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Gründungsleitfaden Apotheke

Apotheke eröffnen: Approbation, Betriebserlaubnis & Kosten 2026

Der Apothekenmarkt in Deutschland ist stark reguliert – und bietet gleichzeitig echte Chancen. Mit rund 17.000 Apotheken auf einem historischen Tiefstand wächst das Einzugsgebiet gut positionierter Betriebe. Wir zeigen dir, welche Genehmigungen du brauchst, was das Fremdbesitzverbot bedeutet und mit welchen Kosten du bei Neugründung oder Übernahme rechnen musst.

  • Approbation als Apotheker – absolute Grundvoraussetzung
  • Apothekenbetriebserlaubnis § 1 ApoG & ApBetrO-konforme Räume
  • Fremdbesitzverbot § 8 ApoG: Nur Apotheker dürfen Inhaber sein
  • Kosten ab 545.000 € (Neugründung) & AVGS-Förderung möglich

Lohnt sich die Eröffnung einer Apotheke noch?

Die nackten Zahlen wirken auf den ersten Blick abschreckend: Jedes Jahr schließen in Deutschland hunderte Apotheken. Doch genau hier liegt deine Chance. Die Apothekendichte liegt mittlerweile deutlich unter dem EU-Durchschnitt – eine gut geführte, moderne Apotheke an einem strategisch klugen Standort hat heute oft ein größeres Einzugsgebiet als noch vor zehn Jahren.

Besonders lukrative Spezialisierungen

  • Standort im Ärztehaus oder in der Nähe großer Facharztpraxen.
  • Ländliche Regionen, in denen die Konkurrenz weggebrochen ist.
  • Spezialisierung auf Heimversorgung, individuelle Rezepturen oder Cannabis-Medikation.
  • Starkes E-Commerce-Standbein als Versandapotheke.

Die Grundvoraussetzung: Approbation als Apotheker

Im Gegensatz zu vielen anderen Einzelhandelsgeschäften kannst du eine Apotheke nicht einfach so eröffnen. Die absolute Grundvoraussetzung ist die Approbation als Apotheker: Pharmaziestudium, einjähriges Berufspraktikum (davon mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke) und bestandenes Staatsexamen.

Apothekenbetriebserlaubnis und Approbationsurkunde auf Holztisch – Genehmigungen für die Apothekengründung

Genehmigungen: Betriebserlaubnis, ApBetrO & IK-Nummer

Die Apothekenbetriebserlaubnis (§ 1 ApoG)

Ohne sie geht gar nichts: Die Apothekenbetriebserlaubnis ist die offizielle Zulassung, eine konkrete Apotheke an einem bestimmten Standort zu betreiben. Du beantragst sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder dem Gesundheitsamt.

Volle Geschäftsfähigkeit und deutsche Approbation als Apotheker.
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
ApBetrO-konforme Räumlichkeiten (Offizin, Laboratorium, Rezepturraum, Lager, Nachtdienstzimmer).
Barrierefreiheit, Klimatisierung für temperaturempfindliche Medikamente, diskreter Beratungsbereich.

IK-Nummer frühzeitig beantragen!

Um Rezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötigst du zwingend ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bei der SVI der DGUV. Kümmere dich frühzeitig darum – die Nummer sollte spätestens zwei Wochen vor der Eröffnung vorliegen.

Fremdbesitzverbot & Mehrbesitzverbot

Fremdbesitzverbot § 8 ApoG: Nur approbierte Apotheker dürfen Inhaber sein – keine GmbH, keine Investoren.
Mehrbesitzverbot: Maximal eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken pro Inhaber.
Filialen müssen sich in räumlicher Nähe zur Hauptapotheke befinden (meist gleicher/benachbarter Landkreis).
Moderne Apotheken-Offizin mit organisierten Medikamentenregalen und Beratungsbereich – ApBetrO-konforme Einrichtung
Apothekenlaboratorium mit Rezepturwerkbank, Mörser, Messgeräten und Sterilwerkbank – Laborpflicht nach ApBetrO

Neugründung oder Übernahme? Ein ehrlicher Vergleich

Rund 95 % der Apotheker entscheiden sich für die Übernahme einer bestehenden Apotheke. Eine echte Neugründung auf der grünen Wiese ist selten, bietet aber eigene Vorteile.

Vorteile Übernahme

  • Fester Kundenstamm und laufende Verträge (z. B. mit Pflegeheimen).
  • Eingespieltes Team aus PTAs und PKAs bereits vorhanden.
  • Bekannte Umsätze erleichtern die Bankfinanzierung (z. B. apoBank).

Vorteile Neugründung

  • Standort völlig frei wählen (z. B. in einem neu gebauten Ärztehaus).
  • Einrichtung, Sortiment und Prozesse von Tag eins nach eigenen Vorstellungen.
  • Keine Altlasten (veraltete EDV, festgefahrene Teamstrukturen).

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Apotheker üben einen freien Beruf nach § 18 EStG aus – keine Gewerbesteuer auf die apothekerliche Tätigkeit. Achtung: Der Betrieb einer Apotheke als Einzelunternehmen (e.K.) oder OHG erfordert dennoch eine Eintragung ins Handelsregister. Die BGW-Mitgliedschaft ist Pflicht.

