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Gründungsleitfaden Friseurhandwerk

Friseursalon eröffnen: Meisterpflicht, Kosten & Förderung

Du willst deinen eigenen Friseursalon eröffnen? Von der Meisterpflicht über die BGW-Anmeldung bis zur richtigen Betriebshaftpflicht – dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen Salon erfolgreich gründest und welche Fördermittel dir zustehen.

  • Meisterpflicht & Ausnahmen (Altgesellenregelung §7b HwO)
  • Kosten: Salon-Einrichtung, Umbau & Startkapital
  • BGW, Betriebshaftpflicht & alle Pflichtversicherungen
  • Gründungszuschuss, AVGS & KfW-Kredit nutzen
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Meisterpflicht im Friseurhandwerk: Was gilt 2026?

Friseur ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht 2004 brauchst du für einen eigenen Salon grundsätzlich den Friseurmeister.

Es gibt jedoch drei legale Wege ohne eigenen Meisterbrief:

  • Altgesellenregelung (§7b HwO): 6 Jahre Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Position. Kein Meisterbrief nötig.
  • Angestellter Meister: Du stellst einen Friseurmeister als technischen Betriebsleiter ein. Du selbst kannst ohne Meisterbrief gründen.
  • Ausnahmebewilligung (§8 HwO): Für besondere Fälle – z. B. wenn du nachweislich über meisterähnliche Kenntnisse verfügst.
Friseurmeister bei der Arbeit – professioneller Haarschnitt im Salon

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Friseursalon eröffnen: Schritt für Schritt

Von der Geschäftsidee bis zur Eröffnung – die wichtigsten Schritte im Überblick.

01

Businessplan & Konzept entwickeln

Definiere deine Zielgruppe, Spezialisierung (z. B. Colorist, Brautfrisuren, Herrenschnitt) und Preispositionierung. Ein solider Businessplan ist Grundlage für Fördermittel, Bankgespräche und den Gründungszuschuss.

02

Meisterpflicht & Ausnahmen klären

Friseur ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A HwO). Ohne Meisterbrief kannst du über die Altgesellenregelung (§7b HwO, 6 Jahre Berufserfahrung), einen angestellten Meister als Betriebsleiter oder eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) gründen.

03

Rechtsform wählen & Handwerksrolle eintragen

Einzelunternehmen (einfach, volle Haftung) oder GmbH/UG (Haftungsbeschränkung). Eintragung in die Handwerksrolle der HWK ist Pflicht – ohne geht kein Betrieb.

04

Gewerbeanmeldung & Behördengänge

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer), ggf. Eintragung ins Handelsregister bei GmbH/UG. Außerdem: Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG für alle Mitarbeiter.

05

Standort, Ausstattung & Mietvertrag

Wähle einen Standort mit guter Laufkundschaft oder gezielter Zielgruppe. Achte auf Mindestfläche (ca. 20 m² pro Stuhl), Wasseranschlüsse und barrierefreien Zugang. Verhandle einen langfristigen Mietvertrag.

06

Berufsgenossenschaft & Versicherungen

Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Berufshaftpflicht abschließen.

Kosten: Was kostet ein Friseursalon?

Die Startkosten für einen Friseursalon variieren stark je nach Größe, Lage und Ausstattung. Hier eine realistische Übersicht:

KostenpositionBetrag
Salon-Einrichtung (Stühle, Spiegel, Waschbecken)10.000 – 40.000 €
Umbau & Renovierung5.000 – 30.000 €
Erstausstattung Produkte & Verbrauchsmaterial2.000 – 5.000 €
Gewerbeanmeldung & Handwerksrolle200 – 500 €
Kaution Mietvertrag (3 Monatsmieten)2.000 – 6.000 €
Marketing & Website500 – 3.000 €
Gesamtinvestition (Richtwert)20.000 – 80.000 €

* Richtwerte für einen kleinen bis mittelgroßen Salon (2–4 Stühle). Mobiler Friseurservice ist deutlich günstiger (ab ca. 3.000 €).

Stundensatz als selbstständiger Friseur: Was ist realistisch?

Viele Friseure unterschätzen, wie hoch ihr Stundensatz sein muss, um profitabel zu arbeiten. Berücksichtige alle Kosten: Miete, Versicherungen, Materialien, Steuern und Rücklagen.

35–55 €/Std.
Einfacher Haarschnitt
Standardleistungen, Laufkundschaft
60–100 €/Std.
Colorist / Balayage
Spezialisierung, höhere Margen
80–150 €/Std.
Braut- & Hochzeitsfrisuren
Premiumsegment, planbar

Wichtig: Diese Werte sind Marktpreise, keine Gewinne. Berechne deinen persönlichen Mindeststundensatz im Coaching – wir helfen dir dabei.

Versicherungen für Friseure: Pflicht & Empfehlung

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, welche sind sinnvoll?

Betriebshaftpflichtversicherung

Pflicht

Deckt Schäden an Kunden ab – z. B. Haarschäden durch Färbemittel, Verbrennungen durch Haartrockner oder Sachschäden an der Kleidung.

