Der Traum vom eigenen Friseursalon ist für viele Friseure der logische nächste Schritt. Doch wer sich selbstständig machen möchte, steht vor wichtigen Fragen: Brauche ich einen Meisterbrief? Welche Ausnahmen gibt es? Und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Friseurbranche ist hart umkämpft, aber gleichzeitig krisensicher. Haare wachsen immer, und der Wunsch nach Pflege und Styling bleibt bestehen. Dennoch reicht es heute oft nicht mehr aus, einfach nur „Waschen, Schneiden, Föhnen" anzubieten. Wer sich erfolgreich selbstständig machen will, braucht ein klares Konzept und eine spitze Positionierung.
Die größte Herausforderung liegt in den hohen Fixkosten. Miete, Personal und Materialkosten laufen auch dann weiter, wenn die Auftragslage schwächer ist. Eine solide Finanzplanung und eine ausreichende Liquiditätsreserve sind daher unverzichtbar.
Lukrative Nischen für deinen Friseursalon

Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Das bedeutet grundsätzlich: Wer einen Friseursalon eröffnen möchte, benötigt einen Meisterbrief und muss sich in die Handwerksrolle eintragen lassen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, wie du dich auch ohne eigenen Meisterbrief selbstständig machen kannst.
Wenn du deine Gesellenprüfung erfolgreich bestanden hast und danach mindestens sechs Jahre als Friseur gearbeitet hast (davon mindestens vier Jahre in leitender Position), kannst du eine Ausübungsberechtigung beantragen.
Diese Bewilligung wird nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt, wenn das Ablegen der Meisterprüfung eine "unzumutbare Härte" darstellen würde. Du musst deine fachliche Eignung durch eine Prüfung vor der HWK nachweisen.
Du kannst einen Friseurmeister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit anstellen. Du bist der kaufmännische Geschäftsführer, während der Meister die fachliche Verantwortung trägt. Achtung: Fällt der Meister aus, darfst du den Salon nicht ohne fachliche Leitung weiterführen.

Neben der Handwerkskammer gibt es weitere Behörden und Institutionen, die bei der Eröffnung eines Friseursalons eine Rolle spielen.
Wenn du Räumlichkeiten anmietest, die vorher nicht als Friseursalon genutzt wurden, musst du beim Bauamt eine Nutzungsänderung beantragen. Das Gesundheitsamt kann deinen Salon auf die Einhaltung des Hygieneplans prüfen.
Sobald du in deinem Salon Musik abspielst (Radio, Spotify oder CD), musst du Gebühren an die GEMA zahlen. Zusätzlich fällt der gewerbliche Rundfunkbeitrag (GEZ) für deine Betriebsstätte an.
Wenn du eine elektronische Registrierkasse nutzt, muss diese zwingend mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Informiere dich vor dem Kauf, ob das Kassensystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Friseure. Die Anmeldung ist Pflicht – auch wenn du keine Mitarbeiter hast.
Als Friseur arbeitest du direkt am Menschen und mit chemischen Substanzen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar – sie schützt dich bei Kundenschäden durch fehlerhafte Färbung oder Ausrutschen im Salon.
Du benötigst einen schriftlichen Hygieneplan, der die Reinigung und Desinfektion von Werkzeugen (Scheren, Kämme, Rasiermesser) sowie die Entsorgung von Haaren und Klingen regelt.
Die Wahl der Rechtsform beeinflusst deine Haftung, deine Steuerlast und deine Außenwirkung. Hier ein Überblick der gängigsten Optionen.
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Für den Start geeignet. Bei Kundenschäden (z.B. Haarfärbung) haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Wenn du mit einem Partner gründest. Beide haften mit ihrem Privatvermögen. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 2.000–5.000 €) | Bietet Haftungsschutz, wirkt aber gegenüber Lieferanten und Vermietern weniger seriös als eine GmbH. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Empfehlenswert bei mehreren Standorten oder Mitarbeitern. Schützt das Privatvermögen und erleichtert Bankgespräche. |
Realistische Kostenschätzung für einen mittelgroßen Salon (ca. 60–80 qm, 3–4 Bedienplätze). Wer einen bestehenden Salon übernimmt, spart oft erheblich bei Umbau und Einrichtung.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Kaution & Maklerprovision | 3.000 € – 8.000 € |
| Umbau & Renovierung (Boden, Licht, Wasser) | 10.000 € – 30.000 € |
| Saloneinrichtung (Waschbecken, Stühle, Spiegel) | 15.000 € – 40.000 € |
| Erstausstattung (Farben, Pflegeprodukte, Handtücher) | 3.000 € – 7.000 € |
| Kassensystem (TSE-konform) & IT | 1.500 € – 3.000 € |
| Marketing (Website, Logo, Außenwerbung) | 2.000 € – 5.000 € |
| Gründungskosten (Notar, HWK, Gewerbeamt) | 500 € – 1.000 € |
| Liquiditätsreserve (für die ersten 6 Monate) | 15.000 € – 25.000 € |
| Gesamtkosten | ca. 50.000 € – 119.000 € |
Standort ist entscheidend
Ein Salon in der Fußgängerzone bringt viel Laufkundschaft, ist aber teuer. Ein Salon in einem Wohngebiet ist günstiger, erfordert aber mehr Marketing. Achte beim Mietvertrag auf die Laufzeit und prüfe, ob bauliche Veränderungen (z.B. für Wasseranschlüsse der Waschbecken) erlaubt sind.
Die Erstellung eines Businessplans und die Beantragung von Fördermitteln (wie dem Gründungszuschuss oder dem KfW-StartGeld) können überwältigend sein.
Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), hast du Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Mit diesem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für ein professionelles Gründungscoaching.
Ein erfahrener Berater hilft dir dabei, deinen Businessplan zu schreiben, die Finanzierung auf die Beine zu stellen und dich optimal auf die Selbstständigkeit vorzubereiten.
Gewerbeamt
Gewerbeanmeldung – das Finanzamt meldet sich automatisch.
Handwerkskammer (HWK)
Eintragung in die Handwerksrolle (Meisterbrief oder Ausnahme erforderlich).
BGW
Pflichtanmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Finanzamt
Steuerliche Erfassung, Umsatzsteuer-ID beantragen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.