das gilt für die Summe aller Erwerbstätigkeiten – also auch, wenn du zusätzlich in Teilzeit angestellt bleibst.
Brauche ich einen Businessplan?
Für die Anmeldung nicht zwingend. Aber für Fördermittel wie den Gründungszuschuss oder KfW-Kredit ist ein Businessplan Pflicht. Und auch ohne Förderung hilft er dir, Kosten, Einnahmen und Zielgruppe realistisch einzuschätzen.
Kann ich den Gründungszuschuss in der Elternzeit beantragen?
Der klassische Gründungszuschuss setzt Arbeitslosigkeit (ALG I) voraus. Wenn du direkt aus dem Job in Elternzeit gehst, besteht in der Regel kein Anspruch. Andere Fördermittel wie KfW-Gründerkredit, AVGS-Coaching oder regionale Programme können aber in Frage kommen.
Welche Rechtsform passt für eine Gründung in der Elternzeit?
Für den Nebenerwerb reicht meistens ein Einzelunternehmen oder die Freiberuflichkeit. Die Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 € Vorjahresumsatz) vereinfacht die Buchhaltung, weil keine Umsatzsteuer anfällt. Haftungsbeschränkte Formen wie UG oder GmbH lohnen sich erst bei größerem Geschäftsvolumen.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
In der Elternzeit bist du meist weiterhin über deinen Arbeitgeber versichert. Wenn dein selbstständiges Einkommen die Grenze von 505 € monatlich übersteigt, kann die Familienversicherung entfallen. Kläre das frühzeitig mit deiner Krankenkasse.
Kann ich auch als Vater in der Elternzeit gründen?
Ja. Die Regelungen gelten für Mütter und Väter gleichermaßen. Immer mehr Väter nutzen die Elternzeit, um eine Geschäftsidee zu testen oder nebenberuflich zu starten.
Wie organisiere ich die Kinderbetreuung während der Gründung?
Kita, Tagesmutter, Großeltern oder flexible Co-Working-Spaces mit Kinderbetreuung sind Optionen. Viele Gründerinnen und Gründer arbeiten in Randzeiten – früh morgens, während des Mittagsschlafs oder abends.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und lohnt sie sich?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 25.000 € liegt und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 €. Das spart Bürokratie (keine Umsatzsteuervoranmeldung) und ist ideal für den Nebenerwerb in der Elternzeit.
Kann ich nach der Elternzeit in Vollzeit gründen?
Ja. Viele Gründerinnen und Gründer nutzen die Elternzeit bewusst als Testphase. Wenn die Geschäftsidee funktioniert, steigen sie nach der Elternzeit in Vollzeit um – oder kündigen und beantragen dann ggf. Gründungszuschuss.

Bereit für den Start in der Elternzeit?

Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir deine Gründungsidee, prüfen Fördermöglichkeiten und planen die nächsten Schritte – individuell und unverbindlich.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.