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Gründungsleitfaden Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienst gründen: § 34a GewO, Sachkundeprüfung & Versicherung 2026

Die Sicherheitsbranche boomt – über 9 Milliarden Euro Jahresumsatz (BDSW). Doch wer einen Sicherheitsdienst gründen will, muss das komplexe 3-Stufen-System der Qualifikationen, vier gesetzliche Mindestversicherungssummen und die Meldepflicht im Bewacherregister kennen.

  • § 34a GewO-Erlaubnis: Sachkundeprüfung seit 2016 Pflicht für Unternehmer
  • 3-Stufen-System: Unterrichtung (40h) vs. Sachkundeprüfung für Mitarbeiter
  • 4 Mindestversicherungssummen nach BewachV (bis 1 Mio. € Personenschäden)
  • Bewacherregister § 16 BewachV: Meldepflicht vor dem ersten Einsatz

Lohnt sich ein Sicherheitsdienst?

Der Markt für private Sicherheitsdienste wächst kontinuierlich. Laut dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erwirtschaftet die Branche in Deutschland einen Jahresumsatz von über 9 Milliarden Euro. Die Nachfrage nach qualifizierten Sicherheitsdienstleistern ist hoch, insbesondere im Bereich des Objektschutzes und bei Großveranstaltungen.

Die größte Herausforderung für Gründer ist jedoch nicht die Auftragsbeschaffung, sondern der Fachkräftemangel. Zuverlässiges und qualifiziertes Personal zu finden und zu binden, ist der entscheidende Erfolgsfaktor in dieser Branche.

Wer sich als fairer Arbeitgeber positioniert und in die Weiterbildung seiner Mitarbeiter investiert, hat hervorragende Wachstumschancen. Die rechtlichen Hürden beim Markteintritt sind jedoch hoch – und werden von vielen Gründern unterschätzt.

Das 3-Stufen-System: Wer braucht welche Qualifikation?

Die Anforderungen an die Qualifikation im Bewachungsgewerbe sind komplex und hängen davon ab, ob du als Unternehmer tätig bist oder welche Aufgaben deine Mitarbeiter übernehmen.

Stufe 1 – Unternehmer: Sachkundeprüfung § 34a GewO

  • Seit 2016 zwingend: Sachkundeprüfung bei der IHK
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Führungszeugnis + Gewerbezentralregister
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Schuldnerverzeichnis + Insolvenzgericht

Stufe 2 – Personal: Unterrichtung (40 Stunden)

  • Für einfache Bewachungsaufgaben: Objektschutz, Pfortendienst
  • 40 Unterrichtsstunden bei der IHK, keine Abschlussprüfung
  • Nur Anwesenheitspflicht – kein Bestehen erforderlich

⚠️ Stufe 3 – Spezialtätigkeiten: Sachkundeprüfung auch für Mitarbeiter

  • Citystreife / Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ladendetektive (Schutz vor Ladendieben)
  • Türsteher (Einlassbereich von Diskotheken)
  • Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (leitende Funktion)
  • Bewachung von Großveranstaltungen (leitende Funktion)

Die Haftpflichtversicherung: 4 gesetzliche Mindestversicherungssummen

Ein Sicherheitsdienst trägt eine enorme Verantwortung. Fehler deiner Mitarbeiter können zu massiven Personen- oder Sachschäden führen. Daher schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung vor.

Die Bewachungsverordnung (BewachV) definiert exakt vier Mindestversicherungssummen, die deine Police abdecken muss. Ohne Nachweis dieser Versicherung wird dir die § 34a-Erlaubnis nicht erteilt.

Gesetzliche Mindestversicherungssummen (BewachV):

  • Personenschäden: 1.000.000 Euro
  • Sachschäden: 250.000 Euro
  • Abhandenkommen bewachter Sachen: 15.000 Euro
  • Reine Vermögensschäden: 12.500 Euro

Bewacherregister & Waffenrecht: Die unterschätzten Pflichten

Als Inhaber eines Sicherheitsdienstes hast du strenge Dokumentations- und Meldepflichten gegenüber den Behörden nach § 16 BewachV.

Verstöße gegen diese Pflichten sind keine Kavaliersdelikte, sondern Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Meldepflicht (Bewacherregister)

Bevor ein Mitarbeiter das erste Mal tätig wird, musst du ihn über das Bewacherregister bei der Behörde anmelden. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit.

Ausweispflicht (§ 16 BewachV)

Du musst jedem Mitarbeiter einen Dienstausweis ausstellen. Dieser muss während der Dienstausübung sichtbar getragen werden. Ausnahme: Ladendetektive (verdeckt).

