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Gruendungsleitfaden Nachhilfe

Nachhilfe selbststaendig machen: Freiberufler, Rentenversicherung & Steuern 2026

Freiberufler oder Gewerbe? Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 1 SGB VI? Umsatzsteuer? Dieser Leitfaden klaert alle rechtlichen und steuerlichen Fragen fuer selbststaendige Nachhilfelehrer 2026.

  • Freiberufler-Status: § 18 EStG – unterrichtende Taetigkeit
  • Rentenversicherungspflicht: § 2 Nr. 1 SGB VI – 18,6 % vom Gewinn
  • Umsatzsteuerbefreiung: § 4 Nr. 21 UStG oder Kleinunternehmer
  • Scheinselbststaendigkeit: § 7 SGB IV – Schutz als Honorarkraft

Lohnt sich Nachhilfe als Selbststaendiger?

Der Markt fuer private Nachhilfe boomt. Ob als lukrativer Nebenjob im Studium, als zweites Standbein fuer Lehrer oder als Vollzeit-Business – die Nachfrage nach individueller Foerderung ist riesig. Dank Online-Nachhilfe via Zoom oder Teams bist du heute nicht mehr an deinen Wohnort gebunden.

Die Verdienstmoeglichkeiten haengen stark von deiner Qualifikation ab. Studenten erzielen fuer klassische Schulnachhilfe meist 15 bis 25 Euro pro Stunde, studierte Fachkraefte fuer spezialisierte Pruefungsvorbereitungen 35 bis 60 Euro pro Stunde.

Der Aufbau eines eigenen Kundenstamms lohnt sich finanziell enorm – du behaeltst 100 % deines Honorars statt nur 40 bis 50 % als Honorarkraft bei Instituten. Doch die rechtlichen Huerden sind trickreich – besonders die Rentenversicherungspflicht wird von vielen Nachhilfelehrern uebersehen.

Freiberufler oder Gewerbe? Die Diskrepanz der Aemter

Die Frage, ob Nachhilfe freiberuflich oder gewerblich ist, sorgt regelmaessig fuer Verwirrung. Der Grund ist eine Diskrepanz zwischen Steuerrecht und Gewerberecht.

Steuerrecht (EStG): Freiberuflich

Nach § 18 EStG gehoert die unterrichtende Taetigkeit zu den freien Berufen. Das Finanzamt stuft Nachhilfelehrer in der Regel als Freiberufler ein – keine Gewerbesteuer, keine doppelte Buchfuehrung.

Gewerberecht (GewO): Ggf. Gewerbeanmeldung

  • Ohne abgeschlossenes Hochschulstudium fordern viele Aemter eine Gewerbeanmeldung (ca. 20 bis 40 Euro).
  • Melde dich zunaechst beim Finanzamt via ELSTER als freiberufliche unterrichtende Taetigkeit an.
  • Falls das Gewerbeamt eine Anmeldung fordert, ist das kein Problem – beide Anmeldungen sind moeglich.

Die vergessene Pflicht: Rentenversicherung nach § 2 Nr. 1 SGB VI

Dies ist die groesste und teuerste Falle fuer selbststaendige Nachhilfelehrer. Nach § 2 Nr. 1 SGB VI sind selbststaendige Lehrer und Erzieher kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, sofern sie keinen eigenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschaeftigen.

Pflichten ab Taetigkeitsbeginn:

  • Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten
  • Beitragssatz: 18,6 % des Gewinns (2026)
  • Rueckwirkende Nachforderungen bei Nichtanmeldung moeglich

Befreiung: Geringfuegigkeitsgrenze

Wenn dein Gewinn dauerhaft unter 538 Euro pro Monat (Geringfuegigkeitsgrenze 2026) liegt, bist du von der Rentenversicherungspflicht befreit. Fuer Studenten mit kleinem Nebenjob ist das die Rettung.

Umsatzsteuer & Scheinselbststaendigkeit

Nach § 4 Nr. 21 UStG sind Unterrichtsleistungen nur dann umsatzsteuerfrei, wenn du eine Bescheinigung der Landesbehoerde (Schulamt) hast. Ohne diese Bescheinigung bist du grundsaetzlich umsatzsteuerpflichtig. Die einfachste Loesung fuer Gruender ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – bis 22.000 Euro Jahresumsatz keine Umsatzsteuer ausweisen.

Wer ausschliesslich fuer ein einziges Institut arbeitet, dort feste Zeiten hat und kein eigenes unternehmerisches Risiko traegt, wird bei einer DRV-Pruefung nach § 7 SGB IV als Arbeitnehmer eingestuft.

Mehrere Auftraggeber

Fuer mehrere Institute und Privatkunden taetig sein – kein Auftraggeber darf mehr als 5/6 des Umsatzes ausmachen.

Eigene Privatkunden

Aktiv eigene Privatkunden akquirieren und nicht ausschliesslich als Honorarkraft fuer ein Institut arbeiten.

Arbeitszeiten selbst bestimmen

Unterrichtstermine eigenstaendig festlegen und nicht in den Stundenplan des Instituts eingebunden sein.

