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Gründungsleitfaden Imbiss

Imbiss eröffnen: Voraussetzungen, Genehmigungen & Kosten 2026

Viele Ratgeber verbreiten veraltetes Wissen – etwa die angebliche Pflicht zu einem "Gesundheitszeugnis", das es seit über 20 Jahren nicht mehr gibt. Wir klären, wann du wirklich eine Konzession brauchst, warum die Lüftungsanlage oft das größte Problem ist und mit welchen Kosten du rechnen musst.

  • Kein Meisterbrief als Koch erforderlich
  • Konzession nur bei Alkohol + Sitzplätzen nötig
  • Lüftungsanlage: die unterschätzte Hürde
  • Kosten ab 32.700 € & AVGS-Förderung möglich

Lohnt sich ein eigener Imbiss?

Die Imbisskultur in Deutschland boomt. Längst geht es nicht mehr nur um die klassische Currywurst-Bude an der Ecke. Moderne Imbiss-Konzepte setzen auf Premium-Döner mit Wagyu-Rind, authentisches asiatisches Streetfood, vegane Bowls oder nachhaltige Burger-Kreationen. Die Nachfrage nach schnellem, aber hochwertigem Essen ("Fast Casual") ist ungebrochen hoch.

Für viele Gründer ist der eigene Imbiss der perfekte Einstieg in die Gastronomie. Die Investitionskosten sind deutlich geringer als bei einem großen Restaurant, man benötigt weniger Personal und die Prozesse lassen sich stark standardisieren.

Erfolgreiche Positionierung

  • Spezialisierung statt Bauchladen: Biete nicht Pizza, Döner und Schnitzel gleichzeitig an. Fokussiere dich auf ein Kernprodukt und mache dieses besser als alle anderen im Umkreis.
  • Systemgastronomie-Ansatz: Erfolgreiche Imbisse arbeiten mit standardisierten Rezepten und Prozessen. Das garantiert eine gleichbleibende Qualität, auch wenn du selbst nicht in der Küche stehst.
  • Take-away & Delivery: Das To-Go-Geschäft und die Zusammenarbeit mit Lieferdiensten (Lieferando, Uber Eats) sind heute oft der wichtigste Umsatztreiber.
Professionelle Imbiss-Küche mit Döner-Spieß, Fritteusen, Grill und Edelstahlmöbeln – Imbiss Küchentechnik

Wichtige Genehmigungen: Konzession, Hygiene & Lüftung

Brauche ich eine Gaststättenkonzession?

Viele Gründer glauben, sie müssten für jeden Imbiss eine teure Gaststättenerlaubnis beantragen. Das ist falsch! Ob du eine Konzession brauchst, hängt von zwei Faktoren ab:

Reiner Take-away (ohne Alkohol): Wenn du deine Speisen und alkoholfreien Getränke nur zum Mitnehmen verkaufst und keine Sitzplätze anbietest, brauchst du keine Konzession. Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht aus.
Verzehr vor Ort + Alkohol: Eine Konzession wird erst dann fällig, wenn du alkoholische Getränke (auch Bier) ausschenkst und Sitzgelegenheiten für den Verzehr an Ort und Stelle anbietest.

Hinweis für Baden-Württemberg: Ab dem 01.01.2026 entfällt die Konzession komplett. Es reicht dann eine Anzeige beim Gewerbeamt in Kombination mit einem Sachkundenachweis (IHK-Unterrichtung).

IfSG-Belehrung statt "Gesundheitszeugnis"

Das oft zitierte "Gesundheitszeugnis" wurde bereits im Jahr 2001 abgeschafft! Heute benötigst du stattdessen eine Belehrung nach § 43 IfSG – für dich und alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich fordert die Lebensmittelüberwachung ein lückenloses HACCP-Konzept.

IfSG-Belehrung nach § 43 und HACCP-Dokumentationsmappe auf einem Schreibtisch – Imbiss Hygiene Genehmigungen

Die unterschätzte Hürde: Lüftungsanlage & In 5 Schritten zum eigenen Imbiss

Immissionsschutz und Lüftungsanlage

Ein Thema, das in fast allen Ratgebern fehlt, in der Praxis aber oft zur Schließung führt: der Immissionsschutz. Wenn du Fritteusen, Grills oder Woks betreibst, entstehen fetthaltige Abluft und starke Gerüche.

Du benötigst eine professionelle, gastro-taugliche Abluftanlage, die oft über das Dach des Gebäudes abgeführt werden muss.
In reinen Wohngebieten wird ein Imbiss mit starker Geruchsentwicklung oft gar nicht erst genehmigt.

Achtung: Abluft-Situation vor Mietvertrag klären!

Kläre die Abluft-Situation vor der Unterschrift unter den Mietvertrag! Eine nachträgliche Installation einer Abluftanlage über mehrere Stockwerke kann schnell 20.000 Euro und mehr kosten.

In 5 Schritten zum eigenen Imbiss

1

Konzept & Standortsuche

Definiere dein Angebot (z. B. veganer Döner) und suche eine passende Immobilie. Achte zwingend auf die Möglichkeit, eine Gastro-Abluftanlage zu installieren.

2

Nutzungsänderung beantragen

Wenn in dem Ladenlokal vorher ein Einzelhandel (z. B. ein Schuhgeschäft) war, musst du beim Bauamt eine Nutzungsänderung zur Gastronomie beantragen. Das kann Monate dauern!

3

Umbau & Küchentechnik

Richte den Imbiss nach den strengen Hygienevorschriften ein (abwaschbare Wände/Böden, Edelstahlmöbel, separates Handwaschbecken, Personaltoilette).

