Deine Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden Cookies, um dir das beste Erlebnis auf unserer Website zu bieten. Du kannst deine Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.

Gründungsleitfaden Raumausstatter

Selbstständig machen als Raumausstatter: Meisterpflicht, Kosten & Tipps 2026

Der Beruf des Raumausstatters vereint handwerkliches Geschick mit kreativem Design. Ob Polsterarbeiten, Fensterdekorationen, Wandbekleidungen oder Bodenbeläge – Raumausstatter verleihen Wohn- und Geschäftsräumen eine individuelle Atmosphäre. Doch Vorsicht: Seit 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht.

  • Meisterpflicht seit 2020 – Anlage A der Handwerksordnung
  • Kosten ab 43.500 € – Fahrzeug, Werkstatt & Showroom
  • Altgesellenregelung & Bestandsschutz als Ausnahme nutzen
  • BG BAU, Rentenversicherung & Fördermittel sichern

Voraussetzungen: Meisterpflicht und Ausnahmen seit 2020

Die Rückkehr der Meisterpflicht (Anlage A)

Bis Ende 2019 war der Raumausstatter ein zulassungsfreies Handwerk. Das änderte sich mit der Gesetzesnovelle zum 1. Januar 2020: Der Raumausstatter wurde wieder in die Anlage A der Handwerksordnung aufgenommen. Du benötigst zwingend einen Meisterbrief, um dich als Raumausstatter selbstständig zu machen.

Selbstständig ohne Meisterbrief – geht das?

Ja – es gibt drei legale Wege:

1. Altgesellenregelung (§ 7b HwO)

Abgeschlossene Gesellenprüfung + mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (z. B. als Vorarbeiter oder Projektleiter). Du kannst eine Ausübungsberechtigung bei der Handwerkskammer beantragen.

2. Betriebsleiter einstellen

Du gründest z. B. eine GmbH und stellst einen Raumausstattermeister als technischen Betriebsleiter in Vollzeit ein. Er übernimmt die fachliche Verantwortung.

3. Bestandsschutz

Hast du deinen Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2020 rechtmäßig gegründet, darfst du ihn auch ohne Meisterbrief weiterführen.

Meisterbrief und Gesellenbrief der Handwerkskammer auf einem Schreibtisch – Raumausstatter Meisterpflicht

Spezialisierung: Finde deine Nische als Raumausstatter

Als Raumausstatter deckst du theoretisch vier Kernbereiche ab: Polstern, Bodenlegen, Wand-/Deckenbekleidung und Fensterdekoration. In der Praxis ist eine Spezialisierung oft sinnvoller.

Premium-Privatkunden

Fokus auf hochwertige, maßgefertigte Fensterdekorationen, exklusive Tapeten und individuelle Polsterarbeiten. Hier zählen Designkompetenz und exzellenter Service.

Objektausstattung (Gewerbe/Hotellerie)

Ausstattung von Hotels, Restaurants oder Büros. Größere Volumina und Brandschutzvorgaben (B1-Materialien).

Polsterei & Restaurierung

Aufarbeitung und Neubezug von antiken Möbeln, Designklassikern oder Spezialanfertigungen für Boote und Wohnmobile.

Smart Home & Sonnenschutz

Integration von elektrisch gesteuerten, smarten Sonnenschutzsystemen (Plissees, Jalousien, Markisen) in moderne Wohnkonzepte.

Raumausstatter installiert elektrisches Rollo in einem modernen Wohnzimmer – Smart Home Sonnenschutz

Die richtige Rechtsform für deinen Raumausstatterbetrieb

RechtsformHaftungStartkapitalEignung
EinzelunternehmenUnbeschränkt (auch Privatvermögen)Kein MindestkapitalDie häufigste Rechtsform für den Start. Haftungsrisiko ist durch eine gute Betriebshaftpflicht abdeckbar.
GbRUnbeschränkt (alle Gesellschafter solidarisch)Kein MindestkapitalWenn du mit einem Partner gründest. Volles Risiko für das Privatvermögen beider Partner.
UG (haftungsbeschränkt)Beschränkt auf GesellschaftsvermögenAb 1 € (praktisch 3.000 €)Bietet Haftungsschutz, erfordert aber Rücklagenbildung und doppelten Buchführungsaufwand.
GmbHBeschränkt auf Gesellschaftsvermögen25.000 €Sinnvoll, wenn du direkt größer einsteigst, einen Showroom mietest oder einen Meister als Betriebsleiter anstellst.

