AVGS beantragen – In 5 Schritten zum kostenlosen Coaching

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) übernimmt der Staat die Kosten für ein professionelles Gründungscoaching zu 100 Prozent. Erfahre, wer Anspruch hat, wie du ihn erfolgreich beantragst und mit welchen Argumenten du überzeugst.

100% kostenlos
AZAV-zertifiziert
Für ALG I & Bürgergeld
Grundlagen

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein offizielles Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Er dient als eine Art Kostenübernahme-Zertifikat: Wenn du diesen Gutschein erhältst, kannst du dir einen zertifizierten Coach suchen, der dich bei deinem Vorhaben unterstützt. Die Rechnung geht direkt an das Amt – du selbst zahlst keinen Cent.

Es gibt drei verschiedene Arten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (MAT, MAG, MPAV). Für angehende Gründer ist ausschließlich der AVGS MAT (Maßnahmen bei einem Träger) relevant. Dieser Gutschein ist speziell dafür gedacht, dich an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen und eventuelle Wissenslücken – z. B. in Buchhaltung oder Marketing – zu schließen.

Wichtig: Die Kann-Leistung

Da das Gründungscoaching über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fast immer eine Kann-Leistung ist, entscheidet dein Sachbearbeiter, ob die Förderung in deinem individuellen Fall sinnvoll ist. Du musst ihn davon überzeugen, dass die Selbstständigkeit dein bester Weg ist, um die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden.

Gründer präsentiert Geschäftsidee beim AVGS-Beratungsgespräch
Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Grundsätzlich richtet sich der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein an Menschen, die arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Situation
ALG I
Bürgergeld (ALG II)
Rechtsanspruch auf AVGS
Ja (ab 6 Wochen)
Nein
Gründungscoaching (AVGS MAT)
Ermessen
Ermessen
Kosten für dich
0 €
0 €
Kombination mit Gründungszuschuss
Ja
Nein (Einstiegsgeld)

Arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet

Die absolute Grundvoraussetzung: Du musst offiziell bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sein.

Von Arbeitslosigkeit bedroht

Auch wenn du noch beschäftigt bist, dir aber bereits gekündigt wurde oder dein befristeter Vertrag ausläuft, kannst du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen.

Gründung noch in der Planungsphase

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an Personen, die die Gründung noch planen. Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, entfällt der Anspruch.

Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters

Das Gründungscoaching über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist fast immer eine sogenannte Kann-Leistung. Dein Sachbearbeiter entscheidet – gute Vorbereitung ist entscheidend.

Schritt-für-Schritt

AVGS beantragen: Die 5-Schritte-Anleitung

Der Prozess wirkt auf den ersten Blick bürokratisch, ist aber eigentlich ganz logisch aufgebaut. Diese fünf Schritte maximieren deine Chancen auf eine Bewilligung.

01

Arbeitsuchend melden

Melde dich offiziell bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitssuchend. Ohne diese Meldung darf dein Antrag gar nicht erst geprüft werden.

02

Termin vereinbaren

Nutze das Online-Portal deiner Behörde, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Kommuniziere bereits bei der Terminvereinbarung klar dein Ziel: Du möchtest einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS MAT) für ein Gründungscoaching beantragen.

03

Das Gespräch – gut vorbereitet

Das persönliche Gespräch ist der wichtigste Schritt. Erkläre deine Geschäftsidee in wenigen Sätzen, zeige deine Motivation und argumentiere, warum du das Coaching brauchst – z. B. für die Finanzplanung oder die Vorbereitung auf den Gründungszuschuss.

04

Zertifizierten Coach (AZAV) finden

Nach der Bewilligung erhältst du den Gutschein direkt im Termin oder per Post. Suche nun einen Coach, der zwingend nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein muss. Nur dann darf er den Gutschein annehmen.

05

Gutschein einlösen und starten

Dein Coach füllt den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus und reicht ihn bei der Agentur für Arbeit ein. Nach der finalen Genehmigung – meist nur noch eine Formsache – startet dein kostenloses Gründungscoaching.

Was dich erwartet

Was wird im AVGS-Gründungscoaching gemacht?

Ein gutes AVGS-Coaching ist keine theoretische Vorlesung, sondern harte Arbeit an deinem konkreten Projekt. Die Inhalte werden individuell auf deinen Bedarf abgestimmt.

Businessplan-Erstellung

Der Coach hilft dir, deine Idee in ein strukturiertes, tragfähiges Konzept zu gießen. Er prüft deine Annahmen und sorgt dafür, dass der Plan professionell formuliert ist.

Finanz- und Liquiditätsplanung

Gemeinsam berechnet ihr den Kapitalbedarf, plant die laufenden Kosten und schätzt die zu erwartenden Umsätze realistisch ein – für viele Gründer der schwierigste Teil.

Vorbereitung auf Fördermittel

Wenn du nach dem Coaching den Gründungszuschuss (ALG I) oder das Einstiegsgeld (Bürgergeld) beantragen möchtest, bereitet dich der Coach optimal darauf vor.

Marketing und Vertrieb

Wie gewinnst du deine ersten Kunden? Welche Kanäle sind für deine Zielgruppe die richtigen? Auch diese strategischen Fragen werden im Coaching geklärt.

Coach und Gründer erarbeiten gemeinsam den Businessplan im AVGS-Coaching
FAQ

Häufige Fragen zum AVGS beantragen

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

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AVGS-geförderte Coachings werden in Kooperation mit dem AZAV-zertifizierten Bildungsträger Erfolgspfad durchgeführt. FoundingFits ist selbst kein zugelassener Maßnahmenträger nach AZAV.