4

Genehmigungen einholen

Melde das Gewerbe an, absolviere die IfSG-Belehrung und beantrage ggf. die Gaststättenkonzession (falls Alkohol + Sitzplätze geplant sind).

5

Kassensystem & Eröffnung

Besorge dir eine zertifizierte Registrierkasse mit Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Seit 2020 ist dies für alle Gastronomiebetriebe Pflicht. Melde dich zudem bei der Berufsgenossenschaft (BGN) an.

BGN: Pflichtanmeldung

Als Imbiss-Betreiber bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) anzumelden. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Gastronomie-Betriebe.

→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Monteure installieren eine professionelle Gastro-Abluftanlage in einem deutschen Imbiss – Lüftungsanlage Imbiss

Die richtige Rechtsform für deinen Imbiss

Die Wahl der Rechtsform ist beim Imbiss besonders wichtig, da das Haftungsrisiko durch Personenschäden (z. B. durch verdorbenes Essen) hoch ist. Ein Einzelunternehmen ist zwar schnell gegründet, du haftest jedoch mit deinem Privatvermögen. Viele Gründer entscheiden sich daher für eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.

RechtsformHaftungStartkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalSchnell gegründet, aber volles Haftungsrisiko – z. B. bei Personenschäden durch dein Essen.
GbRUnbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalFür Gründerteams möglich, aber riskant. Alle Partner haften mit dem Privatvermögen.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 € (praktisch 3.000–5.000 €)Guter Einstieg mit Haftungsschutz. Günstig in der Gründung, aber mit Pflicht zur Rücklagenbildung.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Schützt das Privatvermögen und wirkt professionell gegenüber Banken und Investoren.

→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen

Was kostet es, einen Imbiss zu eröffnen?

Die Kosten für einen Imbiss hängen extrem vom Zustand der Immobilie ab. Übernimmst du einen voll ausgestatteten, ehemaligen Imbiss, sparst du zehntausende Euro. Musst du einen leeren Raum komplett neu ausbauen (inklusive Fettabscheider und Lüftung), wird es teuer. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick für die Neugründung eines professionellen Imbisses (ca. 40–60 qm):

KostenpunktGeschätzte Kosten
Miete & Kaution (oft 3–6 Monatsmieten im Voraus)3.000 € – 12.000 €
Umbau & Renovierung (Fliesen, Sanitär, Gastro-Lüftungsanlage!)10.000 € – 50.000 €
Küchentechnik (Fritteusen, Grill, Kühlzellen, Edelstahlmöbel)8.000 € – 25.000 €
Ladeneinrichtung (Verkaufstresen, Beleuchtung, ggf. Sitzmöbel)3.000 € – 10.000 €
Kassensystem (inkl. TSE-Zertifizierung)500 € – 1.500 €
Genehmigungen (Gewerbe, IfSG, ggf. Konzession & Bauantrag)200 € – 600 €
Branding & Marketing (Außenwerbung, Speisekarten, Website)1.500 € – 4.000 €
Erstausstattung Warenlager (Lebensmittel, Verpackungen)1.500 € – 3.000 €
Liquiditätsreserve (für die ersten anlaufenden Monate)5.000 € – 15.000 €
Gesamtkapitalbedarf für den Startca. 32.700 € – 121.100 €

Tipp: Kostenlose Beratung für deinen Businessplan

Die Finanzierung eines Imbisses – egal ob über einen Bankkredit oder Fördermittel – steht und fällt mit einem professionellen Businessplan. Du musst genau vorrechnen können, wie hoch dein Wareneinsatz pro Gericht ist und wie viele Portionen du am Tag verkaufen musst, um deine Fixkosten zu decken (Break-Even-Point). Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, kannst du einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen – die Kosten für professionelle Gründungsberatung werden zu 100 % vom Staat übernommen.

FAQ – Häufige Fragen zur Gründung eines Imbisses

Brauche ich als Koch im Imbiss einen Meisterbrief?+
Nein. Der Beruf des Kochs ist kein zulassungspflichtiges Handwerk. Du benötigst weder einen Meisterbrief noch eine abgeschlossene Kochausbildung, um einen Imbiss zu eröffnen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Imbiss und einem Foodtruck?+
Ein stationärer Imbiss hat einen festen Standort in einer Immobilie und erfordert eine normale Gewerbeanmeldung (stehendes Gewerbe). Ein Foodtruck wechselt regelmäßig den Standort und erfordert in der Regel eine Reisegewerbekarte.
Brauche ich für einen Imbiss ein Gesundheitszeugnis?+
Nein, das 'Gesundheitszeugnis' wurde 2001 abgeschafft. Du und deine Mitarbeiter benötigen stattdessen eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom Gesundheitsamt.
Wann brauche ich eine Gaststättenkonzession?+
Eine Konzession brauchst du nur, wenn du alkoholische Getränke ausschenkst UND gleichzeitig Sitzplätze für den Verzehr vor Ort anbietest. Ein reiner Take-away-Imbiss (auch mit Bierverkauf in geschlossenen Flaschen zum Mitnehmen) braucht keine Konzession.
Was ist die TSE-Pflicht für Imbisse?+
Seit 2020 müssen alle Gastronomiebetriebe in Deutschland eine elektronische Registrierkasse nutzen, die mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist. Dies soll die Manipulation von Umsätzen (Steuerhinterziehung) verhindern.

Bereit, deinen Imbiss zu eröffnen?

Die Finanzierung und ein überzeugender Businessplan sind oft die größten Hürden. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, hast du die Möglichkeit, einen AVGS-Gutschein bei der Agentur für Arbeit zu beantragen – die Kosten für dein Gründungscoaching werden zu 100 % vom Staat übernommen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.