Privatschule gründen

Recht, Genehmigung & Finanzierung (2026)

Du möchtest eine Privatschule gründen – aber stehst vor einem Berg an Fragen: Wie bekomme ich die staatliche Genehmigung? Was ist der Unterschied zwischen Ersatzschule und Ergänzungsschule? Wie finanziere ich die ersten drei Jahre, bevor staatliche Zuschüsse fließen?

  • Ersatzschule vs. Ergänzungsschule – den richtigen Weg wählen
  • Art. 7 GG: alle 3 Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen
  • Finanzplan für die 3-jährige Wartefrist erstellen
  • gGmbH gründen und Gemeinnützigkeit beantragen
Deine Vorteile

Warum jetzt eine Privatschule gründen?

Verfassungsrecht nutzen

Art. 7 Abs. 4 GG garantiert das Recht zur Errichtung privater Schulen – ein starkes Fundament für dein Bildungsprojekt.

Staatlich anerkannte Abschlüsse

Als Ersatzschule können deine Schüler vollwertige Abschlüsse erwerben – nach drei Jahren Betrieb sogar direkt bei dir.

Staatliche Förderung ab Jahr 4

Nach der Wartefrist übernimmt der Staat 60–80 % der Kosten pro Schüler. In NRW sogar von Beginn an.

100% gefördert mit AVGS

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, erhält das gesamte Gründungscoaching kostenlos über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

Grundlagen

Ersatzschule oder Ergänzungsschule?

Bevor du einen Businessplan schreibst, musst du die wichtigste rechtliche Frage klären: Welche Art von Privatschule möchtest du gründen?

Ersatzschule

Dient als direkter Ersatz für eine öffentliche Schule (z. B. privates Gymnasium, Waldorfschule, Montessori-Schule). Der Besuch erfüllt die allgemeine Schulpflicht.

  • Staatliche Genehmigung nach Art. 7 GG zwingend erforderlich
  • Anspruch auf staatliche Zuschüsse (nach 3 Jahren Wartezeit)
  • Staatlich anerkannte Abschlüsse möglich

Ergänzungsschule

Bietet Unterricht an, der im öffentlichen Schulwesen so nicht existiert (z. B. Kosmetikschule, Schauspielschule, spezielle Berufsfachschule). Erfüllt in der Regel nicht die Schulpflicht.

  • Nur Anzeigepflicht – keine Genehmigungspflicht
  • Kein Anspruch auf staatliche Zuschüsse
  • Niedrigere Einstiegshürden, schnellerer Start

⚠️ Sonderfall Grundschule: Für private Grundschulen gelten noch strengere Regeln. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn du ein besonderes pädagogisches Interesse nachweisen kannst (z. B. ein völlig neues Lernkonzept) oder die Schule konfessionell ausgerichtet ist.

Rechtliches

Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 GG

Artikel 7 Abs. 4 GG garantiert das Recht zur Errichtung privater Schulen – knüpft dies aber an drei strenge Bedingungen.

1

Lehrziele auf staatlichem Niveau

Dein Lehrplan muss sicherstellen, dass Schüler das gleiche Wissen erlangen wie an einer staatlichen Schule. Auch die Räumlichkeiten müssen den staatlichen Standards entsprechen.

2

Sonderungsverbot

Eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern darf nicht gefördert werden. Das Schulgeld muss einkommensabhängig gestaffelt sein oder Stipendien angeboten werden.

3

Absicherung der Lehrkräfte

Die wirtschaftliche Stellung deiner Lehrkräfte muss ausreichend gesichert sein. Gehälter müssen sich an staatlichen Tarifen (TV-L) orientieren und eine angemessene Altersvorsorge gewährleisten.

Rechtsform

Die richtige Rechtsform wählen

RechtsformEignungVorteileNachteile
gGmbH (gemeinnützig)EmpfohlenDer Goldstandard für PrivatschulenSteuerbefreiung, Spendenquittungen, HaftungsbeschränkungStrenge Mittelbindung, keine Gewinnausschüttung
Eingetragener Verein (e. V.)Elterninitiativen, kleine GründungenDemokratische Struktur, steuerliche VorteileSchwerfällige Entscheidungswege
GmbHGewinnorientierte BildungsunternehmenVolle Kontrolle, Gewinnausschüttung möglichKeine Steuerbefreiung, keine Spendenquittungen
Genossenschaft (eG)Gemeinschaftliche GründungenHohe Identifikation der MitgliederAufwendige Gründung, Prüfungspflicht
Schritt für Schritt

5-Schritte-Plan zur Gründung

1

Konzept & Schulart klären

Ersatz- oder Ergänzungsschule? Pädagogisches Konzept entwickeln (Montessori, Waldorf, bilingual, konfessionell). Die Schulart bestimmt den gesamten Genehmigungsweg.

2

Businessplan für 3 Jahre erstellen

Detaillierter Finanzplan für die Wartefrist: Schulgeldkalkulation, Personalkosten, Raumkosten, Eigenkapitalbedarf. Grundlage für Banken und Schulbehörde.

3

gGmbH oder Trägerverein gründen

Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen. Die gGmbH ist der Goldstandard – sie ermöglicht Steuerbefreiung und Spendenquittungen.

4

Genehmigung bei der Schulbehörde beantragen

Lehrpläne, Lehrernachweise, Raumkonzept und Finanzierungsnachweis einreichen. Die Schulaufsichtsbehörde prüft die Erfüllung der Art. 7 GG-Voraussetzungen.

5

Räume anmieten & Lehrkräfte einstellen

Schulgeeignete Räume mit Nutzungsänderung (Baubehörde), Brandschutz und barrierefreiem Zugang. Lehrkräfte mit angemessener Vergütung nach TV-L-Orientierung einstellen.

Kosten

Was kostet die Gründung einer Privatschule?

KostenpunktErgänzungsschule (klein)Ersatzschule (3 Jahre Wartefrist)
Gründungskosten (Notar, Amt)ca. 800 – 1.200 €ca. 1.500 – 3.000 €
Stammkapital (gGmbH)25.000 €25.000 €
Ausstattung (Möbel, IT, Fachräume)ca. 20.000 – 50.000 €ca. 100.000 – 300.000 €
Laufende Kosten (Miete, Gehälter)ca. 10.000 – 20.000 € / Monatca. 50.000 – 150.000 € / Monat
Kapitalbedarf bis zur Förderungca. 100.000 €ca. 1.500.000 – 3.000.000 €
Förderung

Gründungsförderung: AVGS & Gründungszuschuss

Die Gründung einer Privatschule erfordert einen wasserdichten Businessplan – besonders wegen der dreijährigen Wartefrist auf staatliche Gelder. Wenn du aktuell arbeitslos gemeldet bist, kannst du über den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) eine kostenlose Gründungsberatung erhalten.

Mit dem fertigen Businessplan kannst du anschließend den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, der dir in der kritischen Startphase dein eigenes Einkommen sichert.

Häufige Fragen zur Gründung einer Privatschule

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

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AVGS-geförderte Coachings werden in Kooperation mit dem AZAV-zertifizierten Bildungsträger Erfolgspfad durchgeführt. FoundingFits ist selbst kein zugelassener Maßnahmenträger nach AZAV.