Du willst deinen eigenen Friseursalon eröffnen? Von der Meisterpflicht über die BGW-Anmeldung bis zur richtigen Betriebshaftpflicht – dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen Salon erfolgreich gründest und welche Fördermittel dir zustehen.
Friseur ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Seit der Wiedereinführung der Meisterpflicht 2004 brauchst du für einen eigenen Salon grundsätzlich den Friseurmeister.
Es gibt jedoch drei legale Wege ohne eigenen Meisterbrief:
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Definiere deine Zielgruppe, Spezialisierung (z. B. Colorist, Brautfrisuren, Herrenschnitt) und Preispositionierung. Ein solider Businessplan ist Grundlage für Fördermittel, Bankgespräche und den Gründungszuschuss.
Friseur ist ein meisterpflichtiges Handwerk (Anlage A HwO). Ohne Meisterbrief kannst du über die Altgesellenregelung (§7b HwO, 6 Jahre Berufserfahrung), einen angestellten Meister als Betriebsleiter oder eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) gründen.
Einzelunternehmen (einfach, volle Haftung) oder GmbH/UG (Haftungsbeschränkung). Eintragung in die Handwerksrolle der HWK ist Pflicht – ohne geht kein Betrieb.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer), ggf. Eintragung ins Handelsregister bei GmbH/UG. Außerdem: Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG für alle Mitarbeiter.
Wähle einen Standort mit guter Laufkundschaft oder gezielter Zielgruppe. Achte auf Mindestfläche (ca. 20 m² pro Stuhl), Wasseranschlüsse und barrierefreien Zugang. Verhandle einen langfristigen Mietvertrag.
Anmeldung bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Berufshaftpflicht abschließen.
Die Startkosten für einen Friseursalon variieren stark je nach Größe, Lage und Ausstattung. Hier eine realistische Übersicht:
| Kostenposition | Betrag |
|---|---|
| Salon-Einrichtung (Stühle, Spiegel, Waschbecken) | 10.000 – 40.000 € |
| Umbau & Renovierung | 5.000 – 30.000 € |
| Erstausstattung Produkte & Verbrauchsmaterial | 2.000 – 5.000 € |
| Gewerbeanmeldung & Handwerksrolle | 200 – 500 € |
| Kaution Mietvertrag (3 Monatsmieten) | 2.000 – 6.000 € |
| Marketing & Website | 500 – 3.000 € |
| Gesamtinvestition (Richtwert) | 20.000 – 80.000 € |
* Richtwerte für einen kleinen bis mittelgroßen Salon (2–4 Stühle). Mobiler Friseurservice ist deutlich günstiger (ab ca. 3.000 €).
Viele Friseure unterschätzen, wie hoch ihr Stundensatz sein muss, um profitabel zu arbeiten. Berücksichtige alle Kosten: Miete, Versicherungen, Materialien, Steuern und Rücklagen.
Wichtig: Diese Werte sind Marktpreise, keine Gewinne. Berechne deinen persönlichen Mindeststundensatz im Coaching – wir helfen dir dabei.
Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, welche sind sinnvoll?
Deckt Schäden an Kunden ab – z. B. Haarschäden durch Färbemittel, Verbrennungen durch Haartrockner oder Sachschäden an der Kleidung.
Als Selbstständiger wählst du zwischen gesetzlicher (freiwillig) und privater Krankenversicherung. Pflicht in Deutschland.
Gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter – Pflicht. Für dich als Inhaber freiwillig, aber empfohlen.
Schützt Salon-Einrichtung, Friseurstühle, Spiegel und Geräte vor Diebstahl, Feuer und Wasserschäden.
Besonders wichtig im Friseurhandwerk – Allergien gegen Haarfärbemittel oder Rückenprobleme können die Berufsausübung dauerhaft einschränken.
Schützt bei Streitigkeiten mit Kunden (z. B. Haftungsansprüche wegen Haarschäden) oder Mitarbeitern.
Wer sich spezialisiert, verdient mehr und baut eine treue Stammkundschaft auf.
Hochwertige Colorationen erzielen deutlich höhere Preise und bauen eine treue Stammkundschaft auf.
Hochzeiten sind planbar und gut bezahlt – ein lukratives Nischensegment mit stabiler Nachfrage.
Der Barber-Trend boomt: Männer investieren zunehmend in professionelle Pflege und Bartpflege.
Hausbesuche bei Senioren oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität – niedrige Fixkosten, hohe Flexibilität.
6 Monate ALG I plus 300 € Pauschale zur sozialen Absicherung. Voraussetzung: Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Startphase für Gründer mit Bürgergeld-Bezug.
Zinsgünstige Darlehen bis 125.000 € für Investitionen und Betriebsmittel – ideal für Salon-Einrichtung.
Unterstützung bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für den Friseurmeister – bis zu 16.000 € Zuschuss.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst du ein gefördertes 1:1-Coaching zur Erstellung deines Businessplans – 100 % kostenlos.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.