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Der Beruf des Raumausstatters vereint handwerkliches Geschick mit kreativem Design. Ob Polsterarbeiten, Fensterdekorationen, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge – Raumausstatter verleihen Wohn- und Geschäftsräumen eine individuelle Atmosphäre. Doch Vorsicht: Seit 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht.

Bis Ende 2019 war der Raumausstatter ein zulassungsfreies Handwerk. Das änderte sich mit der Gesetzesnovelle zum 1. Januar 2020: Der Raumausstatter wurde wieder in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen. Du benötigst zwingend einen Meisterbrief, um dich als Raumausstatter selbstständig zu machen.
Ja – es gibt drei legale Wege:
1. Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
Abgeschlossene Gesellenprüfung + mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (z. B. als Vorarbeiter oder Projektleiter). Du kannst eine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer beantragen.
2. Betriebsleiter einstellen
Du gründest z. B. eine GmbH und stellst einen Raumausstattermeister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit ein. Er übernimmt die fachliche Verantwortung.
3. Bestandsschutz
Hast du deinen Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2020 rechtmäßig gegründet, darfst du ihn auch ohne Meisterbrief weiterführen.

Als Raumausstatter deckst du theoretisch vier Kernbereiche ab: Polstern, Bodenlegen, Wand-/Deckenbekleidung und Fensterdekoration. In der Praxis ist eine Spezialisierung oft sinnvoller.
Fokus auf hochwertige, maßgefertigte Fensterdekorationen, exklusive Tapeten und individuelle Polsterarbeiten. Hier zählen Designkompetenz und exzellenter Service.
Ausstattung von Hotels, Restaurants oder Büros. Größere Volumina und Brandschutzvorgaben (B1-Materialien).
Aufarbeitung und Neubezug von antiken Möbeln, Designklassikern oder Spezialanfertigungen für Boote und Wohnmobile.
Integration von elektrisch gesteuerten, smarten Sonnenschutzsystemen (Plissees, Jalousien, Markisen) in moderne Wohnkonzepte.

| Rechtsform | Haftung | Startkapital | Eignung |
|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Unbeschränkt (auch Privatvermögen) | Kein Mindestkapital | Die häufigste Rechtsform für den Start. Haftungsrisiko ist durch eine gute Betriebshaftpflicht abdeckbar. |
| GbR | Unbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch) | Kein Mindestkapital | Wenn du mit einem Partner gründest. Volles Risiko für das Privatvermögen beider Partner. |
| UG (haftungsbeschränkt) | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ab 1 € (praktisch 3.000 €) | Bietet Haftungsschutz, erfordert aber Rücklagenbildung und doppelten Buchführungsaufwand. |
| GmbH | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | 25.000 € | Sinnvoll, wenn du direkt größer einsteigst, einen Showroom mietest oder einen Meister als Betriebsleiter anstellst. |
→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen
| Kostenpunkt | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Fahrzeug (Transporter/Kastenwagen) | 15.000 € – 35.000 € |
| Werkstatt-Ausstattung (Industrienähmaschinen, Zuschneidetische, Polsterwerkzeug) | 5.000 € – 15.000 € |
| Showroom-Einrichtung & Musterkollektionen | 5.000 € – 12.000 € |
| Büroausstattung & Handwerker-Software | 1.500 € – 3.000 € |
| Marketing (Website, Logo, Fahrzeugbeschriftung) | 2.000 € – 4.000 € |
| Liquiditätsreserve (für die ersten 3–4 Monate) | 15.000 € – 25.000 € |
| Gesamtkapitalbedarf für den Start | ca. 43.500 € – 94.000 € |
💡 Preise und Stundensatz kalkulieren
Stundensatz (Handwerksleistung, Montage, Polstern): ca. 55,00 € bis 75,00 € netto
Materialaufschlag: Branchenüblicher Aufschlag auf eingekaufte Stoffe und Materialien
Beratungspauschalen: Für aufwendige Vor-Ort-Beratungen – bei Auftragserteilung verrechnen

| Förderprogramm | Zielgruppe | Konditionen |
|---|---|---|
| Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit) | Gründer aus der Arbeitslosigkeit | Bis zu 9 Monate Zuschuss in Höhe des ALG I + 300 €/Monat Pauschale. |
| KfW-StartGeld (Kredit 067) | Alle Gründer | Bis zu 125.000 € Kredit für Fahrzeug, Maschinen und Showroom-Einrichtung. |
| Meister-BAföG (AFBG) | Raumausstatter in der Meisterschule | Bis zu 15.000 € Zuschuss + Darlehen für Meisterkurs und Prüfungsgebühren. |
| AVGS-Coaching | Gründer mit Vermittlungsgutschein | Gefördertes Gründungscoaching für Businessplan und Kalkulation. |
→ Alle Förderprogramme im Überblick: Fördermittel für Gründer
BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Gesetzlich vorgeschrieben für dich und alle Mitarbeiter. Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.
Rentenversicherungspflicht (§ 2 SGB VI)
Als zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) bist du rentenversicherungspflichtig. Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Gründung. In den ersten drei Jahren: halber Regelbeitrag möglich.
SOKA-BAU
Raumausstatterbetriebe unterliegen in der Regel nicht dem VTV. Kläre dies im Zweifel direkt mit der SOKA-BAU ab.
Betriebshaftpflichtversicherung
Existenziell! Deckt Personen- und Sachschäden ab (z. B. angebohrte Wasserleitung, beschädigte Möbel). Mindestdeckungssumme: 3 Mio. Euro.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Raumausstatter ist körperlich anstrengend (Heben, Tragen, Knien). Eine BU sichert dein Einkommen bei Berufsunfähigkeit.
Inhaltsversicherung
Schützt Maschinen, Musterkollektionen und Werkzeug vor Diebstahl, Feuer und Leitungswasser.
→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige
→ Businessplan-Vorlage: Businessplan erstellen
→ Verwandter Leitfaden: Selbstständig als Bodenleger
→ Verwandter Leitfaden: Selbstständig als Maler
Du willst dich als Raumausstatter selbstständig machen, bist aber noch unsicher bei Finanzierung, Businessplan oder Fördermitteln? Ein gefördertes Gründungscoaching kann dir helfen, die ersten Schritte strukturiert anzugehen.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.