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Steuerarten · Freibeträge · Spartipps

Steuern für Selbstständige: Alle Steuerarten im Überblick

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer – als Selbstständiger zahlst du mehrere Steuern. In diesem Leitfaden erfährst du, welche Steuern dich betreffen, wie hoch sie ausfallen und wie du deine Steuerlast legal senken kannst.

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Selbstständige sortiert Steuerunterlagen am Schreibtisch

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einkommensteuer: Jeder Selbstständige zahlt Einkommensteuer auf seinen Gewinn (14–45 %).
  • Umsatzsteuer: 19 % (bzw. 7 %) auf deine Leistungen – abzüglich Vorsteuer auf deine Einkäufe.
  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende – Freiberufler sind befreit. Freibetrag: 24.500 €.
  • Vorauszahlungen: Vierteljährlich an das Finanzamt – basierend auf dem erwarteten Gewinn.
  • Betriebsausgaben: Senken deinen zu versteuernden Gewinn und damit deine Steuerlast.

Welche Steuern müssen Selbstständige zahlen?

Als Selbstständiger in Deutschland bist du grundsätzlich für mehrere Steuerarten verantwortlich. Welche genau auf dich zutreffen, hängt von deiner Tätigkeit, deiner Rechtsform und deinem Umsatz ab.

Einkommensteuer

Auf deinen Gewinn – betrifft jeden Selbstständigen

Umsatzsteuer

Auf deine Leistungen – sofern nicht Kleinunternehmer

Gewerbesteuer

Nur bei Gewerbe – Freiberufler sind befreit

Zusätzlich können Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und – bei Kapitalgesellschaften – Körperschaftsteuer anfallen. Im Folgenden erklären wir jede Steuerart im Detail.

Einkommensteuer für Selbstständige

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für Selbstständige. Du zahlst sie auf deinen Gewinn – also auf die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Die Einkommensteuer ist progressiv: Je höher dein Gewinn, desto höher der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 278.000 Euro greift die sogenannte Reichensteuer mit 45 %.

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Bis ca. 12.096 €0 % (Grundfreibetrag)
12.097 € – ca. 67.000 €14 % – 42 % (progressiv)
Ca. 67.001 € – ca. 277.826 €42 %
Ab ca. 277.827 €45 % (Reichensteuer)

Beispielrechnung

Du erzielst 50.000 Euro Gewinn. Nach Abzug des Grundfreibetrags (ca. 12.096 Euro) versteuerst du rund 37.904 Euro. Die Einkommensteuer beträgt in diesem Fall etwa 8.700 Euro – ein Durchschnittssteuersatz von ca. 17,4 %.

Steuerberechnung mit Taschenrechner und Belegen

Umsatzsteuer und Vorsteuer

Die Umsatzsteuer beträgt in der Regel 19 % (ermäßigt 7 %) und wird auf deine Rechnungen aufgeschlagen. Du bist verpflichtet, diese Steuer einzunehmen und an das Finanzamt abzuführen.

Vorsteuerabzug

Die Umsatzsteuer, die du selbst auf Einkäufe und Betriebsausgaben zahlst, nennt sich Vorsteuer. Du darfst diese Vorsteuer von deiner eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. An das Finanzamt überweist du nur die Differenz.

Umsatzsteuervoranmeldung

Im Gründungsjahr und bei einer Umsatzsteuerzahllast über 7.500 Euro bist du zur monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Bei geringerer Zahllast wechselst du zur vierteljährlichen Abgabe. Die Meldung erfolgt elektronisch über ELSTER.

Kleinunternehmerregelung

Liegt dein Umsatz unter 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich unter 100.000 Euro im laufenden Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Du stellst dann Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus – verzichtest aber auf den Vorsteuerabzug.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft alle Gewerbetreibenden – nicht aber Freiberufler. Ob du ein Gewerbe betreibst, hängt von deiner Tätigkeit ab. Wenn du dein Gewerbe angemeldet hast, bist du gewerbesteuerpflichtig.

  • Freibetrag: Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 Euro.
  • Berechnung: Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermessbetrag) × Hebesatz der Gemeinde.
  • Anrechnung: Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet (bis zum 4-fachen des Messbeitrags).
  • Kapitalgesellschaften: GmbH und UG zahlen Gewerbesteuer ohne Freibetrag.