Krankenversicherung

Pflicht

Als Selbstständiger wählst du zwischen gesetzlicher (freiwillig) und privater Krankenversicherung. Pflicht in Deutschland.

BGW (Berufsgenossenschaft)

Pflicht

Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter – Pflicht. Für dich als Inhaber freiwillig, aber empfohlen.

Inhaltsversicherung

Empfohlen

Schützt Salon-Einrichtung, Friseurstühle, Spiegel und Geräte vor Diebstahl, Feuer und Wasserschäden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Empfohlen

Besonders wichtig im Friseurhandwerk – Allergien gegen Haarfärbemittel oder Rückenprobleme können die Berufsausübung dauerhaft einschränken.

Rechtsschutzversicherung

Empfohlen

Schützt bei Streitigkeiten mit Kunden (z. B. Haftungsansprüche wegen Haarschäden) oder Mitarbeitern.

Spezialisierungen: Wie du dich als Friseur abhebst

Wer sich spezialisiert, verdient mehr und baut eine treue Stammkundschaft auf.

Colorist & Balayage-Spezialist

Hochwertige Colorationen erzielen deutlich höhere Preise und bauen eine treue Stammkundschaft auf.

Braut- & Hochzeitsfrisuren

Hochzeiten sind planbar und gut bezahlt – ein lukratives Nischensegment mit stabiler Nachfrage.

Barber Shop / Herrenschnitt

Der Barber-Trend boomt: Männer investieren zunehmend in professionelle Pflege und Bartpflege.

Mobiler Friseurservice

Hausbesuche bei Senioren oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität – niedrige Fixkosten, hohe Flexibilität.

Fördermittel für Friseur-Gründer 2026

Gründungszuschuss (ALG I)

6 Monate ALG I plus 300 € Pauschale zur sozialen Absicherung. Voraussetzung: Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I.

Einstiegsgeld (Bürgergeld)

Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Startphase für Gründer mit Bürgergeld-Bezug.

KfW-Gründerkredit (ERP-StartGeld)

Zinsgünstige Darlehen bis 125.000 € für Investitionen und Betriebsmittel – ideal für Salon-Einrichtung.

Meister-BAföG (Aufstiegs-BAföG)

Unterstützung bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für den Friseurmeister – bis zu 16.000 € Zuschuss.

AVGS-Gründungscoaching

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du ein gefördertes 1:1-Coaching zur Erstellung deines Businessplans – 100 % kostenlos.

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Häufige Fragen zum Friseursalon eröffnen

Kann ich einen Friseursalon ohne Meisterbrief eröffnen?+
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Über die Altgesellenregelung (§7b HwO) mit 6 Jahren Berufserfahrung (davon 4 in leitender Position), durch die Einstellung eines Friseurmeisters als technischen Betriebsleiter oder über eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO). Seit 2004 ist Friseur wieder meisterpflichtig.
Was kostet die Eröffnung eines Friseursalons?+
Die Startkosten variieren stark: Ein kleiner Salon (2–3 Stühle) kostet ca. 20.000–50.000 €, ein mittelgroßer Salon 50.000–150.000 €. Größte Kostenpunkte: Salon-Einrichtung (Stühle, Spiegel, Waschbecken), Umbaukosten, Erstausstattung mit Produkten und Kaution für den Mietvertrag.
Welche Versicherungen brauche ich als Friseur?+
Pflicht sind: Betriebshaftpflichtversicherung (deckt Haarschäden, Verbrennungen etc.), Krankenversicherung und BGW-Mitgliedschaft für Mitarbeiter. Empfohlen: Inhaltsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung (besonders wichtig wegen Allergierisiko bei Haarfärbemitteln).
Was ist die BGW und muss ich mich dort anmelden?+
Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Friseurhandwerk. Die Anmeldung ist Pflicht für alle Arbeitgeber – auch wenn du nur einen Minijobber beschäftigst.
Wie hoch sollte mein Stundensatz als selbstständiger Friseur sein?+
Ein profitabler Stundensatz liegt je nach Region und Spezialisierung zwischen 50–90 €. Coloristen und Brautfriseure können deutlich mehr verlangen. Wichtig: Berechne alle Kosten (Miete, Versicherungen, Materialien, Steuern) in deinen Preis ein.
Brauche ich ein Gesundheitszeugnis?+
Ja – alle Personen, die im Friseursalon tätig sind und direkten Kundenkontakt haben, benötigen eine Belehrung nach §43 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Diese wird beim Gesundheitsamt ausgestellt und ist einmalig gültig.
Kann ich den Gründungszuschuss als Friseur beantragen?+
Ja, wenn du ALG I beziehst und mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Du benötigst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit dem AVGS-Gründungscoaching kannst du beides kostenlos erstellen lassen.
Lohnt sich ein mobiler Friseurservice?+
Ja – besonders für den Einstieg. Niedrige Fixkosten (kein Salon, keine Miete), flexible Arbeitszeiten und wachsende Nachfrage bei Senioren und eingeschränkt mobilen Personen. Nachteil: Anfahrtszeiten und begrenzter Kundendurchsatz.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.