Du möchtest dich selbstständig machen, bist aber unsicher, ob deine Idee wirklich tragfähig ist? Ein professionelles Existenzgründungscoaching nimmt dir genau diese Unsicherheit – mit Businessplan, Finanzplan und erster Kundenstrategie. Wenn du einen AVGS bekommst, ist diese intensive 1:1-Begleitung für dich zu 100 % kostenlos.

Der Begriff Existenzgründungscoaching ist der offizielle Behördenbegriff, den Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit und den Jobcentern verwenden. Es bezeichnet eine strukturierte, geförderte Maßnahme, die Menschen aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit begleitet.
Im Gegensatz zu einem allgemeinen Life-Coaching geht es hier nicht um reine Persönlichkeitsentwicklung. Ein Existenzgründungscoaching ist handfest: Es geht um Zahlen, Fakten, Marktanalyse und die Erstellung eines Businessplans, der am Ende von Banken und Ämtern akzeptiert wird.
Wichtig zu wissen:
Wenn du mit deinem Sachbearbeiter sprichst, verwende den Behördenbegriff Existenzgründungscoaching – das signalisiert, dass du dich auskennst, und erhöht die Chance auf eine schnelle Gutschein-Ausstellung.
Prüfung der Idee auf Tragfähigkeit, Zielgruppenanalyse, Alleinstellungsmerkmal (USP) erarbeiten.
Gemeinsames Schreiben des Businessplans als professionelles Dokument für Banken und Ämter.
Aufbau von Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen: Wann bist du profitabel? Wie viel Startkapital brauchst du?
Prüfung und Vorbereitung von Anträgen, insbesondere für den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Wie gewinnst du deine ersten Kunden? Welche Kanäle machen für deine Branche Sinn?
Individuelles Einzelcoaching – kein Schema F, sondern maßgeschneidert auf deine Idee und Situation.
AVGS (Agentur für Arbeit / Jobcenter) – 100 % kostenlos
Wenn du arbeitslos (ALG I) oder arbeitssuchend gemeldet bist, kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Mit diesem Gutschein übernimmt der Staat die Kosten für das Coaching vollständig.
Landesspezifische Programme – Teilförderung
Wenn du noch in einer ungekündigten Festanstellung bist, bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an, die 50 % bis 70 % der Coachingkosten übernehmen.
Selbstzahler
Ohne Förderung liegen die Marktpreise für ein professionelles 1:1-Coaching meist zwischen 100 € und 200 € pro Stunde.
| Deine Situation | Anspruch auf AVGS? |
|---|---|
| ALG I Empfänger (nach 6 Wochen) | Ja, Rechtsanspruch. Dein Sachbearbeiter muss dir den Gutschein ausstellen. |
| ALG I Empfänger (unter 6 Wochen) | Ja, Ermessensleistung. Der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. |
| Arbeitssuchend (ohne Leistungsbezug) | Ja, Ermessensleistung. Z.B. nach dem Studium oder bei drohender Kündigung. |
| Bürgergeld / ALG II (Jobcenter) | Ja, Ermessensleistung. Der Fallmanager muss zustimmen. |
| Ungekündigte Festanstellung | Nein. Hier greifen nur landesspezifische Programme. |
Erstgespräch
Du suchst dir einen IHK-zertifizierten Coach, der über einen AZAV-zugelassenen Träger arbeitet. In einem kostenlosen Erstgespräch klärt ihr, ob deine Idee Potenzial hat.
AVGS beantragen
Du beantragst den Gutschein bei deinem Sachbearbeiter und erklärst, warum die Selbstständigkeit der beste Weg für dich ist.
AVGS einlösen
Sobald du den Gutschein hältst, gibst du ihn an deinen Coach weiter, der ihn bei der Agentur einreicht.
Coaching starten
Nach der Bewilligung startet eure gemeinsame Arbeit in regelmäßigen 1:1-Sitzungen (meist online).
Gründungszuschuss beantragen
Am Ende hast du einen fertigen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss.

Eine typische Maßnahme umfasst zwischen 20 und 60 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, verteilt über 6 bis 12 Wochen.
Einzelcoaching (1:1) – empfohlen
Individuell auf deine Idee und Branche zugeschnitten. Der Coach kann direkt auf deinen spezifischen Businessplan eingehen und dich gezielt auf Bankgespräche oder den Gründungszuschuss-Antrag vorbereiten.
Gruppenmaßnahme
Günstiger in der Förderung, aber weniger individuell. Inhalte sind generisch und können nicht auf deinen spezifischen Businessplan eingehen.
Inhaltlich meinen beide Begriffe dasselbe. Existenzgründungscoaching ist der offizielle Behördenbegriff der Agentur für Arbeit, während Gründercoaching der gängige Marktbegriff ist.
Wenn du mit deinem Sachbearbeiter sprichst, solltest du den Behördenbegriff verwenden – das signalisiert, dass du dich auskennst. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Anbieter über einen AZAV-zugelassenen Träger arbeitet.
Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zur Gründungsberatung im Überblick.
FoundingFits ist auf die Vor-Gründungsphase spezialisiert. Als IHK-zertifizierter Kooperationspartner von AZAV-zugelassenen Trägern begleiten wir dich intensiv auf dem Weg in die Selbstständigkeit – bundesweit online, flexibel und strukturiert.
Wir setzen uns mit dir an den virtuellen Tisch, strukturieren deine Idee, schreiben gemeinsam den Businessplan und bauen einen Finanzplan auf, den auch ein Banker oder Sachbearbeiter versteht. Wenn du arbeitslos gemeldet bist, ist dieses 1:1-Coaching über einen AVGS-Gutschein für dich zu 100 % kostenlos.
Kostenlosen Gründungs-Check machenHinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.