Waffenrecht § 28 WaffG

Die § 34a-Erlaubnis berechtigt nicht zum Tragen von Schusswaffen. Hierfür ist eine separate waffenrechtliche Erlaubnis mit Bedürfnisnachweis erforderlich.

Keine Weisungsgebundenheit

Deine Mitarbeiter dürfen nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden sein, sonst droht Scheinselbstständigkeit für dein Unternehmen.

5-Schritte-Plan zur Gründung eines Sicherheitsdienstes

1

Sachkundeprüfung

Bereite dich auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vor und lege diese erfolgreich ab.

2

Unterlagen beschaffen

Beantrage Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug und Bescheinigungen von Finanzamt und Amtsgericht.

3

Versicherung abschließen

Schliesse eine Haftpflichtversicherung ab, die exakt die vier gesetzlichen Mindestversicherungssummen nach BewachV abdeckt.

4

§ 34a-Erlaubnis beantragen

Reiche alle Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Gewerbeamt oder Ordnungsamt) ein.

5

Gewerbe & Bewacherregister

Melde dein Gewerbe an und registriere dich sowie deine ersten Mitarbeiter im Bewacherregister.

Rechtsformen im Vergleich: Sicherheitsdienst

RechtsformHaftungMindestkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalFür den Einstieg mit wenig Personal. Volle Haftung mit Privatvermögen – bei Sicherheitsdienstleistungen mit hohem Haftungsrisiko riskant.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 €Guter Kompromiss für Gründer. Haftungsschutz bei wachsendem Geschäft. 25 % Gewinnrücklage Pflicht bis 25.000 € Stammkapital.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Empfohlen für etablierte Sicherheitsunternehmen. Volle Haftungsbeschränkung, professionelles Auftreten bei Ausschreibungen.
GbR / OHGUnbeschränkt (alle Gesellschafter)Kein MindestkapitalFür Gründungen mit Partnern. Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch – bei Sicherheitsdienstleistungen nicht empfohlen.

Startkapital für einen Sicherheitsdienst: Was kostet der Einstieg?

PositionKosten
§ 34a GewO-Erlaubnis (Gebühr)300 – 1.500 €
Sachkundeprüfung (IHK)150 – 300 €
Vorbereitungskurs Sachkundeprüfung (optional)300 – 800 €
Gewerbeanmeldung20 – 40 €
Haftpflichtversicherung (Bewachungsgewerbe)500 – 2.000 €/Jahr
Dienstkleidung & Ausrüstung (Startausstattung)500 – 2.000 €
Website & Software (Dienstplanung)300 – 1.000 €
Gesamt (Gründungskosten)ca. 2.000 – 8.000 €

Häufige Fragen zur Gründung eines Sicherheitsdienstes

Brauche ich als Gründer zwingend die Sachkundeprüfung?

Ja. Seit 2016 reicht die einfache Unterrichtung für Unternehmer nicht mehr aus. Du musst die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der IHK erfolgreich ablegen, um die Erlaubnis zur Gründung eines Sicherheitsdienstes zu erhalten.

Was kostet die Erlaubnis nach § 34a GewO?

Die Gebühren für die Erteilung der Erlaubnis variieren je nach Bundesland und zuständiger Behörde. In der Regel liegen die Kosten zwischen 300 und 1.500 Euro.

Dürfen meine Mitarbeiter ohne Prüfung arbeiten?

Für einfache Bewachungsaufgaben (z. B. normaler Objektschutz) reicht die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK. Für spezielle Aufgaben (z. B. Türsteher, Citystreife, Ladendetektiv) müssen auch deine Mitarbeiter die Sachkundeprüfung ablegen.

Muss ich jeden Mitarbeiter bei der Behörde melden?

Ja. Bevor ein Mitarbeiter das erste Mal für dich tätig wird, musst du ihn über das Bewacherregister bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit des Mitarbeiters.

Darf ich meine Mitarbeiter mit Waffen ausstatten?

Nein, nicht ohne Weiteres. Die § 34a-Erlaubnis berechtigt nicht zum Tragen von Schusswaffen. Hierfür benötigst du eine separate waffenrechtliche Erlaubnis nach § 28 WaffG, die an sehr strenge Voraussetzungen (Bedürfnisnachweis, Waffensachkunde) geknüpft ist.

Starte deinen Sicherheitsdienst auf sicherem Fundament

Die rechtlichen Hürden im Bewachungsgewerbe sind hoch. Ein Fehler bei der Mitarbeiteranmeldung oder eine unzureichende Versicherung können schnell existenzbedrohend werden. Mit einem AVGS-Gutschein erhältst du eine 100 % kostenlose, professionelle Beratung bei FoundingFits.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.