→ Mehr dazu in unserem Ratgeber: Rechtsform wählen

Kosten und Kalkulation: Was kostet die Gründung?

Typische Investitionskosten (Richtwerte für den Start)

KostenpunktGeschätzte Kosten
Fahrzeug (Transporter/Kastenwagen)15.000 € – 35.000 €
Werkstatt-Ausstattung (Industrienähmaschinen, Zuschneidetische, Polsterwerkzeug)5.000 € – 15.000 €
Showroom-Einrichtung & Musterkollektionen5.000 € – 12.000 €
Büroausstattung & Handwerker-Software1.500 € – 3.000 €
Marketing (Website, Logo, Fahrzeugbeschriftung)2.000 € – 4.000 €
Liquiditätsreserve (für die ersten 3–4 Monate)15.000 € – 25.000 €
Gesamtkapitalbedarf für den Startca. 43.500 € – 94.000 €

💡 Preise und Stundensatz kalkulieren

Stundensatz (Handwerksleistung, Montage, Polstern): ca. 55,00 € bis 75,00 € netto

Materialaufschlag: Branchenüblicher Aufschlag auf eingekaufte Stoffe und Materialien

Beratungspauschalen: Für aufwendige Vor-Ort-Beratungen – bei Auftragserteilung verrechnen

Professionelle Raumausstatter-Werkstatt mit Industrienähmaschine, Stoffrollen und Polsterwerkzeug

Fördermittel und Zuschüsse

FörderprogrammZielgruppeKonditionen
Gründungszuschuss (Agentur für Arbeit)Gründer aus der ArbeitslosigkeitBis zu 9 Monate Zuschuss in Höhe des ALG I + 300 €/Monat Pauschale.
KfW-StartGeld (Kredit 067)Alle GründerBis zu 125.000 € Kredit für Fahrzeug, Maschinen und Showroom-Einrichtung.
Meister-BAföG (AFBG)Raumausstatter in der MeisterschuleBis zu 15.000 € Zuschuss + Darlehen für Meisterkurs und Prüfungsgebühren.
AVGS-CoachingGründer mit VermittlungsgutscheinGefördertes Gründungscoaching für Businessplan und Kalkulation.

→ Alle Förderprogramme im Überblick: Fördermittel für Gründer

Versicherungen und Pflichtabgaben für Raumausstatter

Pflichtversicherungen und Abgaben

BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Gesetzlich vorgeschrieben für dich und alle Mitarbeiter. Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.

Rentenversicherungspflicht (§ 2 SGB VI)

Als zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) bist du rentenversicherungspflichtig. Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Gründung. In den ersten drei Jahren: halber Regelbeitrag möglich.

SOKA-BAU

Raumausstatterbetriebe unterliegen in der Regel nicht dem VTV. Kläre dies im Zweifel direkt mit der SOKA-BAU ab.

Empfohlene Gewerbeversicherungen

Betriebshaftpflichtversicherung

Existenziell! Deckt Personen- und Sachschäden ab (z. B. angebohrte Wasserleitung, beschädigte Möbel). Mindestdeckungssumme: 3 Mio. Euro.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Raumausstatter ist körperlich anstrengend (Heben, Tragen, Knien). Eine BU sichert dein Einkommen bei Berufsunfähigkeit.

Inhaltsversicherung

Schützt Maschinen, Musterkollektionen und Werkzeug vor Diebstahl, Feuer und Leitungswasser.

→ Mehr dazu: Versicherungen für Selbstständige

Schritt-für-Schritt: So gründest du deinen Raumausstatterbetrieb

Phase 1: Planung und Finanzierung (Monate 1–2)

  • Geschäftsidee entwickeln: Konzept (Privatkunden, Objektausstattung, Polsterei), Zielgruppe und Preisniveau definieren.
  • Businessplan schreiben: Marktanalyse, Standortwahl (Werkstatt/Showroom), Marketingstrategie und Finanzplan.
  • Finanzierung sichern: Bankgespräche führen, Fördermittel beantragen, Leasingangebote einholen.

