Der Apothekenmarkt in Deutschland ist stark reguliert – und bietet gleichzeitig echte Chancen. Mit rund 17.000 Apotheken auf einem historischen Tiefstand wächst das Einzugsgebiet gut positionierter Betriebe. Wir zeigen dir, welche Genehmigungen du brauchst, was das Fremdbesitzverbot bedeutet und mit welchen Kosten du bei Neugründung oder Übernahme rechnen musst.
Die nackten Zahlen wirken auf den ersten Blick abschreckend: Jedes Jahr schließen in Deutschland hunderte Apotheken. Doch genau hier liegt deine Chance. Die Apothekendichte liegt mittlerweile deutlich unter dem EU-Durchschnitt – eine gut geführte, moderne Apotheke an einem strategisch klugen Standort hat heute oft ein größeres Einzugsgebiet als noch vor zehn Jahren.
Besonders lukrative Spezialisierungen
Im Gegensatz zu vielen anderen Einzelhandelsgeschäften kannst du eine Apotheke nicht einfach so eröffnen. Die absolute Grundvoraussetzung ist die Approbation als Apotheker: Pharmaziestudium, einjähriges Berufspraktikum (davon mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke) und bestandenes Staatsexamen.

Ohne sie geht gar nichts: Die Apothekenbetriebserlaubnis ist die offizielle Zulassung, eine konkrete Apotheke an einem bestimmten Standort zu betreiben. Du beantragst sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder dem Gesundheitsamt.
IK-Nummer frühzeitig beantragen!
Um Rezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, benötigst du zwingend ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) bei der SVI der DGUV. Kümmere dich frühzeitig darum – die Nummer sollte spätestens zwei Wochen vor der Eröffnung vorliegen.


Rund 95 % der Apotheker entscheiden sich für die Übernahme einer bestehenden Apotheke. Eine echte Neugründung auf der grünen Wiese ist selten, bietet aber eigene Vorteile.
Vorteile Übernahme
Vorteile Neugründung
Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Apotheker üben einen freien Beruf nach § 18 EStG aus – keine Gewerbesteuer auf die apothekerliche Tätigkeit. Achtung: Der Betrieb einer Apotheke als Einzelunternehmen (e.K.) oder OHG erfordert dennoch eine Eintragung ins Handelsregister. Die BGW-Mitgliedschaft ist Pflicht.
Von der Standortanalyse bis zur Eröffnung – so gehst du strukturiert vor.
Arztdichte, Altersstruktur, Parkplätze analysieren. Detaillierten Businessplan mit Rentabilitätsvorschau erstellen.
Mit Businessplan zur apoBank oder Hausbank. KfW-Gründerkredit und AVGS-Förderung prüfen.
Mietvertrag auf ApBetrO-Konformität prüfen und parallel die Apothekenbetriebserlaubnis beantragen.
Gewerbe anmelden, ins Handelsregister eintragen, BGW und Landesapothekerkammer anmelden, IK-Nummer beantragen.
Apothekeneinrichtung bestellen, Warenwirtschaftssystem implementieren und Team aus PTAs und PKAs zusammenstellen.
Das Fremdbesitzverbot schränkt die Wahl erheblich ein. Nur approbierte Apotheker dürfen Inhaber sein.
| Rechtsform | Haftung | Mindestkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen (e.K.) | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Häufigste Form. Inhaber muss approbierter Apotheker sein. Einfache Struktur, volle Kontrolle. |
| OHG (Offene Handelsgesellschaft) | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Für Gemeinschaftsapotheken mit mehreren approbierten Apothekern. Alle Partner haften persönlich. |
| Partnerschaftsgesellschaft (PartG) | Beschränkt auf handelnden Partner | Kein Mindestkapital | Speziell für Freiberufler. Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner bei Berufsfehlern. |
| GmbH | Nicht zulässig (Fremdbesitzverbot!) | 25.000 € | Verboten! Das Fremdbesitzverbot (§ 8 ApoG) schließt Kapitalgesellschaften als Apothekeninhaber aus. |
Die Eröffnung einer Apotheke liegt in der Regel im mittleren bis oberen sechsstelligen Bereich. Neugründung und Übernahme unterscheiden sich erheblich.
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Apothekeneinrichtung & Umbau (Neugründung) | 250.000 € – 400.000 € |
| Apothekeneinrichtung & Modernisierung (Übernahme) | 30.000 € – 80.000 € |
| Warenlager (Erstausstattung) | ca. 138.000 € |
| Übernahmepreis / Goodwill (nur bei Übernahme) | ca. 528.000 € (Ø) |
| EDV-System (Warenwirtschaft, Rezeptabrechnung) | 15.000 € – 30.000 € |
| Kaution & Erstmiete | 10.000 € – 30.000 € |
| Genehmigungen, Notar & Beratung | 2.000 € – 5.000 € |
| Betriebsmittelreserve (6 Monate) | 50.000 € – 100.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf Neugründung | ca. 545.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf Übernahme (Ø) | ca. 671.000 € |
apoBank & Hausbank
Spezialisierte Heilberufsbanken bieten günstige Konditionen für Apothekengründungen und -übernahmen.
KfW-Gründerkredit
Zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer bis 125.000 €. Antrag über Hausbank.
AVGS-Förderung
Arbeitslose Gründer können professionelle Gründungsberatung 100 % staatlich fördern lassen.
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Nein. In Deutschland gilt das Fremdbesitzverbot (§ 8 ApoG). Nur approbierte Apotheker dürfen eine Apotheke betreiben. Investoren oder Quereinsteiger ohne Approbation sind ausgeschlossen.
Das Mehrbesitzverbot regelt, dass ein Apotheker maximal eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben darf. Insgesamt sind also höchstens vier Apotheken pro Inhaber erlaubt.
Apotheken gehören zum Gesundheitswesen. Daher ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) für dich und deine Angestellten zuständig.
Die IK-Nummer ist eine neunstellige Ziffernfolge, die du zwingend benötigst, um Rezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Sie wird bei der SVI der DGUV beantragt.
Im Durchschnitt ist eine Neugründung (ca. 545.000 €) etwas günstiger als eine Übernahme (ca. 671.000 €), da bei der Übernahme oft ein hoher Preis für den bestehenden Kundenstamm (Goodwill) gezahlt wird. Allerdings bietet die Übernahme deutlich mehr Planungssicherheit.
Die Gründung oder Übernahme einer Apotheke ist ein komplexes Projekt, bei dem es um viel Geld geht. Ein fehlerhafter Businessplan oder eine falsche Standortanalyse können schnell die Existenz bedrohen. Mit einem AVGS der Agentur für Arbeit kannst du professionelle Gründungsberatung zu 100 % kostenfrei in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.