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Rund 170.000 Menschen mit Migrationshintergrund gründen jedes Jahr in Deutschland ein Unternehmen. Sie schaffen Arbeitsplätze, bringen neue Perspektiven in den Markt und treiben Innovation voran. Dieser Leitfaden zeigt dir, welche Voraussetzungen du brauchst, welche Förderprogramme dir offenstehen und wo du Unterstützung findest.
Ob du aus einem EU-Land, einem Nicht-EU-Staat oder als Geflüchteter nach Deutschland gekommen bist: Der Weg in die Selbstständigkeit steht grundsätzlich offen. Entscheidend sind Aufenthaltsstatus, Geschäftsidee und die richtige Vorbereitung.

Die Gründung in einem neuen Land bringt zusätzliche Hürden mit sich. Die gute Nachricht: Für jede dieser Herausforderungen gibt es konkrete Lösungen und Anlaufstellen.
Behördendeutsch, Vertragssprache und Fachbegriffe sind auch für Muttersprachler komplex. Viele IHKs und Gründungszentren bieten mehrsprachige Beratung an.
Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Handelsregister – das deutsche Verwaltungssystem hat viele Schritte. Mit einer Checkliste und Beratung wird es überschaubar.
Ausländische Abschlüsse müssen für bestimmte Berufe anerkannt werden. Die zuständige Stelle findest du über das Portal anabin oder die IHK FOSA.
Ohne deutsche Bonität oder Sicherheiten ist es schwieriger, Kredite zu erhalten. Förderprogramme wie der ERP-Gründerkredit StartGeld setzen hier an.
Ob du dich in Deutschland selbstständig machen darfst, hängt von deinem Aufenthaltstitel ab. Hier die drei wichtigsten Szenarien im Überblick.
Volle Niederlassungsfreiheit: Du darfst dich ohne weitere Genehmigung selbstständig machen. Eine Gewerbeanmeldung reicht aus.
Du benötigst einen Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt (§ 21 AufenthG). Die Ausländerbehörde prüft wirtschaftliches Interesse, Finanzierung und Tragfähigkeit.
In bestimmten Fällen ist eine selbstständige Tätigkeit möglich. Die Ausländerbehörde entscheidet individuell. Lass dich frühzeitig beraten.
Nicht-EU-Bürger können über § 21 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Die Ausländerbehörde prüft dabei:


Ein überzeugender Businessplan ist das Herzstück jeder Gründung. Für Gründer mit Migrationshintergrund ist er besonders wichtig, weil er auch bei der Beantragung des Aufenthaltstitels nach § 21 AufenthG vorgelegt werden muss.
Dein Businessplan sollte enthalten:
Tipp: Dein kultureller Hintergrund und internationale Erfahrung können ein echtes Alleinstellungsmerkmal im Businessplan sein.
Die meisten staatlichen Förderprogramme stehen allen Gründern offen – unabhängig von Herkunft oder Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist in der Regel ein gültiger Aufenthaltstitel.
Bis zu 15 Monate Zuschuss für ALG-I-Empfänger – unabhängig von Herkunft
Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger bei Existenzgründung
Kostenloses 1:1-Gründercoaching über den Aktivierungsgutschein
KfW-Kredit bis 125.000 € mit vergünstigten Konditionen
Kleinkredite bis 25.000 € – ohne klassische Bankensicherheiten
Kostenlose Erstberatung bei allen Industrie- und Handelskammern
Du musst den Weg in die Selbstständigkeit nicht allein gehen. In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Beratungsangeboten – viele davon kostenlos und teilweise mehrsprachig.
Ein kostenloses AVGS-Coaching bietet dir individuelle 1:1-Begleitung von der Geschäftsidee bis zur Anmeldung – ohne eigene Kosten.

Von der Aufenthaltsprüfung bis zur Gewerbeanmeldung – diese sechs Schritte bringen dich strukturiert an dein Ziel.
Kläre zuerst, ob dein Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit erlaubt. Bei Nicht-EU-Bürgern ist die Ausländerbehörde die erste Anlaufstelle.
Welches Problem löst du? Wer sind deine Kunden? Prüfe, ob deine Idee in Deutschland Potenzial hat. Dein kultureller Hintergrund kann ein echtes Alleinstellungsmerkmal sein.
Geschäftsmodell, Zielgruppe, Finanzplan und Marketingstrategie aufschreiben. Pflicht für Fördermittel und Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG.
Falls du einen reglementierten Beruf ausüben willst (z. B. Handwerk, Gesundheit): Lass deine Abschlüsse über die zuständige Stelle anerkennen.
Prüfe Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW-Kredite und AVGS-Coaching. Stelle Anträge immer vor der Gewerbeanmeldung.
Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt, Steuernummer beantragen, Versicherungen klären – und dann: loslegen.