Phase 2: Formalitäten (Monat 3)

  • Handwerkskammer: Eintragung in die Handwerksrolle (Anlage A) mit Meisterbrief, Altgesellenregelung oder Betriebsleiter-Nachweis.
  • Gewerbeanmeldung: Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • BG BAU: Innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung anmelden.
  • Rentenversicherung: Innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Phase 3: Einrichtung (Monat 4)

  • Werkstatt/Showroom einrichten: Räumlichkeiten für Kundenberatung, Bemusterung und Polsterarbeiten vorbereiten.
  • Fahrzeug und Ausrüstung kaufen/leasen: Transporter, Werkzeug und Maschinen beschaffen.
  • Musterkollektionen bestellen: Kontakte zu Stoffverlagen, Tapetenherstellern und Sonnenschutz-Lieferanten knüpfen.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung abschließen.

Phase 4: Eröffnung und Marketing (Monat 5)

  • Marketing-Start: Website, Google My Business, Fahrzeugbeschriftung.
  • Kundenakquise: Netzwerken mit Architekten, Immobilienmaklern und anderen Handwerkern.
  • Software einrichten: Handwerker-Software für Angebotserstellung und Rechnungsstellung.

→ Businessplan-Vorlage: Businessplan erstellen

→ Verwandter Leitfaden: Selbstständig als Bodenleger

→ Verwandter Leitfaden: Selbstständig als Maler

Übersicht aller Handwerksberufe

FAQ – Häufige Fragen zur Gründung als Raumausstatter

Brauche ich einen Meisterbrief, um mich als Raumausstatter selbstständig zu machen?+
Ja. Seit dem 1. Januar 2020 unterliegt das Raumausstatter-Handwerk wieder der Meisterpflicht (Anlage A HwO). Du benötigst zwingend einen Meisterbrief, um einen eigenen Betrieb zu gründen.
Gibt es Ausnahmen von der Meisterpflicht für Raumausstatter?+
Ja. Du kannst ohne Meisterbrief gründen, wenn du die Altgesellenregelung (§ 7b HwO) erfüllst (sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung), einen Meister als Betriebsleiter einstellst oder eine Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) erhältst. Betriebe, die vor 2020 gegründet wurden, genießen Bestandsschutz.
Was kostet die Gründung eines Raumausstatterbetriebs?+
Für Transporter, Werkstatt, Musterkollektionen und erste Marketingmaßnahmen solltest du mit 43.500 bis 94.000 Euro rechnen.
Wie hoch ist der Stundensatz als Raumausstatter?+
Für Handwerksleistungen (Montage, Polstern) ca. 55,00 € bis 75,00 € netto. Zusätzlich generierst du Marge über den Verkauf von Materialien.
Welche Berufsgenossenschaft ist für Raumausstatter zuständig?+
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gewerbeanmeldung.
Unterliegen selbstständige Raumausstatter der Rentenversicherungspflicht?+
Ja. Als zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A) unterliegst du der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (§ 2 SGB VI). Anmeldung innerhalb von drei Monaten nach Gründung.
Muss ich als Raumausstatter Beiträge an die SOKA-BAU zahlen?+
In der Regel nicht. Kläre dies im Zweifel direkt mit der SOKA-BAU ab.
Welche Versicherungen sind für Raumausstatter am wichtigsten?+
Die Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 3 Mio. Euro Deckungssumme) und eine Inhaltsversicherung für Maschinen und Musterkollektionen.
Kann ich Meister-BAföG für die Raumausstatter-Meisterschule beantragen?+
Ja. Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert den Meisterkurs mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss plus Darlehen. Der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich Fördermittel für die Gründung beantragen?+
Ja. Gründungszuschuss der Arbeitsagentur (wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest) und zinsgünstige KfW-Kredite (ERP-Gründerkredit StartGeld bis 125.000 €) für Fahrzeug, Maschinen und Showroom.

Jetzt durchstarten – mit dem richtigen Coaching

Du willst dich als Raumausstatter selbstständig machen, bist aber noch unsicher bei Finanzierung, Businessplan oder Fördermitteln? Ein gefördertes Gründungscoaching kann dir helfen, die ersten Schritte strukturiert anzugehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Finanzberatung. FoundingFits bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder eine andere fachkundige Stelle. Alle Angaben ohne Gewähr.