Ein gutes Glas Wein, eine entspannte Atmosphäre und dazu passende Snacks – Weinbars erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch die wichtigste Frage lautet: Willst du Wein glasweise ausschenken oder in Flaschen verkaufen? Diese Entscheidung bestimmt, ob du eine Gaststättenkonzession brauchst oder mit einer einfachen Gewerbeanmeldung starten kannst.
Viele Gründer werfen die Begriffe Weinbar, Vinothek und Weinhandel in einen Topf. Rechtlich gesehen gibt es hier jedoch einen gewaltigen Unterschied, der über deine Genehmigungen entscheidet.
Weinbar (Ausschank): Gaststättenkonzession ist Pflicht!
Sobald du Wein glasweise zum Verzehr an Ort und Stelle anbietest und dafür Sitzplätze bereitstellst, betreibst du ein Gaststättengewerbe. Da Wein Alkohol enthält, benötigst du zwingend eine Gaststättenkonzession (Schanklizenz). Plane hierfür eine Vorlaufzeit von 8 bis 12 Wochen ein!
Weinhandel / Vinothek (Flaschenverkauf): Keine Konzession nötig
Wenn du Wein ausschließlich in verschlossenen Flaschen verkaufst, damit die Kunden ihn zu Hause trinken, betreibst du reinen Einzelhandel. Eine einfache Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt reicht völlig aus.
Die Ausnahme: Kostenlose Kostproben
Darfst du in deinem Weinhandel den Kunden einen Schluck probieren lassen? Ja! Solange es sich um kostenlose Kostproben handelt, die lediglich der Kaufentscheidung dienen, benötigst du dafür keine Schanklizenz. Sobald du aber Geld für das Probierglas verlangst, fällst du wieder unter das Gaststättengesetz.

Kein Meisterbrief – aber IHK-Unterrichtung für Quereinsteiger
Weder der Begriff "Weinhändler" noch "Sommelier" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Du brauchst keinen Meisterbrief und keine formelle Ausbildung. Wenn du jedoch eine Gaststättenkonzession beantragst und keine gastronomische Ausbildung vorweisen kannst, musst du an einer Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen (1 Tag, 50–150 €).
Wichtige Genehmigungen & Auflagen
Konzept & Businessplan
Entscheide dich für ein Modell (reine Weinbar, Hybrid mit Handel, Naturwein). Definiere deine Zielgruppe und kalkuliere die Preise für offene Weine und Flaschen.
Standort & Immobilie
Suche nach einer Location mit passendem Ambiente. Achte darauf, ob die Räumlichkeiten bereits als Gastronomie zugelassen sind (sonst droht ein teurer Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt).
Genehmigungen einholen
Beantrage rechtzeitig die Gaststättenkonzession (falls Ausschank geplant), absolviere die IfSG-Belehrung und melde dein Gewerbe an.
Sortiment & Lieferanten
Baue Beziehungen zu Winzern und Weingroßhändlern auf. Ein gutes Sortiment sollte sowohl bekannte Klassiker als auch spannende Neuentdeckungen umfassen.
Einrichtung & Marketing
Investiere in hochwertige Weinkühlschränke (verschiedene Temperaturzonen sind Pflicht!). Plane ein Soft-Opening und nutze Social Media, um Weinliebhaber in deiner Stadt zu erreichen.
→ Mehr dazu: Bar eröffnen | Restaurant eröffnen

Eine Weinbar ohne warme Küche ist deutlich günstiger als ein Restaurant, da teure Investitionen wie Fettabscheider oder Gastro-Lüftungsanlagen oft entfallen. Die Kosten hängen stark von der Größe, dem Standort und dem Zustand der Immobilie ab.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung, Konzession & IHK-Unterrichtung | 200 € – 1.500 € |
| Kaution & Maklerprovision (Gewerbeimmobilie) | 5.000 € – 15.000 € |
| Umbau, Renovierung & Einrichtung (Gastraum) | 15.000 € – 50.000 € |
| Weinkühlschränke, Gläser & Bar-Ausstattung | 5.000 € – 20.000 € |
| Kassensystem (TSE-konform) & Software | 1.000 € – 3.000 € |
| Erster Wareneinkauf (Wein, Snacks, Getränke) | 8.000 € – 20.000 € |
| Marketing, Website & Eröffnungsfeier | 1.500 € – 4.000 € |
| Liquiditätsreserve (für die ersten 6 Monate) | 20.000 € – 40.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf | ca. 55.700 € – 153.500 € |
Unser Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan
Die Eröffnung einer Weinbar erfordert nicht nur Weinwissen, sondern auch kaufmännisches Geschick. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist (ALG I oder Bürgergeld), kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen. Als Kooperationspartner von AVGS-Trägern (IHK-zertifiziert) helfen wir dir, diesen Gutschein einzulösen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.

Die richtige Kalkulation der Glaspreise, die Auswahl der Lieferanten und die Einschätzung der Fixkosten entscheiden über Erfolg oder Insolvenz. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.