Laut dem KfW-Gründungsmonitor gründen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland überdurchschnittlich häufig. Rund 20 Prozent aller Selbstständigen haben einen Migrationshintergrund – Tendenz steigend.
Dein kultureller Hintergrund, internationale Kontakte und Mehrsprachigkeit sind echte Stärken. Viele erfolgreiche Unternehmen in Gastronomie, Handel, IT und Dienstleistungen wurden von Gründern mit Migrationsgeschichte aufgebaut.
Was du heute vorbereiten kannst, um deiner Gründung näherzukommen.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, wo du stehst und wie wir dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen können – mit AVGS-Coaching, Businessplan-Hilfe und persönlicher Begleitung.
Kostenloses Erstgespräch buchenUnverbindlich · 100 % kostenlos · Auch auf Englisch möglich
Ja. EU-Bürger haben volle Niederlassungsfreiheit. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt (§ 21 AufenthG). Die Ausländerbehörde prüft den Antrag individuell.
Der Aufenthaltstitel muss die selbstständige Erwerbstätigkeit explizit erlauben. Bei einer Niederlassungserlaubnis ist das automatisch der Fall. Bei einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG prüft die Behörde Geschäftsidee, Finanzierung und wirtschaftliches Interesse.
Für die meisten Förderprogramme und für den Antrag nach § 21 AufenthG ist ein Businessplan Pflicht. Aber auch ohne diese Anforderung ist er sinnvoll, um deine Idee zu strukturieren und Finanzierung zu planen.
Die wichtigsten sind Gründungszuschuss (ALG I), Einstiegsgeld (Bürgergeld), der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW und das kostenlose AVGS Coaching. Diese Programme stehen allen Gründern offen, unabhängig von der Herkunft.
Nur wenn du einen reglementierten Beruf ausüben willst (z. B. Handwerk mit Meisterpflicht, Gesundheitsberufe). Für viele Gründungen im Dienstleistungs- oder Handelsbereich ist keine formale Anerkennung nötig.
IHK, HWK und Jobcenter bieten kostenlose Gründungsberatung an. Zusätzlich gibt es spezialisierte Angebote wie die bundesweite Gründerinnenagentur (bga), lokale Gründungszentren und Migrantenorganisationen mit Beratungskompetenz.
In bestimmten Fällen ist das möglich. Die Ausländerbehörde entscheidet individuell. Lass dich unbedingt vorher beraten, z. B. bei einer Migrationsberatungsstelle oder einem spezialisierten Anwalt.
Es gibt keine formale Sprachanforderung. Für den Kontakt mit Behörden, Kunden und Geschäftspartnern sind Grundkenntnisse aber wichtig. Viele Beratungsstellen bieten Unterstützung in verschiedenen Sprachen an.
Die Gebühr liegt je nach Gemeinde zwischen 20 und 65 Euro. Die Anmeldung selbst ist unkompliziert und kann oft auch online erledigt werden.
Ja. Der AVGS wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vergeben. Voraussetzung ist eine Arbeitslosmeldung und ein Aufenthaltstitel, der die Arbeitsaufnahme erlaubt. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.
Laut KfW-Gründungsmonitor gründen Menschen mit Migrationshintergrund besonders häufig in den Bereichen Handel, Gastgewerbe, persönliche Dienstleistungen und unternehmensnahe Dienstleistungen.
Ein Coach unterstützt dich bei Businessplan, Finanzierung, Behördengängen und Strategie. Mit einem AVGS ist das Coaching komplett kostenlos. So bekommst du professionelle Begleitung ohne finanzielles Risiko.
Deutschland bietet Gründern mit Migrationshintergrund gute Rahmenbedingungen: kostenlose Beratung, Förderprogramme und ein wachsendes Netzwerk an Unterstützung. Dein kultureller Hintergrund ist kein Hindernis, sondern ein Vorteil.
Der erste Schritt ist oft der schwierigste. Mit der richtigen Beratung und einem klaren Plan wird er deutlich leichter. Lass uns gemeinsam herausfinden, wie dein Weg in die Selbstständigkeit aussehen kann.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.