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Gründungsleitfaden Haushaltshilfe

Als Haushaltshilfe selbstständig machen: Gewerbe, § 35a EStG & Schwarzarbeit 2026

Die Nachfrage nach zuverlässigen Haushaltshilfen wächst stetig. Doch wer sich selbstständig macht, muss zwingend ein Gewerbe anmelden, die BGW-Pflichtmitgliedschaft kennen und den § 35a EStG-Steuerbonus als Verkaufsargument gegen Schwarzarbeit einsetzen.

  • Gewerbepflicht: Haushaltshilfe ist immer Gewerbe – kein Freiberufler
  • § 35a EStG: 20 % Steuerbonus für Kunden – dein stärkstes Argument
  • Schwarzarbeit: Risiken für dich und deine Kunden (SchwarzArbG)
  • BGW-Pflichtmitgliedschaft: Gesetzliche Unfallversicherung ab Tag 1

Lohnt sich die Selbstständigkeit als Haushaltshilfe?

Der demografische Wandel und die steigende Erwerbstätigkeit beider Elternteile sorgen für volle Auftragsbücher bei professionellen Reinigungs- und Haushaltsdiensten. Die Stundensätze liegen je nach Region und Spezialisierung meist zwischen 15 und 30 Euro.

Wer sich auf Senioren-Alltagshilfe oder die Reinigung von hochwertigen Privathaushalten spezialisiert, kann auch höhere Sätze durchsetzen. Der große Vorteil: Du benötigst kaum Startkapital und kannst sofort loslegen.

Die Herausforderung liegt darin, eine effiziente Routenplanung zu erstellen, um unbezahlte Fahrzeiten zwischen den Kunden zu minimieren – und dich professionell gegen die weit verbreitete Schwarzarbeit in der Branche abzuheben.

Gewerbe oder Freiberufler? Haushaltshilfe ist immer Gewerbe

Eine der häufigsten Fragen von Gründern: Bin ich als Haushaltshilfe Freiberufler oder Gewerbetreibender? Die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig: Die Tätigkeit als Haushaltshilfe ist immer gewerblich.

Du übst keine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG aus. Daher musst du zwingend ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden, bevor du deinen ersten Auftrag annimmst. Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der örtlichen IHK.

BGW: Pflichtmitgliedschaft ab Tag 1

  • Als selbstständige Haushaltshilfe bist du gesetzlich verpflichtet, dich bei der BGW anzumelden
  • Diese Pflicht gilt ab dem ersten Tag – auch ohne Angestellte als Solo-Selbstständige
  • Die BGW sichert dich bei Arbeitsunfällen (z. B. Sturz im Kundenhaushalt) und Berufskrankheiten ab
  • Jahresbeitrag: ca. 50 – 200 Euro je nach Umsatz

§ 35a EStG: Dein stärkstes Verkaufsargument gegen Schwarzarbeit

Um Schwarzarbeit in Privathaushalten zu bekämpfen, hat der Staat den § 35a EStG geschaffen. Kunden können für haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % der Lohnkosten direkt von ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.

Eine offizielle Rechnung von 25 Euro pro Stunde kostet den Kunden nach dem Steuerabzug effektiv nur noch 20 Euro. Das relativiert den Preisunterschied zur Schwarzarbeit enorm.

Voraussetzungen für den Steuerbonus:

  • Du musst eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, in der die Lohnkosten (Arbeitszeit) separat ausgewiesen sind – Materialkosten sind nicht absetzbar
  • Der Kunde darf die Rechnung nicht bar bezahlen – der Betrag muss auf dein Geschäftskonto überwiesen werden
  • Das Finanzamt verlangt als Nachweis den Kontoauszug

Scheinselbstständigkeit: Die Falle der Plattformen (§ 7 SGB IV)

Viele Gründer nutzen Vermittlungsplattformen wie Helpling oder Betreut.de, um schnell an erste Kunden zu kommen. Hier lauert jedoch die Gefahr der Scheinselbstständigkeit nach § 7 SGB IV.

Wenn du ausschließlich über eine einzige Plattform Aufträge beziehst, die Plattform die Preise diktiert und dir Vorgaben zur Arbeitsausführung macht, stuft dich die Deutsche Rentenversicherung bei einer Prüfung als scheinselbstständig ein.

Mehrere Auftraggeber

Kein Kunde und keine Plattform darf mehr als 5/6 (ca. 83 %) deines Gesamtumsatzes ausmachen.

Eigene Preisgestaltung

Kalkuliere und verhandle deine Stundensätze selbst – nicht die Plattform.

