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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziert Coaching und Maßnahmen zu 100 %. Hier erfährst du, wer ihn bekommt, wie du ihn beantragst und welche Arten es gibt.

Der AVGS ist ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit nach §45 SGB III. Mit diesem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die vollständigen Kosten für eine Maßnahme zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung.
Das können Bewerbungstrainings, Aktivierungsmaßnahmen oder – für angehende Gründer besonders relevant – ein individuelles Existenzgründercoaching sein. Der Vorteil: Du zahlst keinen Cent. Die gesamten Kosten werden vom Staat getragen.
Der AVGS unterscheidet sich vom Bildungsgutschein, der für berufliche Weiterbildungen genutzt wird. Er ist speziell für kürzere, aktivierende Maßnahmen und Coachings konzipiert und kann deutlich schneller bewilligt werden.

Der AVGS steht nicht nur Arbeitslosen offen. Auch arbeitssuchend Gemeldete und Berufsrückkehrende können den Gutschein beantragen.
Du bist arbeitslos gemeldet, beziehst ALG I oder Bürgergeld – oder deine Arbeitslosigkeit steht unmittelbar bevor (z. B. auslaufender Vertrag).
Auch wenn du noch beschäftigt bist: Sobald du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldest, kannst du einen AVGS beantragen.
Der AVGS steht auch Berufsrückkehrenden (z. B. nach Elternzeit) und in bestimmten Fällen Berufseinsteigern offen.
Der AVGS ist eine Kann-Leistung. Dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter entscheidet, ob eine Maßnahme sinnvoll ist. Eine gute Vorbereitung erhöht deine Chancen deutlich.
| Personengruppe | AVGS möglich? | Anlaufstelle |
|---|---|---|
| ALG-I-Empfänger | Agentur für Arbeit | |
| Bürgergeld-Empfänger | Jobcenter | |
| Arbeitssuchend gemeldet | Agentur für Arbeit | |
| Von Arbeitslosigkeit bedroht | Agentur für Arbeit | |
| Berufsrückkehrende | Agentur für Arbeit | |
| Beschäftigt (nicht arbeitssuchend) | Erst arbeitssuchend melden |
Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung
Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Bewilligung liegt im Ermessen deines Beraters bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (§ 45 SGB III). Eine gute Vorbereitung und ein klares Gründungsvorhaben erhöhen deine Chancen deutlich.
Den AVGS-Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu stellen ist unkomplizierter, als viele denken. Ein spezielles AVGS-Formular brauchst du nicht – folge einfach diesen drei Schritten.
Informiere dich vorab, welche AVGS-Maßnahme zu deinem Ziel passt. Für angehende Gründer ist ein Existenzgründercoaching ideal. Prüfe, ob der Anbieter AZAV-zertifiziert ist – das ist Pflicht für die Kostenübernahme. Über das Portal KURSNET der Arbeitsagentur findest du zugelassene Anbieter.
Vereinbare einen Beratungstermin und erkläre dein Vorhaben. Bringe idealerweise den Namen des Coaching-Anbieters und die Maßnahmenummer mit. Du kannst deinen AVGS-Antrag sowohl bei der Agentur für Arbeit (ALG I) als auch beim Jobcenter (Bürgergeld) stellen. Ein spezielles AVGS-Formular gibt es nicht – der Antrag wird im Gespräch oder per formloser Anfrage gestellt.
Dein Berater prüft deinen Antrag und stellt bei positiver Entscheidung den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein aus. Du erhältst ein offizielles Schreiben mit Gültigkeitsdauer und Maßnahmenart. Beachte die Frist: Die Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeit (meist 3 Monate) beginnen.
Du brauchst Hilfe beim AVGS-Antrag?
Wir erklären dir im Erstgespräch, wie du den Gutschein bekommst.
Der AVGS wird in drei Varianten vergeben. Für Gründer ist der AVGS MAT die relevanteste Form.
Die häufigste Form: Du nimmst an einer Maßnahme bei einem zugelassenen Bildungsträger teil – z. B. ein Existenzgründercoaching, eine Bewerbungsunterstützung oder ein Aktivierungskurs.
Dieser Gutschein finanziert die Beauftragung eines privaten Arbeitsvermittlers, der dich bei der Jobsuche unterstützt. Er greift erst bei erfolgreicher Vermittlung.
Hierbei absolvierst du eine Maßnahme direkt bei einem potenziellen Arbeitgeber – z. B. ein betriebliches Praktikum oder eine Eignungsfeststellung.

Der AVGS deckt die gesamten Maßnahmekosten ab. Ob Gründercoaching, Bewerbungstraining oder Aktivierungskurs – du zahlst keinen Eigenanteil. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Maßnahmeträger und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Tipp: Frage deinen Berater auch nach Fahrtkosten- oder Kinderbetreuungszuschüssen. In vielen Fällen werden zusätzliche Kosten, die durch die Maßnahme entstehen, ebenfalls erstattet.
Mit diesen Tipps erhöhst du deine Chancen, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beim ersten Anlauf zu bekommen.
Bringe zum Beratungstermin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bereits den Namen eines AZAV-zertifizierten Anbieters und die Maßnahmenummer mit. Je konkreter dein Plan, desto überzeugender.
Erkläre kurz und schlüssig, warum die Maßnahme deine berufliche Eingliederung fördert – ob Existenzgründung, Bewerbungstraining oder Aktivierung.
Über das Online-Portal der Arbeitsagentur kannst du deinen Beratungstermin bequem buchen und dein Anliegen vorab schildern. Einen vollständigen AVGS-Antrag online zu stellen ist zwar nicht möglich, aber die Vorbereitung spart Zeit.
Nach der Bewilligung hast du in der Regel drei Monate Zeit, die Maßnahme zu starten. Plane frühzeitig und kontaktiere deinen Wunschanbieter rechtzeitig.
Wird dein AVGS-Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ergänze deine Begründung und stelle dein Vorhaben konkreter dar.
Mit dieser Checkliste bist du optimal auf deinen Beratungstermin vorbereitet.

Sobald du den AVGS erhalten hast, kontaktierst du den Coaching-Anbieter deiner Wahl und vereinbarst einen Starttermin. Der Anbieter rechnet die Maßnahme direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
Achte auf die Gültigkeitsdauer deines Gutscheins. Die Maßnahme muss innerhalb des angegebenen Zeitraums beginnen. Die Dauer des Coachings selbst kann über das Gültigkeitsdatum hinausgehen – entscheidend ist der Starttermin.
Für angehende Gründer empfehlen wir, den AVGS gezielt für ein AVGS Coaching zu nutzen. Damit bekommst du Unterstützung bei Businessplan, Finanzplanung und Positionierung – und schaffst gleichzeitig die Grundlage für den Gründungszuschuss.
Gut zu wissen
Du kannst den AVGS und den Gründungszuschuss kombinieren. Nutze den AVGS für ein kostenloses Existenzgründercoaching und beantrage anschließend den Gründungszuschuss, um deinen Lebensunterhalt während der Gründung abzusichern.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie du deinen AVGS optimal für dein Gründungsvorhaben einsetzt. Persönlich, unverbindlich und auf Augenhöhe.
Kostenloses Erstgespräch buchenDu hast den AVGS? Anleitung zum Einlösen deines Gutscheins.
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Finanzielle Absicherung während der Gründung – Voraussetzungen & Antrag.
AVGS-Anbieter über KURSNET der Agentur für Arbeit finden.