Ein Biergarten ist rechtlich komplexer als ein normales Restaurant. Neben der Gaststättenkonzession kämpfen Gründer vor allem mit dem Bauamt, dem Straßenverkehrsamt und – als größtem Endgegner – dem Lärmschutz. Wir klären auf: welche Genehmigungen du wirklich brauchst, warum die TA Lärm über Erfolg oder Scheitern entscheidet und wie du mit einem Brauereivertrag deine Startkosten senkst.
Ein Biergarten ist ein hochprofitables, aber extrem saisonales Geschäft. In Deutschland dauert die Saison in der Regel von April bis Oktober. In diesen sechs Monaten musst du genug Umsatz erwirtschaften, um deine Fixkosten (Pacht, Versicherungen) für das ganze Jahr zu decken.
Strategien gegen das Wetterrisiko
Die Antwort ist einfach: Nein. Die Gastronomie ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Du brauchst weder einen Meisterbrief noch eine abgeschlossene Ausbildung als Koch oder Restaurantfachmann, um einen Biergarten zu eröffnen. Wenn du Quereinsteiger bist und keine gastronomische Ausbildung hast, musst du für die Beantragung der Konzession jedoch einen IHK-Unterrichtungsnachweis erbringen.

Da du in einem Biergarten Alkohol ausschenkst und Sitzplätze anbietest, brauchst du zwingend eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) nach § 2 Gaststättengesetz (GastG). Die Erteilung ist an drei Voraussetzungen geknüpft:
Achtung: 8 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit!
Die Bearbeitung der Konzession dauert oft 8 bis 12 Wochen. Beantrage sie sofort, nachdem du den Pachtvertrag unterschrieben hast!
Der Lärmschutz ist der häufigste Grund, warum Biergärten scheitern oder gar nicht erst genehmigt werden. In Deutschland gilt die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Sie legt strenge Richtwerte fest:
Wo genau stehen deine Tische?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Gäste in jedem Biergarten ihr eigenes Essen mitbringen dürfen. Dieses Recht gilt nur in Bayern! Die Bayerische Biergartenverordnung von 1999 schützt die Tradition der echten Biergärten. In allen anderen Bundesländern (NRW, Berlin, Hessen etc.) gibt es dieses Gesetz nicht. Hier entscheidet allein der Wirt über sein Hausrecht.
Standortprüfung & Lärmschutz
Bevor du einen Pachtvertrag unterschreibst, kläre mit dem Bauamt und dem Umweltamt, ob an diesem Standort ein Biergarten genehmigungsfähig ist (Stichwort: TA Lärm und Nachbarn!).
Konzession & Genehmigungen beantragen
Beantrage die Gaststättenkonzession, die Baugenehmigung (für Privatgrund) oder die Sondernutzungserlaubnis (für öffentlichen Grund).
Finanzierung & Brauereivertrag
Kalkuliere dein Startkapital. Verhandle mit Brauereien über einen Bierlieferungsvertrag, um Möbel, Schirme und Zapfanlagen gestellt zu bekommen.
Hygiene & Personal
Absolviere die IfSG-Belehrung (das ehemalige 'Gesundheitszeugnis') beim Gesundheitsamt. Erstelle ein HACCP-Konzept für deine Küche/Grillstation.
Kassensystem & Eröffnung
Besorge dir eine wetterfeste, mobile Registrierkasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Melde dich bei der Berufsgenossenschaft (BGN) an.
BGN: Pflichtanmeldung
Als Biergarten-Betreiber bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Gastronomiebetriebe.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Für einen kleinen Biergarten starten viele Gründer als Einzelunternehmen – das ist schnell und günstig. Wer jedoch größere Risiken absichern möchte, sollte eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht ziehen.
| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Schnell gegründet, für kleine saisonale Biergärten mit überschaubarem Risiko. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gründerteams möglich, aber alle Partner haften mit dem Privatvermögen. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000–5.000 €) | Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Brauereien. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
Die Kosten hängen extrem davon ab, ob du eine bestehende Fläche übernimmst oder eine leere Wiese komplett neu erschließen musst (Strom, Wasser, Abwasser, Toilettencontainer!). Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für die Neugründung eines mittelgroßen Biergartens (ca. 50–150 Sitzplätze), wenn du keinen Brauereivertrag abschließt und alles selbst kaufst. Mit einem Brauereivertrag kannst du die Kosten für Möbel und Schanktechnik oft auf null reduzieren, zahlst dafür aber langfristig höhere Bierpreise im Einkauf.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Pacht & Kaution (oft 3 Monatspachten im Voraus) | 5.000 € – 25.000 € |
| Umbau & Gestaltung (Kies, Zäune, Beleuchtung, Strom/Wasser) | 10.000 € – 40.000 € |
| Möbel & Ausstattung (Biertischgarnituren, große Sonnenschirme) | 8.000 € – 30.000 € |
| Küchen- & Schanktechnik (Grill, Kühlzellen, Zapfanlage) | 5.000 € – 20.000 € |
| Kassensystem (mobile Handhelds inkl. TSE-Zertifizierung) | 1.500 € – 4.000 € |
| Genehmigungen (Konzession, Bauantrag, Lärmgutachten) | 1.000 € – 5.000 € |
| Branding & Marketing (Schilder, Website, Speisekarten) | 1.000 € – 3.000 € |
| Liquiditätsreserve (Puffer für Regentage und den Winter!) | 15.000 € – 40.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 46.500 € – 167.000 € |
Unser Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan
Ein Biergarten ist ein saisonales Geschäft. Dein Businessplan muss beweisen, dass du in sechs Sommermonaten genug Geld verdienst, um das ganze Jahr davon zu leben. Die Bank wird hier besonders kritisch auf deine Liquiditätsplanung schauen. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.