In 5 Schritten zur eigenen Apotheke

Von der Standortanalyse bis zur Eröffnung – so gehst du strukturiert vor.

1

Standortanalyse & Businessplan

Arztdichte, Altersstruktur, Parkplätze analysieren. Detaillierten Businessplan mit Rentabilitätsvorschau erstellen.

2

Finanzierung sichern

Mit Businessplan zur apoBank oder Hausbank. KfW-Gründerkredit und AVGS-Förderung prüfen.

3

Mietvertrag & Betriebserlaubnis

Mietvertrag auf ApBetrO-Konformität prüfen und parallel die Apothekenbetriebserlaubnis beantragen.

4

Anmeldungen

Gewerbe anmelden, ins Handelsregister eintragen, BGW und Landesapothekerkammer anmelden, IK-Nummer beantragen.

5

Einrichtung, EDV & Personal

Apothekeneinrichtung bestellen, Warenwirtschaftssystem implementieren und Team aus PTAs und PKAs zusammenstellen.

Rechtsform für deine Apotheke

Das Fremdbesitzverbot schränkt die Wahl erheblich ein. Nur approbierte Apotheker dürfen Inhaber sein.

RechtsformHaftungMindestkapitalEignung
Einzelunternehmen (e.K.)Unbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalHäufigste Form. Inhaber muss approbierter Apotheker sein. Einfache Struktur, volle Kontrolle.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalFür Gemeinschaftsapotheken mit mehreren approbierten Apothekern. Alle Partner haften persönlich.
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)Beschränkt auf handelnden PartnerKein MindestkapitalSpeziell für Freiberufler. Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner bei Berufsfehlern.
GmbHNicht zulässig (Fremdbesitzverbot!)25.000 €Verboten! Das Fremdbesitzverbot (§ 8 ApoG) schließt Kapitalgesellschaften als Apothekeninhaber aus.

Was kostet eine Apotheke?

Die Eröffnung einer Apotheke liegt in der Regel im mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich. Neugründung und Übernahme unterscheiden sich erheblich.

KostenpunktGeschätzte Kosten
Apothekeneinrichtung & Umbau (Neugründung)250.000 € – 400.000 €
Apothekeneinrichtung & Modernisierung (Übernahme)30.000 € – 80.000 €
Warenlager (Erstausstattung)ca. 138.000 €
Übernahmepreis / Goodwill (nur bei Übernahme)ca. 528.000 € (Ø)
EDV-System (Warenwirtschaft, Rezeptabrechnung)15.000 € – 30.000 €
Kaution & Erstmiete10.000 € – 30.000 €
Genehmigungen, Notar & Beratung2.000 € – 5.000 €
Betriebsmittelreserve (6 Monate)50.000 € – 100.000 €
Gesamtkapitalbedarf Neugründungca. 545.000 €
Gesamtkapitalbedarf Übernahme (Ø)ca. 671.000 €

Finanzierungsmöglichkeiten

apoBank & Hausbank

Spezialisierte Heilberufsbanken bieten günstige Konditionen für Apothekengründungen und -übernahmen.

KfW-Gründerkredit

Zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer bis 125.000 €. Antrag über Hausbank.

AVGS-Förderung

Arbeitslose Gründer können professionelle Gründungsberatung 100 % staatlich fördern lassen.

Häufige Fragen zur Apothekengründung

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

?Kann ich eine Apotheke ohne Pharmaziestudium eröffnen?

Nein. In Deutschland gilt das Fremdbesitzverbot (§ 8 ApoG). Nur approbierte Apotheker dürfen eine Apotheke betreiben. Investoren oder Quereinsteiger ohne Approbation sind ausgeschlossen.

?Wie viele Apotheken darf ich maximal besitzen?

Das Mehrbesitzverbot regelt, dass ein Apotheker maximal eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben darf. Insgesamt sind also höchstens vier Apotheken pro Inhaber erlaubt.

?Welche Berufsgenossenschaft ist für Apotheken zuständig?

Apotheken gehören zum Gesundheitswesen. Daher ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) für dich und deine Angestellten zuständig.

?Was ist das Institutionskennzeichen (IK-Nummer)?

Die IK-Nummer ist eine neunstellige Ziffernfolge, die du zwingend benötigst, um Rezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Sie wird bei der SVI der DGUV beantragt.

?Ist eine Neugründung oder eine Übernahme günstiger?

Im Durchschnitt ist eine Neugründung (ca. 545.000 €) etwas günstiger als eine Übernahme (ca. 671.000 €), da bei der Übernahme oft ein hoher Preis für den bestehenden Kundenstamm (Goodwill) gezahlt wird. Allerdings bietet die Übernahme deutlich mehr Planungssicherheit.

Kostenlose Beratung für deine Apotheke

Die Gründung oder Übernahme einer Apotheke ist ein komplexes Projekt, bei dem es um viel Geld geht. Ein fehlerhafter Businessplan oder eine falsche Standortanalyse können schnell die Existenz bedrohen. Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit kannst du professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.