Viele Ratgeber verbreiten Mythen – etwa das angebliche "Gesundheitszeugnis" oder eine "Tabak-Lizenz", die es in Deutschland gar nicht gibt. Wir klären auf: wann du wirklich eine Konzession brauchst, was das Ladenöffnungsgesetz für deinen Späti bedeutet und mit welchen Kosten du realistisch rechnen musst.
Das klassische Kiosk-Geschäft hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Verkauf von Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften) ist rückläufig, dafür boomen andere Bereiche. Ein Kiosk lohnt sich heute vor allem dann, wenn du folgende Faktoren berücksichtigst:
Erfolgsfaktoren für deinen Kiosk

Wenn du in deinem Kiosk ausschließlich verpackte Waren (Schokoriegel, Chips), Tabak, Zeitungen und Getränke in geschlossenen Flaschen oder Dosen verkaufst, brauchst du keine besonderen Genehmigungen. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt (Kosten: ca. 10 bis 65 Euro) reicht völlig aus. Du brauchst weder einen Meisterbrief noch eine Konzession.
Eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) nach § 2 Gaststättengesetz (GastG) brauchst du bei einem Kiosk nur in einem einzigen Fall: Wenn du alkoholische Getränke ausschenkst UND Sitzgelegenheiten für den Verzehr vor Ort anbietest.
Verkaufst du das Bier nur in geschlossenen Flaschen zum Mitnehmen (wie es im Kiosk üblich ist), brauchst du keine Konzession. Die Kunden dürfen das Bier dann aber rechtlich gesehen nicht in deinem Laden oder an Stehtischen direkt vor deiner Tür trinken!
Nein. In Deutschland gibt es keine spezielle "Tabak-Lizenz" oder "Alkohol-Lizenz" für den Einzelhandel. Jeder Gewerbetreibende darf Tabak und Alkohol verkaufen. Du musst dich jedoch strikt an das Jugendschutzgesetz (JuSchG) halten:
Viele Ratgeber schreiben, du bräuchtest ein "Gesundheitszeugnis". Das ist falsch! Das Gesundheitszeugnis wurde bereits im Jahr 2001 abgeschafft. Korrekt ist: Wenn du in deinem Kiosk offene Lebensmittel anbietest (z. B. frisch belegte Brötchen, offenes Gebäck, Kaffee im offenen Ausschank), benötigst du eine Belehrung nach § 43 IfSG. Verkaufst du nur verpackte Schokoriegel und Flaschengetränke, brauchst du diese Belehrung nicht.

Warum gibt es in Berlin an jeder Ecke einen "Späti", der bis tief in die Nacht geöffnet hat, während in Bayern ab 20 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt werden? Die Antwort lautet: Ladenöffnungsgesetz. Die Öffnungszeiten für den Einzelhandel sind in Deutschland Ländersache.
Ausnahme: Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen
Kioske an Bahnhöfen, Flughäfen oder Tankstellen unterliegen oft Sonderregelungen und dürfen länger oder auch sonntags öffnen. Prüfe also unbedingt das Ladenöffnungsgesetz deines Bundeslandes!
Standort & Mietvertrag
Suche ein kleines Ladenlokal (20–40 qm) mit viel Laufkundschaft. Prüfe, ob die Räumlichkeiten baurechtlich als Einzelhandelsfläche zugelassen sind (Nutzungsänderung beim Bauamt prüfen!).
Gewerbeanmeldung & Finanzamt
Melde dein Gewerbe beim örtlichen Ordnungs- oder Gewerbeamt an. Das Finanzamt meldet sich danach automatisch bei dir zur steuerlichen Erfassung.
Sortiment & Lieferanten
Suche dir Großhändler (z. B. Lekkerland, METRO) für Getränke und Snacks. Zeitungen und Zeitschriften beziehst du über den regionalen Presse-Grosso (oft auf Kommissionsbasis – nicht verkaufte Exemplare können zurückgegeben werden).
Einrichtung & Kassensystem
Richte den Kiosk mit Regalen, Kühlschränken und einer Verkaufstheke ein. Besorge dir zwingend eine elektronische Registrierkasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) – das ist seit 2020 gesetzliche Pflicht!
Berufsgenossenschaft anmelden
Melde dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an. Für den Einzelhandel (Kiosk) ist das die BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik), nicht die BGN (Gastronomie).
BGHW: Pflichtanmeldung
Als Kiosk-Betreiber bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Einzelhandels-Betriebe.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Für einen kleinen Kiosk starten viele Gründer als Einzelunternehmen – das ist schnell und günstig. Wer jedoch größere Risiken (z. B. Personenschäden durch verdorbene Lebensmittel) absichern möchte, sollte eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH in Betracht ziehen.
| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Schnell gegründet, für kleine Kioske mit überschaubarem Risiko oft ausreichend. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gründerteams möglich, aber alle Partner haften mit dem Privatvermögen. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000–5.000 €) | Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Investoren. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
Ein Kiosk ist im Vergleich zu einem Restaurant günstig in der Gründung, da du keine teure Gastro-Küche oder Abluftanlage brauchst. Der größte und oft unterschätzte Kostenblock ist jedoch der Erstwarenbestand, insbesondere bei Tabakwaren. Da Zigaretten teuer sind und du eine gewisse Auswahl bieten musst, bindest du hier schnell 10.000 Euro Kapital. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für die Neugründung eines Kiosks (ca. 20–40 qm):
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Miete & Kaution (oft 3 Monatsmieten im Voraus) | 3.000 € – 12.000 € |
| Umbau & Renovierung (Regale, Theke, Beleuchtung) | 5.000 € – 20.000 € |
| Erstausstattung Tabakwaren (Zigaretten, Tabak, Vapes) | ca. 10.000 € |
| Erstausstattung Food & Getränke (Snacks, Eis, Getränke) | 4.000 € – 6.000 € |
| Erstausstattung Presse (Zeitungen, Zeitschriften) | ca. 1.000 € |
| Kassensystem (inkl. TSE-Zertifizierung) | 1.000 € – 3.000 € |
| Gewerbeanmeldung & Genehmigungen | 10 € – 65 € |
| Branding & Marketing (Außenwerbung, Schilder) | 500 € – 2.000 € |
| Liquiditätsreserve (Puffer für die ersten 3–6 Monate!) | 5.000 € – 15.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 29.510 € – 69.065 € |
Unser Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan
Auch für einen kleinen Kiosk brauchst du einen soliden Businessplan, besonders wenn du einen Kredit bei der Bank oder Fördermittel beantragen möchtest. Du musst genau wissen, wie viele Kunden du am Tag brauchst, um deine Miete und deinen Lebensunterhalt zu decken. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.