Du willst dich in der Seniorenbetreuung selbstständig machen? Der Markt ist riesig – doch wer mit der Pflegekasse abrechnen will, muss strenge formale Hürden nehmen. Dieser Ratgeber erklärt die Anerkennung nach § 45a SGB XI, die IK-Nummer und die Scheinselbstständigkeitsfalle.
Der demografische Wandel in Deutschland ist in vollem Gange. Immer mehr ältere Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben. Die Nachfrage nach qualifizierten Alltagsbegleitern übersteigt das Angebot bei Weitem.
Da jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) hat, ist die Zahlungsbereitschaft der Kunden gesichert – vorausgesetzt, du bist berechtigt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.
Die Stundensätze für selbstständige Seniorenbetreuer liegen je nach Region und Qualifikation zwischen 30 und 45 Euro. Wer sich geschickt positioniert und ein kleines Team aufbaut, kann sich ein sehr lukratives und gleichzeitig sinnstiftendes Unternehmen aufbauen.
Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Betreuungsdienst ist die Abrechnung mit der Pflegekasse. Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) erhält monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag. Dieses Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern darf nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden.
Wenn du als Seniorenbetreuer nicht anerkannt bist, müssen deine Kunden dich komplett aus eigener Tasche bezahlen (Privatleistung). Das schränkt deinen Kundenkreis massiv ein. Bist du hingegen anerkannt, kannst du deine Leistungen direkt über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen.
Was du als Betreuungsdienst NICHT darfst:
Um den Entlastungsbetrag abrechnen zu dürfen, benötigst du die Anerkennung nach § 45a SGB XI. Das Problem: Pflege ist Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AföVO).
Typische Voraussetzungen:
Informiere dich vor der Gründung zwingend bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes über die exakten Anforderungen der lokalen AföVO.
Viele Seniorenbetreuer starten ihre Selbstständigkeit, indem sie Aufträge von großen Pflegeagenturen oder Vermittlungsportalen annehmen. Das ist gefährlich. Wenn du ausschließlich für eine einzige Agentur tätig bist, keine eigenen Kunden akquirierst, in die Dienstpläne der Agentur eingebunden bist und keine unternehmerischen Entscheidungen triffst, stuft dich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei einer Prüfung als scheinselbstständig ein.
Die Folge: Hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Um das zu vermeiden, musst du zwingend eigene Kunden gewinnen, eigenes Marketing betreiben und auf eigene Rechnung arbeiten.
Mehrere Auftraggeber
Kein Kunde darf mehr als 5/6 (ca. 83 %) deines Gesamtumsatzes ausmachen.
Eigener Außenauftritt
Eigene Website, Flyer und aktive Akquise bei Pflegestützpunkten sind Pflicht.
Unternehmerisches Risiko
Eigene Betriebsmittel und eigenverantwortliches Arbeiten ohne Weisungsgebundenheit.
Keine Weisungsgebundenheit
Du bestimmst selbst, welche Kunden du betreust und wann du arbeitest.
Qualifikation erwerben
Absolviere die in deinem Bundesland geforderte Basisqualifikation (z. B. 160h nach §§ 43b, 53b SGB XI) sowie einen Erste-Hilfe-Kurs.
Anerkennung beantragen
Erstelle dein Betreuungskonzept und reiche den Antrag auf Anerkennung nach § 45a SGB XI bei der zuständigen Landesbehörde ein.
Gewerbe anmelden
Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an (Tätigkeit: Seniorenbetreuung und Alltagshilfe ohne medizinische Pflege).
IK-Nummer beantragen
Beantrage kostenlos ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK).
Versicherung abschließen
Schliesse zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die dich bei Unfällen (z. B. Sturz beim Spaziergang) absichert.
| Modell | Leistungsspektrum | Qualifikation | Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Betreuungsdienst (§ 45a SGB XI) | Alltagshilfe, Haushalt, Begleitung, Gesellschaft | Basisqualifikation (z. B. 160h-Kurs nach §§ 43b, 53b SGB XI) | Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) |
| Pflegedienst (§ 72 SGB XI) | Medizinische Behandlungspflege, Grundpflege (Waschen, Medikamente) | Examinierte Pflegefachkraft mit PDL-Weiterbildung | Pflegesachleistungen |
| 24h-Betreuungsvermittlung | Vermittlung von Betreuungskräften für den Haushalt | Kaufmännische Kenntnisse, Netzwerk | Privatleistung der Familien |
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | 20 – 40 € |
| Qualifikationskurs (Alltagsbegleiter, 160h) | 0 – 800 € (ggf. über AVGS kostenlos) |
| Anerkennungsgebühr (je nach Bundesland) | 0 – 300 € |
| Berufshaftpflichtversicherung | 150 – 400 € / Jahr |
| Website, Flyer & Visitenkarten | 300 – 1.000 € |
| Gesamt (Gründungskosten) | ca. 500 – 3.000 € |
Nein. Für einen reinen Betreuungsdienst (Alltagshilfe, Haushalt, Gesellschaft) benötigst du keine dreijährige Pflegeausbildung. Du darfst dann allerdings keine medizinischen oder pflegerischen Leistungen (wie Waschen oder Medikamentengabe) durchführen.
Dafür benötigst du die offizielle Anerkennung nach § 45a SGB XI von der zuständigen Behörde deines Bundeslandes. Nach der Anerkennung beantragst du eine IK-Nummer, mit der du den Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) direkt mit der Kasse abrechnen kannst.
Die Seniorenbetreuung und Alltagshilfe ist eine gewerbliche Tätigkeit. Du musst ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und bist gewerbesteuerpflichtig (wobei es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr gibt).
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt (Landesrecht). In der Regel wird eine Basisqualifikation zur Betreuungskraft (oft 160 Stunden nach §§ 43b, 53b SGB XI) sowie ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs verlangt.
Dann darfst du trotzdem als Seniorenbetreuer arbeiten, aber deine Kunden können deine Rechnungen nicht bei der Pflegekasse einreichen. Sie müssen dich komplett aus eigener Tasche bezahlen (Privatleistung), was die Kundengewinnung deutlich erschwert.
Der Weg durch den Behördendschungel (Anerkennung nach Landesrecht, IK-Nummer, Kassenabrechnung) ist für Gründer in der Seniorenbetreuung oft die größte Hürde. Mit einem AVGS-Gutschein erhältst du eine 100 % kostenlose, professionelle Beratung bei FoundingFits – von der Konzepterstellung bis zur ersten Pflegekassen-Abrechnung.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.