Rechenbeispiel Gewerbesteuer

Dein Gewerbeertrag beträgt 60.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags (24.500 Euro) bleiben 35.500 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt sich: 35.500 € × 3,5 % × 400 % = 4.970 Euro Gewerbesteuer. Durch die Anrechnung auf die Einkommensteuer bleibt die tatsächliche Belastung oft deutlich geringer.

Selbstständiger in Beratung mit Steuerberater

Steuern nach Unternehmensform

Welche Steuern du zahlst, hängt wesentlich von deiner Rechtsform ab.

SteuerFreiberuflerEinzelunternehmenGmbH / UG
Einkommensteuer✅ Ja✅ Ja❌ Nein*
Körperschaftsteuer❌ Nein❌ Nein✅ Ja (15 %)
Gewerbesteuer❌ Nein✅ Ja✅ Ja (kein Freibetrag)
Umsatzsteuer✅ Ja✅ Ja✅ Ja
Kapitalertragsteuer❌ Nein❌ Nein✅ Auf Ausschüttungen

*Gesellschafter einer GmbH/UG zahlen Einkommensteuer auf ihr Gehalt und ggf. auf Gewinnausschüttungen.

Wie hoch sind die Steuern für Selbstständige?

Die Gesamtsteuerbelastung variiert stark je nach Gewinnhöhe, Rechtsform und Standort. Als Faustregel: Plane als Selbstständiger zwischen 25 % und 40 % deines Gewinns für Steuern ein.

Beispiel: Freiberufler mit 60.000 € Gewinn

  • Einkommensteuer (Durchschnitt ca. 20 %)~12.000 €
  • Solidaritätszuschlag~0 €*
  • Kirchensteuer (falls zutreffend, 8–9 %)~960 €
  • Gewerbesteuer0 € (Freiberufler)
  • Geschätzte Gesamtbelastung~12.960 €

*Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Einkommensteuerzahler seit 2021.

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Steuervorauszahlungen und Steuererklärung

Steuervorauszahlungen

Das Finanzamt setzt vierteljährlich Vorauszahlungen auf Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer fest. Die Termine sind fix:

10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember

Die Höhe basiert auf deiner letzten Steuererklärung. Im Gründungsjahr schätzt das Finanzamt deinen Gewinn anhand des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Du kannst die Vorauszahlungen anpassen lassen, wenn dein tatsächlicher Gewinn stark abweicht.

Steuererklärung

Die Einkommensteuererklärung gibst du in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres ab. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Neben der Einkommensteuererklärung musst du als Gewerbetreibender eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Gewinnermittlung erfolgt über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Unternehmer ordnet Belege für die Steuererklärung

Kosten absetzen und Steuern sparen

Betriebsausgaben senken deinen Gewinn und damit deine Steuerlast. Alles, was betrieblich veranlasst ist, darfst du absetzen.

Häufige Betriebsausgaben

  • • Büro, Miete, anteiliges Arbeitszimmer
  • • Arbeitsmittel (Laptop, Möbel, Software)
  • • Telefon- und Internetkosten
  • • Fahrtkosten und Reisekosten
  • • Fort- und Weiterbildungen
  • • Fachliteratur und Fachzeitschriften

Oft vergessene Absetzposten

  • • Steuerberaterkosten
  • • Berufliche Versicherungen
  • • Kontoführungsgebühren
  • • Bewirtungskosten (70 %)
  • • Abschreibungen auf Anlagegüter
  • Gründungscoaching-Kosten

Tipp: Lege ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit alle Belege systematisch ab. Ein sauberes Belegsystem spart bei der Steuererklärung Stunden – und verhindert, dass du absetzbare Kosten übersiehst.

Lohnsteuer und sonstige Steuern

Sobald du Mitarbeiter beschäftigst, bist du verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe richtet sich nach Steuerklasse und Einkommen deiner Angestellten.

Weitere Steuern wie Grundsteuer (bei Immobilienbesitz), Kraftfahrzeugsteuer (bei betrieblichen Fahrzeugen) oder Verbrauchsteuern betreffen nur bestimmte Branchen und Situationen.

Weiterführende Ratgeber

Häufige Fragen: Steuern für Selbstständige

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.