Eigene Arbeitsmittel

Nutze deine eigenen Reinigungsmittel und Arbeitsgeräte als Zeichen unternehmerischer Eigenständigkeit.

Eigener Marktauftritt

Tritt mit eigenen Visitenkarten, Flyern oder einer kleinen Website als Unternehmen auf.

Schwarzarbeit: Risiken für dich und deine Kunden

Die Reinigungsbranche hat ein massives Problem mit Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

So sicherst du dich und deine Kunden ab:

  • Ohne Gewerbeanmeldung drohen dir hohe Bußgelder und Steuernachzahlungen – sowie kein Versicherungsschutz bei Unfällen
  • Deine Kunden machen sich strafbar und verlieren den § 35a EStG-Steuerbonus bei Barzahlung
  • Weise Kunden aktiv auf den Steuervorteil hin: 25 Euro/Stunde kostet effektiv nur 20 Euro nach Steuerabzug
  • Schließe eine Betriebshaftpflichtversicherung ab – für Schäden, die du im Kundenhaushalt verursachst

5-Schritte-Plan zur Gründung als Haushaltshilfe

1

Gewerbe anmelden

Melde deine Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt an – vor dem ersten Auftrag.

2

Finanzamt informieren

Fülle den steuerlichen Erfassungsbogen über ELSTER aus und entscheide über die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

3

Versicherungen abschließen

Melde dich bei der BGW an und schließe eine Betriebshaftpflichtversicherung ab.

4

Geschäftskonto eröffnen

Trenne private und geschäftliche Finanzen von Anfang an – für den § 35a EStG-Nachweis zwingend nötig.

5

Kundenakquise

Drucke Flyer, verteile sie in der Nachbarschaft und weise aktiv auf den Steuervorteil nach § 35a EStG hin.

Rechtsformen im Vergleich: Haushaltshilfe

RechtsformHaftungMindestkapitalEignung
Einzelunternehmen (Gewerbe)Unbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalStandardform für Haushaltshilfen. Einfache EÜR, Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 EuroSinnvoll bei mehreren Mitarbeitern und wachsendem Reinigungsbetrieb. 25 % Gewinnrücklage Pflicht bis 25.000 Euro Stammkapital.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 EuroFuer etablierte Reinigungsunternehmen mit Angestellten. Volle Haftungsbeschränkung, höherer Verwaltungsaufwand.
GbR (mit Partner)Unbeschränkt (gesamtschuldnerisch)Kein MindestkapitalFuer zwei Gründer, die gemeinsam starten. Achtung: Beide haften mit Privatvermögen für Fehler des anderen.

Startkapital für Haushaltshilfen: Was kostet der Einstieg?

PositionKosten
Gewerbeanmeldung20 – 40 Euro
Betriebshaftpflichtversicherung (pro Jahr)100 – 300 Euro
BGW-Beitrag (Jahresbeitrag)50 – 200 Euro
Website und Visitenkarten100 – 500 Euro
Reinigungsmittel und Basis-Ausrüstung50 – 200 Euro
Gesamt (Gründungskosten)ca. 200 – 1.000 Euro

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit als Haushaltshilfe

Kann ich als Haushaltshilfe die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja. Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich 22.000 Euro nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wählen. Du musst dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Für Privatkunden ist das ein großer Vorteil, da deine Leistung für sie 19 % günstiger wird.

Brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Gesetzlich vorgeschrieben ist es für die reine Reinigungstätigkeit nicht. Da du jedoch in der Privatsphäre deiner Kunden arbeitest und oft Schlüssel anvertraut bekommst, ist ein einwandfreies Führungszeugnis ein starkes Vertrauensargument bei der Kundenakquise.

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung?

Eine Haushaltshilfe übernimmt klassische Aufgaben wie Putzen, Waschen oder Einkaufen. Eine Seniorenbetreuung nach § 45a SGB XI umfasst zusätzlich die Alltagsbegleitung und erfordert eine spezielle Anerkennung durch die Landesbehörden, um direkt mit den Pflegekassen abrechnen zu können.

Darf ich als Haushaltshilfe auch pflegerische Tätigkeiten übernehmen?

Nein. Medizinische oder grundpflegerische Tätigkeiten wie Medikamentengabe, Körperpflege oder Hilfe beim Anziehen sind examinierten Pflegekräften oder zugelassenen Pflegediensten vorbehalten.

Wer haftet, wenn ich beim Putzen eine teure Vase zerstöre?

Wenn du als Selbstständige einen Schaden im Haushalt deines Kunden verursachst, haftest du persönlich dafür. Deine private Haftpflichtversicherung greift hier in der Regel nicht, da es sich um einen gewerblichen Schaden handelt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher absolut unverzichtbar.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.