Eigener Aussenauftritt

Eigene Website, Visitenkarten und Rechnungen nutzen – kein Auftreten unter dem Namen des Instituts.

5-Schritte-Plan zur Gruendung als Nachhilfelehrer

1

Zielgruppe definieren

Lege fest, welche Faecher du fuer welche Klassenstufen anbietest. Spezialisierung erlaubt hoehere Preise.

2

Steuerliche Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER ausfullen. Freiberufliche unterrichtende Taetigkeit + Kleinunternehmerregelung waehlen.

3

Rentenversicherung pruefen

Wenn du mehr als 538 Euro Gewinn pro Monat erwartest, melde dich umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung an.

4

Online-Praesenz aufbauen

Einfache Website erstellen oder Plattformen wie Superprof, TutorSpace oder eBay Kleinanzeigen nutzen.

5

Vertraege vorbereiten

Nachhilfevertrag mit Absageregelung (24h-Frist) und rechtssichere Rechnungsvorlage erstellen.

Rechtsformen im Vergleich: Nachhilfe

RechtsformHaftungMindestkapitalEignung
Einzelunternehmen (Freiberufler)Unbeschraenkt (auch Privatvermoegen)Kein MindestkapitalIdeal fuer Nachhilfelehrer. Keine Gewerbesteuer, einfache EUeR. Voraussetzung: unterrichtende Taetigkeit nach § 18 EStG. Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 1 SGB VI beachten.
Einzelunternehmen (Gewerbe)Unbeschraenkt (auch Privatvermoegen)Kein MindestkapitalFalls das Gewerbeamt eine Anmeldung fordert (kein Hochschulstudium). Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn. In der Praxis selten notwendig.
UG (haftungsbeschraenkt)Beschraenkt auf GesellschaftsvermoegenAb 1 EuroNur sinnvoll bei institutionellem Nachhilfebetrieb mit mehreren Lehrern. Immer gewerblich, hoeherer Verwaltungsaufwand.
GmbHBeschraenkt auf Gesellschaftsvermoegen25.000 EuroFuer groessere Nachhilfeinstitute. Volle Haftungsbeschraenkung, Koerperschaftsteuer + Gewerbesteuer, aufwendige Buchfuehrung.

Startkapital fuer Nachhilfelehrer: Was kostet der Einstieg?

PositionKosten
Gewerbeanmeldung (nur falls gefordert)20 – 40 Euro
Lernmaterialien, Fachbuecher & Lizenzen50 – 200 Euro
Website, Flyer & Visitenkarten0 – 500 Euro
Videokonferenz-Software (Zoom Pro, Teams)0 – 20 Euro/Monat
Hardware (Tablet mit Stift, falls nicht vorhanden)300 – 800 Euro
Steuerberater (Erstberatung)200 – 500 Euro
Gesamt (ohne Hardware, 1. Jahr)ca. 200 – 1.200 Euro

Haeufige Fragen zur Gruendung als Nachhilfelehrer

Bin ich als Nachhilfelehrer Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Steuerrechtlich (Finanzamt) gilt Nachhilfe nach § 18 EStG als unterrichtende Taetigkeit und ist somit freiberuflich. Gewerberechtlich (Gewerbeamt) kann eine Gewerbeanmeldung gefordert werden, wenn du kein abgeschlossenes Hochschulstudium hast. In der Praxis reicht meist die Anmeldung beim Finanzamt via ELSTER.

Muss ich als Nachhilfelehrer in die Rentenversicherung einzahlen?

Ja. Selbststaendige Lehrer sind nach § 2 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig (18,6 % vom Gewinn). Eine Befreiung gilt nur, wenn dein Gewinn dauerhaft unter 538 Euro pro Monat liegt oder du sozialversicherungspflichtige Angestellte hast.

Muss ich Umsatzsteuer auf meine Nachhilfestunden berechnen?

Grundsaetzlich ja, es sei denn, du hast eine behoerdliche Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG. Die einfachste Loesung fuer Gruender ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – bis 22.000 Euro Jahresumsatz keine Umsatzsteuer ausweisen.

Darf ich als Student Nachhilfe geben?

Ja, absolut. Du musst kein ausgebildeter Lehrer sein. Achte darauf, deine Einnahmen beim Finanzamt anzumelden und die Einkommensgrenzen fuer BAfoerG und die studentische Krankenversicherung nicht zu ueberschreiten.

Was passiert, wenn ein Schueler kurzfristig absagt?

Schliesse mit den Eltern einen schriftlichen Nachhilfevertrag mit klarer Absageregelung (z. B. Absagen bis 24 Stunden vorher kostenfrei, danach wird die volle Stunde berechnet). So vermeidest du Verdienstausfaelle.

Starte deine Nachhilfe auf sicherem Fundament

Die Selbststaendigkeit als Nachhilfelehrer scheitert selten am Fachwissen, sondern meist an der Buerokratie – besonders die Rentenversicherungspflicht wird oft uebersehen. Mit einem AVGS-Gutschein erhaeltst du eine 100 % kostenlose, professionelle Beratung bei FoundingFits.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.